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   BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15   

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https://dejure.org/2016,45121
BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15 (https://dejure.org/2016,45121)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2016 - 4 C 2.15 (https://dejure.org/2016,45121)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2016 - 4 C 2.15 (https://dejure.org/2016,45121)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; BBauG 1960 § 173 Abs. 3 Satz 1; BauGB 1986 § 244 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1, § 215 Abs. 1
    Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Überleitung "als Bebauungsplan"; nicht "bebauungsplangemäßes" Abwägungsergebnis; Eigentumsrecht; Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; Eigentümerinteressen; Verhältnismäßigkeit; rechtfertigende städtebauliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1
    "Generalbereinigung"; Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Anwendung auf altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Beweislast; Eigentumsrecht; Eigentümerinteressen; Formulierung städtebaulicher Zielsetzungen; Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 3 S 1 BauGB vom 23.06.1960, § 244 Abs 2 BauGB vom 08.12.1986, Art 14 Abs 1 S 2 GG
    Voraussetzungen der wirksamen Überleitung von städtebaulichen Vorschriften ''als Bebauungspläne''; Entscheidung nach Beweislastregeln

  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung altrechtlicher Vorschriften und Pläne nach § 173 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch 1960 (BauGB) "als Bebauungspläne"; Wirksame Überleitung eines Stadtbauplans; Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Neubebauung von Grundstücken; Rechtliche ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen der wirksamen Überleitung von städtebaulichen Vorschriften ''als Bebauungspläne''; Entscheidung nach Beweislastregeln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung altrechtlicher Vorschriften und Pläne nach § 173 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch 1960 ( BauGB ) "als Bebauungspläne"; Wirksame Überleitung eines Stadtbauplans; Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Neubebauung von Grundstücken; Rechtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen der wirksamen Überleitung von städtebaulichen Vorschriften ''als Bebauungspläne''; Entscheidung nach Beweislastregeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann gelten altrechtliche Vorschriften und Pläne "als Bebauungspläne" fort?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzung der Fortgeltung altrechtlicher Vorschriften und Pläne

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines übergeleiteten Bebauungsplans

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann gelten altrechtliche Vorschriften und Pläne "als Bebauungspläne" fort? (IBR 2017, 162)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 720
  • DÖV 2017, 259
  • BauR 2017, 508
  • ZfBR 2017, 151
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Daran fehlt es, wenn der Inhalt des Plans oder der Vorschrift als Interessenausgleich "zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis" steht (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67).

    Die rechtlichen Anforderungen an die Überleitung nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 sind in der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1971 - 4 C 64.69 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 8 und vom 20. Oktober 1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67 ) geklärt: Die Überleitung setzte - wie das Wort "bestehende" nahelegt, aber auch nach dem Sinnzusammenhang nicht zweifelhaft sein kann - zum einen voraus, dass die Vorschriften und Pläne - gemessen an dem im Zeitpunkt ihres Erlasses geltenden Recht - bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 gültig waren.

    Zum anderen hat der Senat (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - 4 C 14.71 - BVerwGE 41, 67 ) dem Umstand, dass der Gesetzgeber die Überleitung "als Bebauungspläne" angeordnet hatte, entnommen, dass die Vorschriften und Pläne - auch über den ausdrücklich in Bezug genommenen § 9 BBauG 1960 hinaus - ganz allgemein einen Inhalt haben mussten, der nach neuem Recht Inhalt eines Bebauungsplans sein konnte.

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Denn derart einschneidende Rechtswirkungen sind den betroffenen Eigentümern jedenfalls nur dann zuzumuten, wenn der Gesetzgeber dies mit der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit bestimmt hat (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 17 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Denn derart einschneidende Rechtswirkungen sind den betroffenen Eigentümern jedenfalls nur dann zuzumuten, wenn der Gesetzgeber dies mit der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit bestimmt hat (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 178 Rn. 17 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 15.11

    Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Dabei kann er (weiter) offenlassen, ob der Gesetzgeber die Unbeachtlichkeit auch bei schweren Mängeln im Abwägungsergebnis mit empfindlichen Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse begrenzen darf, wie sie sich aus altrechtlichen Bauverboten ergeben können, oder ob der gesetzgeberische Entscheidungsspielraum insoweit an die Grenzen der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG stößt (bisher offengelassen hinsichtlich § 215 Abs. 1 BauGB a.F., siehe zuletzt BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 4 C 15.11 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 6 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Das Abwägungsergebnis eines Bebauungsplans ist rechtlich zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Interessen und Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ), und deshalb die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 Rn. 11).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Die Gründe des öffentlichen Interesses, die für einen solchen Eingriff sprechen, müssen so schwerwiegend sein, dass sie Vorrang haben vor dem Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand seines Rechts, das durch die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG gesichert wird (BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 565/91 - NVwZ 1999, 979 ).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Er lässt sich nicht mit der angeführten Entscheidung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 1. April 1997 - 4 B 206.96 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 35 LS) begründen.
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Eine wirksame städtebauliche Planung setzt deshalb voraus, dass sich hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange für sie anführen lassen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - ZfBR 2013, 573 Rn. 17).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15
    Das Abwägungsergebnis eines Bebauungsplans ist rechtlich zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil andernfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Interessen und Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ), und deshalb die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit überschritten sind (BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 - BVerwGE 138, 12 Rn. 22 f.).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.69

    Aufrechterhaltung von Ausnahmen bei Überleitung von Bebauungsplänen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Der von der Gemeinde Stammheim am 8. Februar 1960 beschlossene, vom Landratsamt Calw am 18. August 1960 genehmigte und am 2. September 1960 bekannt gemachte Ortsbauplan kann bei Beachtung der Voraussetzungen des § 173 Abs. 3 BBauG und des § 233 Abs. 3 BauGB als Bebauungsplan fortgelten (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 1.9.2016 - 4 C 2.15 - NVwZ 2017, 720).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Zweifel an der Wirksamkeit und Fortgeltung des Bebauungsplanes X-4 bzw. der hier maßgeblichen Festsetzungen (vgl. zu den Voraussetzungen einer Überleitung nach § 173 Abs. 3 BBauG 1960 BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - BVerwG 4 C 2.15 -, juris Rn. 13 m.w.N.) sind weder von den Beteiligten vorgetragen noch sonst ersichtlich; die Fortgeltung der planerischen Festsetzung ist vielmehr Grundlage der streitgegenständlichen Befreiungen.
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727; BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 2.15 - juris Rn. 17).
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