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   BVerwG, 01.10.1963 - III C 268.61   

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BVerwG, 01.10.1963 - III C 268.61 (https://dejure.org/1963,900)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1963 - III C 268.61 (https://dejure.org/1963,900)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1963 - III C 268.61 (https://dejure.org/1963,900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung des Verlustes einer Herdbuchviehherde als Vertreibungsschaden - Zurechnung einer Herde zum landwirtschaftlichen Vermögen i. S. des Bewertungsgesetzes (BewG) - Beendigung der Zugehörigkeit zu einem landwirtschaftlichen Betrieb - Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.12.1960 - IV C 4.60

    Koppelung der Geltendmachung eines Kriegssachschadens an das Betriebsvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - III C 268.61
    Der Übernahme dieser Erkenntnisse mag möglicherweise auch nicht die Tatsache entgegenstehen, daß die Herdbuchviehherde bis zur Auseinandersetzung gemeinschaftliches Eigentum der drei Brüder gewesen und demgemäß auch nur deren landwirtschaftlichem Vermögen zuzurechnen war (vgl.Urteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG IV C 4.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 42 = ZLA 1961 S. 106 = RLA 1961 S. 154 = IFLA 1961 S. 94]).

    Die Unterlassung des Erwerbs eines landwirtschaftlichen Betriebes kann nicht zur Annahme eines Betriebsvermögens führen; sie ist hier auch allenfalls nur mittelbar auf Einflüsse des Krieges zurückzuführen (vgl. das bereits angeführteUrteil vom 7. Dezember 1960 - BVerwG IV C 4.60 -), so daß die Herdbuchviehherde auch dann nicht als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes angesehen werden kann, wenn die für die Nichteröffnung eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes durch den Kläger maßgebenden Ursachen herangezogen werden.

  • BVerwG, 24.01.1958 - IV C 183.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - III C 268.61
    Ob allein schon diese notwendige Sachbezogenheit es verbietet, bei stehenden Betriebsmitteln einer einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienenden wirtschaftlichen Einheit die Erkenntnisse heranzuziehen, die die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Rechtslage bei sog. ruhendem Betriebsvermögen gewonnen hat (vgl.Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 427.3 zu § 12 LAG. Nr. 27], fernerUrteil vom 9. Juni 1962 - BVerwG IV C 10.61 - [ZLA 1962 S. 265 = IFLA 1962 S. 159 = RLA 1963 S. 40]), kann dahingestellt bleiben.

    Die ihr vom Kläger gegebene bloße Zweckbestimmung, zu gegebener Zeit einem noch zu erwerbenden landwirtschaftlichen Betrieb zu dienen, genügt ebenfalls nicht dazu, um diesem Wirtschaftsgut, das die Zugehörigkeit zu einer einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienenden wirtschaftlichen Einheit verloren hat, die bewertungsrechtliche Eigenschaft landwirtschaftlichen Vermögens erneut zu verschaffen (vgl.Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 -).

  • BVerwG, 09.06.1962 - IV C 10.61

    Verlustvon Betriebsvermögen - Betriebsvermögens im Sinne des Bewertungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - III C 268.61
    Ob allein schon diese notwendige Sachbezogenheit es verbietet, bei stehenden Betriebsmitteln einer einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dienenden wirtschaftlichen Einheit die Erkenntnisse heranzuziehen, die die Rechtsprechung bei der Beurteilung der Rechtslage bei sog. ruhendem Betriebsvermögen gewonnen hat (vgl.Urteil vom 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 183.56 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 427.3 zu § 12 LAG. Nr. 27], fernerUrteil vom 9. Juni 1962 - BVerwG IV C 10.61 - [ZLA 1962 S. 265 = IFLA 1962 S. 159 = RLA 1963 S. 40]), kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 105.65

    Enschädigung für Verlust von Deputatvieh eines Landarbeiters in Folge von

    Eine Schadensfeststellung nach diesen Vorschriften setzt einen im Rahmen eines selbständigen Gewerbebetriebes gehaltenen Viehbestand voraus (BVerwG Urteile vom 1. Oktober 1963 - BVerwG III C 268.61 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 3 FG Nr. 5 = ZLA 1964, 168 = Mtbl.BAA 1965, 146], 6. März 1964 - BVerwG IV C 47.63 - und 17. September 1964 - BVerwG III C 95.62 - Beschluß vom 2. Mai 1966 - BVerwG III B 139.65 -).
  • BVerwG, 06.03.1964 - IV C 47.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens eines Melkermeisters -

    Jedenfalls besteht kein Anlaß zu abweichender rechtlicher Beurteilung des Falles, auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des III. Senatsvom 1. Oktober 1963 - BVerwG III C 268.61 -.
  • BVerwG, 17.09.1964 - III C 95.62

    Schadensfeststellung an Wirtschaftsgütern (Großvieh und Kleinvieh) - Abgrenzung

    Hat die Tierhaltung hingegen eine selbständige Nebentätigkeit des Arbeitnehmers dargestellt, so kann eine Schadensfeststellung wegen eines Verlustes des Viehs nur beansprucht werden, wenn und soweit der Viehbestand als ein zum Betriebsvermögen (vgl.Urteil vom 6. März 1964 - BVerwG IV C 47.63 -) oder als ein zum landwirtschaftlichen Vermögen (vgl.Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG III C 268.61 -) gehörendes Wirtschaftsgut anzusehen ist.
  • BVerwG, 06.03.1964 - IV C 48.63

    Rechtsmittel

    Der Vertrag, kraft dessen der Kläger auf der von F. Begüterung seine Tiere züchtete, läßt sich insoweit, wenngleich sich der vorliegende Fall in Einzelheiten von dem in BVerwG III C 268.61 (Urteil vom 1. Oktober 1963) entschiedenen unterscheiden mag, als pachtähnlich auffassen, so daß man hier von landwirtschaftlichem Vermögen des Klägers sprechen kann.
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