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   BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09   

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BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09 (https://dejure.org/2009,603)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2009 - 6 C 4.09 (https://dejure.org/2009,603)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2009 - 6 C 4.09 (https://dejure.org/2009,603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    TKG § 55 Abs. 1, 5, 8 und 9, § 61, § 132 Abs. 1, 3, § 135 Abs. 3, § 137; VwGO § 42 Abs. 1 und 2, § 44a
    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung; Versteigerungsverfahren; Auswahlentscheidung; Vergabebedingungen; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Bestandskraft; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Beschlusskammer; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG § 55 Abs. 1, 5, 8 und 9; §§ 61, 132 Abs. 1, 3
    Auswahlentscheidung; Beschlusskammer; Beschlusskammerentscheidung; Bestandskraft; Frequenz; Funkfrequenz; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Sachentscheidung; Verfahrenshandlung; Vergabe; Vergabeanordnung; Vergabebedingungen; Versteigerungsverfahren; Zuteilung; ...

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Anfechtbarkeit einer Anordnung der Beschlusskammer der Bundesnetzagentur über das Vorangehen eines Vergabeverfahrens vor der Zuteilung von Frequenzen; Selbstständige Anfechtbarkeit einer Beschlusskammerentscheidungen über die Wahl der Verfahrensart und die ...

  • Judicialis

    TKG § 55 Abs. 1; ; TKG § ... 55 Abs. 5; ; TKG § 55 Abs. 8; ; TKG § 55 Abs. 9; ; TKG § 61; ; TKG § 132 Abs. 1; ; TKG § 132 Abs. 3; ; TKG § 135 Abs. 3; ; TKG § 137; ; VwGO § 42 Abs. 1; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 44a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbstständige Anfechtbarkeit einer Anordnung der Beschlusskammer der Bundesnetzagentur über das Vorangehen eines Vergabeverfahrens vor der Zuteilung von Frequenzen; Selbstständige Anfechtbarkeit einer Beschlusskammerentscheidungen über die Wahl der Verfahrensart und die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz bei Frequenzvergabe geklärt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundesverwaltungsgericht entscheidet zum Rechtsschutz bei der Vergabe von Funkfrequenzen

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz bei Frequenzvergabe geklärt

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Rechtsschutz bei Frequenzvergabe geklärt

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Urteil zur Klagebefugnis bei Frequenzvergabe der BNetzA ("Airdata")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 134, 368
  • NVwZ 2009, 1558
  • MMR 2010, 56
  • DVBl 2009, 1520
  • K&R 2009, 747
  • AnwBl 2010, 22
  • DÖV 2010, 147
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - 13 A 2394/07

    Zulässigkeit einer Drittanfechtungsklage gegen einen den anderen Wettbewerber

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09
    Die Verpflichtungsklagen der Klägerin auf Verlängerung der umstrittenen Frequenzen wurden in zweiter Instanz durch Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2394/07 und 2395/07 - abgewiesen.

    Die positive Entscheidung über einen Verlängerungsantrag ist der Sache nach nichts anderes als eine Zuteilung, die sich zeitlich an eine vorherige Zuteilung anschließt und mit ihr gleichsam eine Kette bildet (vgl. Hahn/Hartl a.a.O. Rn. 50; Jenny a.a.O. Rn. 147 ff.); die Verlängerung kann von dem bisherigen Inhaber beansprucht werden, falls er die Zuteilungsvoraussetzungen weiter erfüllt (OVG Münster, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 13 A 2394/07 - CR 2009, 507 ).

    Mit dem Erlass der Vergabeanordnung wandelt sich der Anspruch auf Einzelzuteilung in einen Anspruch auf chancengleiche Teilnahme am Vergabeverfahren um (vgl. Wegmann, in: BerlKommTKG, 2. Aufl. 2009, § 55 Rn. 54; Hahn/Hartl a.a.O. Rn. 50; Kroke, in: Wilms/Masing/Jochum, TKG, § 55 Rn. 75; s. auch OVG Münster, Beschluss vom 30. Oktober 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09
    Zwar hindert nach verbreiteter Ansicht der Umstand, dass eine behördliche Maßnahme die Merkmale eines Verwaltungsakts nach § 35 Satz 1 VwVfG erfüllt, für sich genommen nicht daran, sie als Verfahrenshandlung im Sinne von § 44a Satz 1 VwGO einzuordnen (vgl. Stelkens a.a.O. Rn. 16; Ziekow a.a.O. Rn. 39; Geiger a.a.O. Rn. 4; Eichberger, Die Einschränkung des Rechtsschutzes gegen behördliche Verfahrenshandlungen, 1986, S. 140 ff.; s. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - BVerwG 9 A 20.01 - BVerwGE 115, 373 = Buchholz 310 § 44a Nr. 9 S. 8 ff.).
  • OVG Sachsen, 19.01.1998 - 2 S 648/96

    Unzulässiger Rechtsbehelf; Verfahrenshandlung; Stellenausschreibung; Einstweilige

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09
    Aus dem Gegensatz des Begriffs der Verfahrenshandlung zu dem in § 44a Satz 1 VwGO gleichfalls verwendeten Begriff der Sachentscheidung folgt, dass sich der Ausschluss selbstständiger Rechtsbehelfe grundsätzlich auf solche behördliche Maßnahmen beschränkt, die Teil eines konkreten Verwaltungsverfahrens sind, ohne selbst Sachentscheidung zu sein, ohne also ihrerseits in materielle Rechtspositionen einzugreifen (Stelkens a.a.O. Rn. 8 f., 29; Geiger a.a.O.; Kopp/Schenke a.a.O. Rn. 8, 10; OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Januar 1998 - 2 S 648/96 - NVwZ-RR 1999, 209).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 6.09

    Einordnung eines Gesundheitszeugnisses als Verwaltungsakt; Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09
    Dagegen richten sich Nichtzulassungsbeschwerden der Klägerin - BVerwG 6 B 5.09 und 6 B 6.09 -, über die noch nicht entschieden ist.
  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 B 30.04

    Streit wegen der Nichtverlängerung der Befristung von Frequenznutzungsrechten;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09
    Unter den Begriff der Verfahrenshandlung in diesem Sinne fallen behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (Beschluss vom 14. Juli 2004 - BVerwG 6 B 30.04 - [...] Rn. 7; Stelkens, in: Schoch/Schmidt-Assmann/ Pietzner, VwGO, Stand Oktober 2008, § 44a Rn. 8; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 44a Rn. 40; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 44a Rn. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 44a Rn. 3, 5 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 13 A 424/08

    Telekommunikationsgesetz (TKG)

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09
    Innerhalb eines nach § 55 Abs. 9 Satz 1 TKG angeordneten Vergabeverfahrens entfaltet das Diskriminierungsverbot des § 55 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 61 Abs. 8 Satz 1 TKG drittschützende Wirkung für denjenigen, der sich an der Frequenzvergabe beteiligt oder beteiligen will, und sich auf seinen Anspruch auf chancengleiche Teilnahme beruft; der Personenkreis der konkurrierenden Wettbewerber unterscheidet sich hinreichend deutlich von der Allgemeinheit (s. auch OVG Münster, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 13 A 424/08 - [...] Rn. 56 ff.).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 5.09
    Auszug aus BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09
    Dagegen richten sich Nichtzulassungsbeschwerden der Klägerin - BVerwG 6 B 5.09 und 6 B 6.09 -, über die noch nicht entschieden ist.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 36.11

    Telekommunikation; Vergabe von Frequenzen; drahtloser Netzzugang: Frequenzbereich

    Sie berührt daher die materielle Rechtsposition von Unternehmen, die einen noch nicht bestandskräftig abgelehnten Antrag auf Einzelzuteilung gestellt haben (vgl. Urteile vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 , Rn. 17; vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 5 jeweils Rn. 13; und vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 14).

    Dass diese Entscheidungen von der Beschlusskammer in der besonderen Besetzung mit dem Präsidenten der Behörde als Vorsitzendem und den beiden Vizepräsidenten als beisitzenden Mitgliedern (§ 132 Abs. 3 Satz 1 TKG) zu treffen und damit qualitativ besonders hervorgehoben sind (vgl. Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 1 jeweils Rn. 24), ist für sich genommen kein ausreichender Anknüpfungspunkt für die Annahme, dass der Gesetzgeber der Behörde auch die Befugnis übertragen hat, im Rahmen der genannten Entscheidungen die der späteren Nutzung der zu vergebenden Frequenzen entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belange mit den für diese Nutzung geltend gemachten Belangen in einem Akt planender Gestaltung durch Abwägung zum Ausgleich zu bringen oder erforderlichenfalls zu überwinden.

    dd) Bindungswirkung gegenüber Drittbetroffenen erlangen die vor Durchführung eines Vergabeverfahrens bestimmten Frequenznutzungsbestimmungen ferner nicht aufgrund des in dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 1. September 2009 (a.a.O. Rn. 25) hervorgehobenen Umstands, dass das Telekommunikationsgesetz dem "Modell des gestuften Verfahrens" folgt, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das "sachliche Fundament" für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden.

    Diese Frage hat der Senat aufgrund einer "Gesamtschau" der besonderen Verfahrensvorschriften in §§ 132 TKG ff. (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 375 Rn. 23) und im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber diese (Zwischen-)Entscheidungen der Bundesnetzagentur zugleich qualitativ höherwertig ausgestaltet hat als die abschließende Sachentscheidung, die Frequenzzuteilung, die außerhalb des Beschlusskammerverfahrens erfolgt (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 24), im Sinne der ersten Alternative beantwortet.

    Auch vor diesem Hintergrund folge das Gesetz insofern nicht dem Modell der Rechtsschutzkonzentration, wie es dem § 44a Satz 1 VwGO zugrunde liege, sondern dem Modell des gestuften Verfahrens, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das sachliche Fundament für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 376 Rn. 25).

    Zu den erwähnten materiell-rechtlichen Wirkungen hat der Senat an anderer Stelle der zitierten Entscheidung - im Zusammenhang mit der Klagebefugnis - ausgeführt, dass die in § 55 Abs. 9 Satz 1 TKG a.F. vorgesehene Vergabeanordnung ebenso wie die Entscheidung über die Art des Verfahrens (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 TKG a.F.) und die Festlegung der Vergabebedingungen (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 2 TKG a.F.) die materielle Rechtsposition der Zuteilungspetenten berühren (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 373 Rn. 16 f., 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13

    Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 -, BVerwGE 134, 368, juris, Rdn. 21, 24; Beschluss vom 14. Juli 2004 - 6 B 30.04 -, juris, Rdn. 7.
  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Daher ist ein Unternehmen wie die Klägerin, das einen noch nicht bestandskräftig abgelehnten Antrag auf Einzelzuteilung gestellt hat, im Hinblick auf die in den geltend gemachten Zuteilungsanspruch eingreifende Vergabeanordnung klagebefugt, wenn - wie hier - deren Rechtswidrigkeit nach dem Klagevorbringen zumindest möglich erscheint und auch der behauptete Einzelzuteilungsanspruch ohne die umstrittene Vergabeanordnung nicht ausgeschlossen ist (Urteile vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 16 f. = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 1 und vom 23. März 2011 a.a.O. Rn. 13).

    Die Klägerin trägt hinsichtlich der im gestuften Verfahren (vgl. Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 25) ergangenen Teilentscheidungen eine Anfechtungslast, da sie sich sonst deren Bestandskraft in einem etwaigen Rechtsstreit gegen die Frequenzzuteilungen entgegenhalten lassen müsste.

    dd) Die Klägerin hat mit ihrer am 4. Dezember 2009 beim Verwaltungsgericht eingegangenen Klageerweiterungsschrift die einmonatige Frist des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO eingehalten, die gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG zwei Wochen nach der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung vom 12. Oktober 2009 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 21. Oktober 2009 zu laufen begonnen hatte (s. Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 29).

    Eine derartige Konsequenz ist im Gesetz nicht vorgesehen; sie wäre erkennbar zweckwidrig, weil der gesetzliche Grund der Frequenzbeschränkung, der Nachfrageüberhang, von der Fristüberschreitung unberührt bleibt (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 16).

    Die positive Entscheidung über einen Verlängerungsantrag, soweit der bisherige Inhaber die Zuteilungsvoraussetzungen nach Ablauf der Befristung weiter erfüllt, ist der Sache nach nichts anderes als eine Zuteilung, die sich zeitlich an eine vorherige Zuteilung anschließt und mit ihr gleichsam eine Kette bildet (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 6.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf die Befugnis der Bundesnetzagentur, durch zweckmäßige Zusammenfassung mehrerer Beschlusskammerentscheidungen in einer Allgemeinverfügung bzw. durch ihre Aufteilung auf mehrere Allgemeinverfügungen die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Rechtsschutz zu beeinflussen (s. Urteil des Senats vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 27 = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 1), verfängt demgegenüber nicht.

    Daher ist ein Unternehmen wie die Klägerin, das einen noch nicht bestandskräftig abgelehnten Antrag auf Einzelzuteilung gestellt hat, im Hinblick auf die in den geltend gemachten Zuteilungsanspruch eingreifende Vergabeanordnung klagebefugt, wenn - wie hier - deren Rechtswidrigkeit nach dem Klagevorbringen zumindest möglich erscheint und auch der behauptete Einzelzuteilungsanspruch ohne die umstrittene Vergabeanordnung nicht ausgeschlossen ist (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 16 f.).

    Ebenso wird die materielle Rechtsposition der Klägerin durch die Auswahl des Versteigerungsverfahrens berührt, da diese den Frequenzzugang auf einen Erwerb im Wege des Höchstgebotes verengt (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 19); auch insoweit scheidet eine subjektive Rechtsverletzung jedenfalls nicht von vornherein aus.

    c) Auf die Anordnung der Bundesnetzagentur über die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Auswahl der Verfahrensart findet § 44a VwGO, wonach Rechtsschutz nur im Zusammenhang mit der abschließenden Sachentscheidung in Anspruch genommen werden kann, keine Anwendung (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 22).

    Die Klägerin trägt hinsichtlich der im gestuften Verfahren (vgl. Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 25) ergangenen Teilentscheidungen eine Anfechtungslast, da sie sich sonst deren Bestandskraft in einem etwaigen Rechtsstreit gegen die Frequenzzuteilungen entgegenhalten lassen müsste.

    Soweit die Behörde zur Erreichung der genannten Regulierungsziele auf die nähere Ausgestaltung der Vergabebedingungen und Auktionsregeln verwiesen hat (Allgemeinverfügung a.a.O. S. 3668), war sie daran auch in Anbetracht der dem § 61 TKG zu entnehmenden Verfahrensabstufung nicht gehindert, zumal ihr eine sachgerechte Zusammenfassung mehrerer Teilentscheidungen in einer Allgemeinverfügung unbenommen bleibt (Urteil des Senats vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

    Behördliche Verfahrenshandlungen in diesem Sinne sind behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 21 und vom 22. September 2016 - 2 C 16.15 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 13 A 2395/07

    Verlängerungsbegehren von befristet zugeteilten Frequenzzuteilungen im 2,6

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 -, BVerwGE 134, 368 = juris, Rn. 15, und vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, juris, Rn. 36.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 -, juris, Rn. 15, und vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, juris, Rn. 36; Marwinski, in: Arndt/.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, juris, Rn. 33, und vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 -, BVerwGE 134, 368 = juris, Rn. 28, sowie Beschluss vom 24. September 2009 - 6 B 5.09 -, juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 -, BVerwGE 134, 368 = juris, Rn. 25 und 28, sowie vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, BVerwGE 139, 226 = juris, Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 -, BVerwGE 134, 368 = juris, Rn. 28, und vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 -, BVerwGE 139, 226 = juris, Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 -, juris, Rn. 33, und vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 -, juris, Rn. 16.

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 3.12

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

    Sie berührt daher die materielle Rechtsposition von Unternehmen, die einen noch nicht bestandskräftig abgelehnten Antrag auf Einzelzuteilung gestellt haben (vgl. Urteile vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 -, BVerwGE 134, 368 , Rn. 17; vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10, BVerwGE 139, 226 , Rn. 13; und vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 14).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird auch durch die Auswahl des Versteigerungsverfahrens die materielle Rechtsposition eines Zuteilungspetenten berührt, da diese den Frequenzzugang auf einen Erwerb im Wege des Höchstgebotes verenge (vgl. Urteile vom 1. September 2009 a.a.O. S. 373, Rn. 19 und vom 23. März 2011 a.a.O. Rn. 13).

    Dass diese Entscheidungen von der Beschlusskammer in der besonderen Besetzung mit dem Präsidenten der Behörde als Vorsitzendem und den beiden Vizepräsidenten als beisitzenden Mitgliedern (§ 132 Abs. 3 Satz 1 TKG) zu treffen und damit qualitativ besonders hervorgehoben sind (vgl. Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 , Rn. 24), ist für sich genommen kein ausreichender Anknüpfungspunkt für die Annahme, dass der Gesetzgeber der Behörde auch die Befugnis übertragen hat, im Rahmen der genannten Entscheidungen die der späteren Nutzung der zu vergebenden Frequenzen entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belange mit den für diese Nutzung geltend gemachten Belangen in einem Akt planender Gestaltung durch Abwägung zum Ausgleich zu bringen oder erforderlichenfalls zu überwinden.

    dd) Bindungswirkung gegenüber Drittbetroffenen erlangen die vor Durchführung eines Vergabeverfahrens bestimmten Frequenznutzungsbestimmungen ferner nicht aufgrund des in dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 1. September 2009 (a.a.O., Rn. 25) hervorgehobenen Umstands, dass das Telekommunikationsgesetz dem "Modell des gestuften Verfahrens" folgt, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das "sachliche Fundament" für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden.

    Diese Frage hat der Senat aufgrund einer "Gesamtschau" der besonderen Verfahrensvorschriften in §§ 132 TKG ff. (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 23) und im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber diese (Zwischen-)Entscheidungen der Bundesnetzagentur zugleich qualitativ höherwertig ausgestaltet hat als die abschließende Sachentscheidung, die Frequenzzuteilung, die außerhalb des Beschlusskammerverfahrens erfolgt (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 375 Rn. 24), im Sinne der ersten Alternative beantwortet.

    Auch vor diesem Hintergrund folge das Gesetz insofern nicht dem Modell der Rechtsschutzkonzentration, wie es dem § 44a Satz 1 VwGO zugrunde liege, sondern dem Modell des gestuften Verfahrens, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das sachliche Fundament für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 376 Rn. 25).

    Zu den erwähnten materiell-rechtlichen Wirkungen hat der Senat an anderer Stelle der zitierten Entscheidung - im Zusammenhang mit der Klagebefugnis - ausgeführt, dass die in § 55 Abs. 9 Satz 1 TKG a.F. vorgesehene Vergabeanordnung ebenso wie die Entscheidung über die Art des Verfahrens (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 TKG a.F.) und die Festlegung der Vergabebedingungen (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 2 TKG a.F.) die materielle Rechtsposition der Zuteilungspetenten berühren (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 373 Rn. 16 f., 19).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 2.12

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

    Sie berührt daher die materielle Rechtsposition von Unternehmen, die einen noch nicht bestandskräftig abgelehnten Antrag auf Einzelzuteilung gestellt haben (vgl. Urteile vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 , Rn. 17; vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10, BVerwGE 139, 226 , Rn. 13; und vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 14).

    Nach der Rechtsprechung des Senats wird auch durch die Auswahl des Versteigerungsverfahrens die materielle Rechtsposition eines Zuteilungspetenten berührt, da diese den Frequenzzugang auf einen Erwerb im Wege des Höchstgebotes verenge (vgl. Urteile vom 1. September 2009 a.a.O. S. 373, Rn. 19 und vom 23. März 2011 a.a.O. Rn. 13).

    Dass diese Entscheidungen von der Beschlusskammer in der besonderen Besetzung mit dem Präsidenten der Behörde als Vorsitzendem und den beiden Vizepräsidenten als beisitzenden Mitgliedern (§ 132 Abs. 3 Satz 1 TKG) zu treffen und damit qualitativ besonders hervorgehoben sind (vgl. Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 , Rn. 24), ist für sich genommen kein ausreichender Anknüpfungspunkt für die Annahme, dass der Gesetzgeber der Behörde auch die Befugnis übertragen hat, im Rahmen der genannten Entscheidungen die der späteren Nutzung der zu vergebenden Frequenzen entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belange mit den für diese Nutzung geltend gemachten Belangen in einem Akt planender Gestaltung durch Abwägung zum Ausgleich zu bringen oder erforderlichenfalls zu überwinden.

    dd) Bindungswirkung gegenüber Drittbetroffenen erlangen die vor Durchführung eines Vergabeverfahrens bestimmten Frequenznutzungsbestimmungen ferner nicht aufgrund des in dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 1. September 2009 (a.a.O. Rn. 25) hervorgehobenen Umstands, dass das Telekommunikationsgesetz dem "Modell des gestuften Verfahrens" folgt, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das "sachliche Fundament" für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden.

    Diese Frage hat der Senat aufgrund einer "Gesamtschau" der besonderen Verfahrensvorschriften in §§ 132 TKG ff. (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 375, Rn. 23) und im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber diese (Zwischen-)Entscheidungen der Bundesnetzagentur zugleich qualitativ höherwertig ausgestaltet hat als die abschließende Sachentscheidung, die Frequenzzuteilung, die außerhalb des Beschlusskammerverfahrens erfolgt (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 24), im Sinne der ersten Alternative beantwortet.

    Auch vor diesem Hintergrund folge das Gesetz insofern nicht dem Modell der Rechtsschutzkonzentration, wie es dem § 44a Satz 1 VwGO zugrunde liege, sondern dem Modell des gestuften Verfahrens, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das sachliche Fundament für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 376, Rn. 25).

    Zu den erwähnten materiell-rechtlichen Wirkungen hat der Senat an anderer Stelle der zitierten Entscheidung - im Zusammenhang mit der Klagebefugnis - ausgeführt, dass die in § 55 Abs. 9 Satz 1 TKG a.F. vorgesehene Vergabeanordnung ebenso wie die Entscheidung über die Art des Verfahrens (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 TKG a.F.) und die Festlegung der Vergabebedingungen (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 2 TKG a.F.) die materielle Rechtsposition der Zuteilungspetenten berühren (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O., S. 373 Rn. 16 f., 19).

  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Vom Wegfall des Regelungsobjektes kann etwa gesprochen werden bei betriebsbezogenen Geboten oder Erlaubnissen, wenn der Betrieb eingestellt wird, oder allgemein bei Genehmigungen bzw. Befreiungen, wenn die Genehmigungspflicht bzw. das gesetzliche Verbot, von dem freigestellt wird, wegfällt (Sachs, a.a.O., m.w.N.), ferner im Hinblick auf einen akzessorischen Verwaltungsakt, wenn der Hauptverwaltungsakt, auf den er sich bezieht, seine Wirksamkeit einbüßt (Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 25 = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 1 unter Hinweis auf Müller-Terpitz, K&R 2002, 75 ).

    Auch in materieller Hinsicht genügten die Entscheidungen den Anforderungen an Verwaltungsakte als Allgemeinverfügungen im Sinne von § 35 Satz 2 Alt. 1 VwVfG, nämlich von "konkret-generellen" Regelungen, die sich aus einem konkreten Vergabeanlass an einen noch unbestimmten, aber bestimmbaren Personenkreis richteten (s. auch Urteile vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - a.a.O. Rn. 13, 24 f., vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 - juris Rn. 12 sowie vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris Rn. 12 ff.).

    Für Allgemeinverfügungen der hier in Rede stehenden Art hat der Senat entschieden und hält daran fest, dass ihnen auch und gerade die den Verwaltungsakt zentral kennzeichnende Rechtsfolge, die Bestandskraft, zukommt (Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - a.a.O. im Anschluss an Müller-Terpitz, K&R 2002, 75 ).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 13.11

    Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur

    Sie berührt daher die materielle Rechtsposition von Unternehmen, die einen noch nicht bestandskräftig abgelehnten Antrag auf Einzelzuteilung gestellt haben (vgl. Urteile vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 17; vom 23. März 2011 - BVerwG 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 5 jeweils Rn. 13; und vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 14).

    Dass diese Entscheidungen von der Beschlusskammer in der besonderen Besetzung mit dem Präsidenten der Behörde als Vorsitzendem und den beiden Vizepräsidenten als beisitzenden Mitgliedern (§ 132 Abs. 3 Satz 1 TKG) zu treffen und damit qualitativ besonders hervorgehoben sind (vgl. Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 = Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 1 jeweils Rn. 24), ist für sich genommen kein ausreichender Anknüpfungspunkt für die Annahme, dass der Gesetzgeber der Behörde auch die Befugnis übertragen hat, im Rahmen der genannten Entscheidungen die der späteren Nutzung der zu vergebenden Frequenzen entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belange mit den für diese Nutzung geltend gemachten Belangen in einem Akt planender Gestaltung durch Abwägung zum Ausgleich zu bringen oder erforderlichenfalls zu überwinden.

    dd) Bindungswirkung gegenüber Drittbetroffenen erlangen die vor Durchführung eines Vergabeverfahrens bestimmten Frequenznutzungsbestimmungen ferner nicht aufgrund des in dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 1. September 2009 (a.a.O. Rn. 25) hervorgehobenen Umstands, dass das Telekommunikationsgesetz dem "Modell des gestuften Verfahrens" folgt, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das "sachliche Fundament" für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden.

    Diese Frage hat der Senat aufgrund einer "Gesamtschau" der besonderen Verfahrensvorschriften in §§ 132 TKG ff. (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 375 Rn. 23) und im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber diese (Zwischen-)Entscheidungen der Bundesnetzagentur zugleich qualitativ höherwertig ausgestaltet hat als die abschließende Sachentscheidung, die Frequenzzuteilung, die außerhalb des Beschlusskammerverfahrens erfolgt (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 24), im Sinne der ersten Alternative beantwortet.

    Auch vor diesem Hintergrund folge das Gesetz insofern nicht dem Modell der Rechtsschutzkonzentration, wie es dem § 44a Satz 1 VwGO zugrunde liege, sondern dem Modell des gestuften Verfahrens, in welchem das zu bewältigende Gesamtproblem phasenweise abgearbeitet und konkretisiert wird, wobei die jeweils vorangegangenen Stufen das sachliche Fundament für die nachfolgenden Verfahrensschritte bilden (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 376 Rn. 25).

    Zu den erwähnten materiell-rechtlichen Wirkungen hat der Senat an anderer Stelle der zitierten Entscheidung - im Zusammenhang mit der Klagebefugnis - ausgeführt, dass die in § 55 Abs. 9 Satz 1 TKG a.F. vorgesehene Vergabeanordnung ebenso wie die Entscheidung über die Art des Verfahrens (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 TKG a.F.) und die Festlegung der Vergabebedingungen (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 2 TKG a.F.) die materielle Rechtsposition der Zuteilungspetenten berühren (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. S. 373 Rn. 16 f., 19).

  • VG Köln, 18.02.2019 - 9 K 4396/18

    Entscheidung der Bundesnetzagentur zugunsten einer Vergabe von 5G-Frequenzen im

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung

  • VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1698/18

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 26.01.2011 - 6 C 2.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Frequenzverlagerung; Frequenzzuteilung; Klagebefugnis;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2023 - 3 M 459/23

    Abweichungsentscheidung nach § 246 Abs. 14 BauGB für die Errichtung einer

  • BGH, 16.12.2014 - EnVR 54/13

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache zur Entgeltgenehmigung für den Zugang zu

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • BVerwG, 21.09.2018 - 6 C 8.17

    Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um

  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 20 B 22.29

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Absonderung wegen Ansteckungsverdacht

  • BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 13.20

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7769/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 31.16

    Verlängerung der Zuteilung von Frequenzen (Frequenznutzungsrechte) aus dem

  • VG Köln, 24.05.2019 - 9 L 919/19
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12

    Dienstgerichtliches Verfahren: Anfechtbarkeit eines Vermerks bei Beeinträchtigung

  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 VR 1.19

    Thüringen scheitert mit Eilantrag gegen SuedLink

  • BVerwG, 18.01.2022 - 6 B 21.21

    Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14

    Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der

  • BVerwG, 08.04.2010 - 6 VR 2.10

    Vergabe von Funkfrequenzen: Eilantrag abgelehnt

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 3 Kart 447/18

    Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 40.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabebedingungen;

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8489/18
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 7 ZB 12.1816

    Die Stellenausschreibung und die Bewerberermittlung zur Wiederbesetzung einer

  • BVerwG, 24.03.2021 - 4 VR 2.20

    Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung

  • BVerwG, 20.06.2022 - 2 B 45.21

    Dienstliche Beurteilung eines abgeordneten Richters

  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit;

  • VGH Bayern, 18.12.2019 - 20 BV 18.2645

    Herbeiführung des erledigenden Ereignisses durch die Aufhebung des

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7671/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 5.09

    Frequenz, Frequenzzuteilung, Vergabeanordnung, Frequenznutzungsplan,

  • VG Köln, 13.06.2013 - 1 K 3584/13

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Laufzeit einer D1-Lizenz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 A 432/14

    Verlängerung der Frequenzzuteilungen der Laufzeit der D1-Lizenz für den

  • VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778

    Zur Unzulässigkeit eines Feststellungsantrages zur Klärung der Nachweispflicht

  • BVerwG, 01.06.2023 - 8 C 3.22

    Grundsätzlich keine Ergänzungen von Anträgen auf Linienverkehrsgenehmigung nach

  • VG Karlsruhe, 08.12.2014 - 1 K 3388/14

    Kein isoliertes Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

  • BVerwG, 06.11.2019 - 4 A 2.19

    Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Berücksichtigung des eingebrachten

  • BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 24.19

    Klage gegen die Heranziehung zu einer Gebühr für die Fortführung des

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7172/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • VG Hamburg, 06.03.2018 - 11 K 6685/16

    Fehlender Hinweis auf Möglichkeit elektronischer Klageerhebung macht

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 7173/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2015 - 8 PA 75/15

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung; PKH-Beschwerde; behördliche

  • BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13

    Telekommunikation; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen;

  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09

    Vergabe von Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band")

  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 6.09

    Verteilung von Frequenzen; Unveränderter Fortbestand der Nutzungsbedingungen in

  • VG München, 01.04.2014 - M 5 E 14.655

    Dienstpostenbesetzung; Behördliche Verfahrenshandlung im Vorfeld der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 1.16

    Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs-

  • VG München, 25.05.2020 - M 5 E 20.404

    Rechtsschutz im gestuften Stellenbesetzungsverfahren

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15

    Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung;

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 41.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Versteigerungsregeln; Belange kleiner

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 105/12

    Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts - Gemeinsamer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 13 A 1319/19

    Erfolglose Berufungen in Bezug auf ein Verfahren zur Genehmigung von Änderungen

  • VG Köln, 14.09.2011 - 21 K 8149/09

    Rechtmäßigkeit einer Vergabe von Funkfrequenzen im 800- MHz- Band - Bereich an

  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09

    Auswirkungen der Vorschaltung eines Vergabeverfahrens bei der Zuteilung von

  • VG München, 21.05.2015 - M 5 E 15.1163

    Dienstpostenbesetzung, Verfahrenshandlung, Auswahlentscheidung, Absage,

  • VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09

    Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") können an

  • BVerwG, 14.03.2019 - 6 VR 1.19

    Anordnung und Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 7 KA 112/12

    Nutzenbewertung von Arzneimittel des Bestandsmarkts - Gemeinsamer Bundesausschuss

  • VG Aachen, 09.11.2018 - 7 K 2485/14

    RWTH: Fördergelder wegen Fristversäumnis gestrichen

  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8195/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8490/18
  • OVG Bremen, 20.08.2010 - 2 B 162/10

    Vereinbarkeit einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung einer

  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4178/14

    Prüfung der Notwendigkeit von durch ein Zusammenschlussvorhaben veranlassten

  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8491/18
  • VG Köln, 03.07.2019 - 9 K 8492/18
  • VG Köln, 07.12.2011 - 21 K 8194/09

    Recht eines Breitbandkabelnetz-Betreibers auf Schutz vor Störungen durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 1 B 1200/22

    Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Dienstunfähigkeit als eine nicht

  • VG Köln, 22.04.2016 - 9 K 1486/15

    Anspruch eines Betreibers funkgestützter Netze zum Angebot eines breitbandigen

  • OLG Dresden, 23.12.2019 - DSNot 3/19
  • VG Köln, 26.05.2015 - 9 L 1284/15

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Frequenzversteigerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 1 A 1125/09

    Kein isolierter Rechtsschutz eines Bewerbers gegen die Aufstellung eines

  • VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18

    Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger,

  • VG Köln, 28.11.2013 - 1 K 6029/10
  • VG Köln, 30.04.2015 - 9 L 538/15

    Frequenzen für mobile Telekommunikationsdienste dürfen im Rahmen eines

  • VG Regensburg, 17.07.2023 - RO 5 K 20.3233

    Zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bezüglich einer

  • VG Neustadt, 21.02.2012 - 5 L 1093/11

    Rechtsstreit um Drittsendezeiten bei Sat.1: Eilanträge abgelehnt

  • VG Hamburg, 13.08.2021 - 1 A 5518/19
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 11/19

    Wertermittlung; Gutachter; Unparteilichkeit; Grundbuch; Abfindungswert;

  • VG Berlin, 15.10.2015 - 23 L 397.15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Zulassungsverfahren; Gestaltung des

  • VG Mainz, 21.02.2013 - 1 L 1717/12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; sog. "Überdenkungsverfahren";

  • VG Köln, 21.12.2018 - 9 L 1699/18

    Klagen gegen 5G-Auktionsauflagen

  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2015 - 12 L 412/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Stellenbesetzung; Beförderung; Auswahlgespräch;

  • VG Köln, 11.07.2012 - 6 L 758/12

    Klage auf Berücksichtigung verspätet abgegebener Klausurseiten vor Abschluss des

  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 16a DC 11.1051

    Beschwerde

  • VG Düsseldorf, 18.10.2010 - 23 K 195/10

    Dienstunfallfürsorge Verwaltungsverfahren Untätigkeitsklage amtsärztliche

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