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   BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63   

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BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63 (https://dejure.org/1963,898)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1963 - IV C 2.63 (https://dejure.org/1963,898)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1963 - IV C 2.63 (https://dejure.org/1963,898)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klagegegenstand im Falle der Klageerhebung eines Drittbegünstigten hinsichtlich einer Auflagen enthaltenden öffentlich-rechtlichen Erlaubnis - Anforderungen an eine die Aufnahme von Auflagen in eine wasserrechtliche Erlaubnis betreffende Ermessensentscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1965, 26
  • JR 1965, 270
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62

    Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Materiell seien die sogenannten Rhein-Main-Donau-Verträge in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11. Mai 1938 (Rhein-Main-Donau-Gesetz) verletzt; dies ergebe sich aus der in dem angefochtenen Urteil enthaltenen Auffassung über das Nichtvorhandensein eines Sonderstatus, die im Widerspruch stehe zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG IV C 34.62 und BVerwG IV C 38.62.

    Da der Verwaltungsgerichtshof sich im übrigen aber bezüglich dieser allein nach dem bayer. WG zu entscheidenden Frage nicht gegenteilig geäußert hat, was mit Rücksicht auf die anderslautende Ansicht des Verwaltungsgerichts besonders nahegelegen hätte, wenn er tatsächlich eine gegenteilige Auffassung hätte vertreten wollen, konnte das Revisionsgericht von dieser Auffassung ausgehen, zumal eine solche nicht etwa den Erkenntnissen des Senats in BVerwG IV C 34.62 und BVerwG IV C 38.62 widerspricht, und es gerade bei einer wasserrechtlichen Erlaubnis, wie der vorliegende Fall zeigt, nicht nur ein Entweder-Oder gibt, sondern durch Auflagen und Bedingungen unzählige Möglichkeiten, so daß für Ermessensausübung weitester Raum für die untere und die obere Verwaltungsbehörde gleichermaßen bleibt.

  • BVerwG, 29.05.1963 - III C 196.60

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Fehlender

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Dies folgt auch aus dem vom erkennenden Senat mehrfach ausgesprochenen Grundsatz, daß ein Verwaltungsgericht nur in einem solchen Fall der Behörde das praktisch nicht ausgeübte Ermessen abnehmen kann (vgl. BVerwG IV C 179.62 vom 8. März 1963, BVerwG IV C 197.62 vom 24. April 1962 und ausführlich BVerwG IV C 177.62 vom 12. Juli 1963 [ZLA 1963, 298]).
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Das ist in bezug auf die Klägerin der typische Anwendungsfall des § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO mit der Folge, daß dann nur der Beschwerdebescheid aufgehoben oder bestätigt werden kann (BVerwG VII C 27.61 vom 11. Mai 1962).
  • BVerwG, 24.04.1963 - IV C 197.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Dies folgt auch aus dem vom erkennenden Senat mehrfach ausgesprochenen Grundsatz, daß ein Verwaltungsgericht nur in einem solchen Fall der Behörde das praktisch nicht ausgeübte Ermessen abnehmen kann (vgl. BVerwG IV C 179.62 vom 8. März 1963, BVerwG IV C 197.62 vom 24. April 1962 und ausführlich BVerwG IV C 177.62 vom 12. Juli 1963 [ZLA 1963, 298]).
  • BVerwG, 08.11.1957 - IV C 300.55
    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Demgegenüber hat der erkennende Senat schon in seinem Urteil BVerwG IV C 300.55 vom 8. November 1957 ausgeführt, es bestehe ein solcher Anspruch auch dann, wenn es sich um ein dem gerichtlichen Verfahren ähnliches, vom Gesetz festgelegtes Verfahren handele.
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Bei der Ausübung des Ermessens wird die Regierung ferner folgendes zu beachten haben: Die Klägerin ist, wie das Bundesverfassungsgericht in 2 BvF 2/60 vom 30. Oktober 1962 (BVerfGE 15, 1) entschieden hat, auch an Bundeswasserstraßen nur für Belange des Verkehrs, nicht aber für diejenigen der Wasserwirtschaft schlechthin zuständig, weil, wie das Bundesverfassungsgericht unter C II 2 d seiner Urteilsgründe ausführt, die Verwaltungskompetenzen den Gesetzgebungsbefugnissen der Klägerin folgen und nicht umgekehrt, und weil nach der Systematik des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz der Klägerin die äußerste Grenze ihrer Verwaltungszuständigkeit bezeichnet.
  • BVerwG, 08.03.1963 - IV C 179.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Dies folgt auch aus dem vom erkennenden Senat mehrfach ausgesprochenen Grundsatz, daß ein Verwaltungsgericht nur in einem solchen Fall der Behörde das praktisch nicht ausgeübte Ermessen abnehmen kann (vgl. BVerwG IV C 179.62 vom 8. März 1963, BVerwG IV C 197.62 vom 24. April 1962 und ausführlich BVerwG IV C 177.62 vom 12. Juli 1963 [ZLA 1963, 298]).
  • BVerwG, 25.02.1960 - III C 314.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Nach der ständigen Rechtsprechung, insbesondere der Lastenausgleichssenate (so BVerwG III C 314.57 vom 25. Februar 1960) macht trotz des Wortlauts von § 336 Abs. 3 Satz 1 LAG "Die Beschwerde ... ist zu begründen" nicht einmal das Fehlen einer solchen Begründung die Verwaltungsbeschwerde in Lastenausgleichssachen unzulässig.
  • BVerwG, 08.03.1963 - IV C 177.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1963 - IV C 2.63
    Dies folgt auch aus dem vom erkennenden Senat mehrfach ausgesprochenen Grundsatz, daß ein Verwaltungsgericht nur in einem solchen Fall der Behörde das praktisch nicht ausgeübte Ermessen abnehmen kann (vgl. BVerwG IV C 179.62 vom 8. März 1963, BVerwG IV C 197.62 vom 24. April 1962 und ausführlich BVerwG IV C 177.62 vom 12. Juli 1963 [ZLA 1963, 298]).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Dies gilt mit Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG nicht nur für Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 26. Oktober 1987 - 1 BvR 198/87 - NJW 1988, 2361), sondern auch für Zustellungen im Verwaltungsverfahren, in dem der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gleichfalls kraft Verfassungsrechts zu beachten ist (Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG IV C 2.63 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 1 S. 1 [6 f.]; Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl., 1993, § 28 Rn. 2).
  • OVG Bremen, 05.11.1982 - 2 B 110/82

    Pflicht zur Anhörung bei Drittbeschwer durch einen Verwaltungsakt; Pflicht zur

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  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 7.76

    Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch einen an Tuberkulose erkrankten

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war aber auch schon vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder anerkannt, daß mit Rücksicht auf das Rechtsstaatsgebot (Art. 20, 28 GG) vor einem staatlichen Eingriff der Betroffene grundsätzlich angehört werden muß und daß eine ohne erforderliche Anhörung erlassene Ermessensentscheidung rechtswidrig ist (Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 2.63 - VRspr 16 Nr. 168; Drews/Wacke/Vogel, Gefahrenabwehr, 8. Aufl. Bd. 1., S. 201).

    Jedenfalls in Ermessenssachen muß aber dem Betroffenen grundsätzlich noch im Verwaltungsverfahren rechtliches Gehör gewährt werden (Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 2.63 - a.a.O.; BVerwGE 24, 23 [32]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1969 - 3 C 149/68
    Bei Entscheidungen, die den Betroffenen beschweren, ist sie jedoch zwingend geboten, so daß in diesen Fällen ihre Unterlassung grundsätzlich zur Aufhebung führen muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.10.1963 - IV C 2.63 -, DVBl. 1965, 26; Schunck-De Clerck, Komm. z. VwGO, 2. Aufl., Anm. 2 b zu § 71, mit weiteren Hinweisen).

    Für diesen Fall des Bestreitens hat das BVerwG bereits entschieden (Urt. v. 1.10.1963 a.a.O.), daß eine Heilungsmöglichkeit im gerichtlichen Verfahren nicht mehr bestehe.

  • BVerwG, 03.03.1995 - 4 B 15.95

    Möglichkeit eine Baugenehmigung im Widerspruchsverfahren zu verändern -

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 2.63 - (Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 1) darauf hingewiesen, daß eine solche Konstellation geradezu als typischer Anwendungsfall dieser Vorschrift anzusehen ist.
  • BVerwG, 06.02.1986 - 7 B 11.86

    Umfang eines Rechtsetzungsvorbehalts des Parlaments im Juristenausbildungsrecht -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den angeführten Entscheidungen - ebenso wie in den weiteren von der Beschwerde erwähnten Urteilen vom 1. Oktober 1963 - BVerwG 4 C 2.63 - (DVBl. 1965, 26) undvom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 28.80 - (BVerwGE 62, 108) - revisibles Recht ausgelegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1990 - 8 S 169/90

    Bauordnungsrecht: Abbruch eines Gebäudeteils; Verletzung von Privateigentum

    Die Entscheidung ist ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde in maßgeblichen Punkten von falschen tatsächlichen und rechtlichen Annahmen ausgegangen ist (vgl. BVerwG., Urteile v. 1.10.163, DVBl. 65, 26 u. BVerwGE 38, 290/294 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.12.1987 -- 8 S 2313/87 -- mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 105.67

    Beauftragung eines hauptamtlichen Beamten eines Kreises mit der allgemeinen

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der eine Verletzung sogar des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör im Gerichtsverfahren geheilt wird, wenn die in der ersten Gerichtsinstanz unterbliebene Anhörung in der zweiten gerichtlichen Tatsacheninstanz nachgeholt wird (BVerfGE 5, 22 [24]; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. November 1957 - BVerwG IV C 300.55 - [DVBl. 1958 S. 174, 175] und vom 1. Oktober 1963 - BVerwG IV C 2.63 - [DVBl. 1965 S. 26, 29]).
  • VGH Hessen, 27.11.1969 - III F 58/68
    Wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.10.1963 (DVBl. 1965, 26) ausgeführt wird, kann der Mangel der Anhörung eines Beteiligten im Vorverfahren allerdings regelmäßig im Prozeß nicht geheilt werden, weil das Gericht der Behörde zwar die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, nicht aber die im Ermessensweg zu treffende Prüfung der Zweckmäßigkeit abnehmen kann (so auch Eyermann - Fröhler, a.a.O.).
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