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   BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87   

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BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87 (https://dejure.org/1988,5893)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1988 - 3 C 73.87 (https://dejure.org/1988,5893)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1988 - 3 C 73.87 (https://dejure.org/1988,5893)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 56.74

    Entzogenes Betriebsvermögen - Schadensfeststellung - Angemessene Gegenleistung -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87
    Die Angemessenheit der Gegenleistung ist nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 des Reparationsschädengesetzes - RepG - zu beurteilen, die auch für das Schadensfeststellungsverfahren nach dem Feststellungsgesetz anzuwenden sind (vgl. u.a. Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 56.74 - in BVerwGE 48, 362 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 33 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist zwar bei der Ermittlung des Verkehrswerts als Vergleichsmaßstab für die Angemessenheit der Gegenleistung auf den Preis abzustellen, der im Hinblick auf die konkrete Beschaffenheit des entzogenen Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung als Preis zu erzielen gewesen wäre, wenn es keinem Verfolgten gehört hätte (vgl. Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 56.74 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 67.84

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) wegen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87
    Dieser Umstand begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Gegenleistung des Erwerbers ohne diese "Arisierungsabgabe" unangemessen war (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - in Buchholz 427.7 § 15 Nr. 13 und vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - in Buchholz 427.7 § 15 Nr. 14).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 34.78

    Anspruch auf Ersatz des Rückerstattungsschadens - Erwerb der Rückerstattung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87
    Unter diesen Umständen ist dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen, daß dem gemeinen Wert (Verkehrswert) aller aufgrund des einheitlichen Erwerbsvorganges von dem unmittelbar Geschädigten erworbenen Wirtschaftsgüter die Gesamtheit aller hierfür erbrachten Gegenleistungen gegenüberzustellen ist (vgl. auch Urteil vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 34.78 - in Buchholz 427.7 § 15 Nr. 9).
  • BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 20.81
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87
    Dieser Umstand begründet eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Gegenleistung des Erwerbers ohne diese "Arisierungsabgabe" unangemessen war (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - in Buchholz 427.7 § 15 Nr. 13 und vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - in Buchholz 427.7 § 15 Nr. 14).
  • BVerwG, 13.06.1975 - III C 63.73

    Gepachtete Gewerbeberechtigung - Vertreibungsschaden - Betriebsvermögen des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87
    Zum einen hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß Wortlaut und Sinngehalt des § 37 FG den Erlaß auch eines negativen (ablehnenden) Teilbescheides im Falle des Verlustes einer wirtschaftlichen Einheit des Betriebsvermögens nicht ausschließen (vgl. Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 63.73 - in BVerwGE 48.357 = Buchholz 427.3 § 12 Nr. 148).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06

    Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -,

    Die Abführung einer sog. "Arisierungsabgabe" begründet allerdings nur eine - widerlegliche (Beschluss vom 18. Juni 1980 - BVerwG 3 CB 73.78 - Buchholz 427.207 § 1 7. FeststellungsDV Nr. 44; Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 14) - tatsächliche Vermutung dafür, dass die erbrachte Gegenleistung nicht angemessen war (Urteile vom 23. September 1982 - BVerwG 3 C 20.81 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 13; vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 73.87 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 47), nicht aber für die gesteigerten Anforderungen eines "schwerwiegenden" Missbrauchs, auch wenn durch diese Abgabe ungerechtfertigte Gewinne aus dem Erwerb jüdischen Vermögens durch Erhebung einer Ausgleichsabgabe erfasst werden sollten, falls zwischen dem Kaufpreis und einem "mäßigen" Verkehrswert - dieser lag etwa 10 v.H. unter dem Verkehrswert - ein erheblicher Unterschied bestand (Beschluss vom 22. Juli 1987 - BVerwG 3 CB 60.86 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 16).
  • BVerwG, 19.10.1989 - 3 C 43.86

    Feststellung von Kriegssachschäden und Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungs-

    Die Zugehörigkeit von Grundstücken zur Vermögensart Grundvermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes schließt ihre Zugehörigkeit zur Vermögensart Betriebsvermögen wie auch umgekehrt die Eigenschaft von Grundstücken als Betriebsgrundstück ihre Zugehörigkeit zur Vermögensart Grundvermögen aus (§§ 50, 51 Abs. 4, 57 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 BewG a.F.; Urteil vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 73.87 - in IFLA 89, 45).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 3 C 18.89

    Erwerb von Wirtschaftsgütern von Verfolgten während der nationalsozialistischen

    Die Angemessenheit der Gegenleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 2 Sätze 3 und 4 des Reparationsschädengesetzes - RepG - zu beurteilen, und zwar auch für das Schadensfeststellungsverfahren nach dem Feststellungsgesetz (vgl. u.a. Urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 56.74 - BVerwGE 48, 362 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 33 m.w.N. und vom 1. September 1988 - BVerwG 3 C 73.87 - IFLA 89, 45 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 47); denn die in § 15 Abs. 2 RepG getroffene Regelung entspricht den Grundsätzen, die der Senat zuvor bereits in seiner Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV entwickelt hatte (Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG 3 C 21.73 - a.a.O.).
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