Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,107
BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71 (https://dejure.org/1971,107)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1971 - VII C 5.71 (https://dejure.org/1971,107)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1971 - VII C 5.71 (https://dejure.org/1971,107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer "endgültig nicht bestandenen" ärztlichen Vorprüfung - Gerichtliche Überprüfung eines Prüfungsverfahrens - Fehlende Protokollierung des Hergangs einer ärztlichen Vorprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Teilwiederholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 322
  • NJW 1972, 353
  • MDR 1972, 173
  • DVBl 1972, 422
  • DÖV 1972, 280
  • DÖV 1972, 281
  • JR 1973, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Zwar ist § 92 der Reichsärzteordnung am 7. September 1949 (vgl. BVerfGE 2, 307 [326]) gemäß Art. 129 Abs. 3 GG insoweit erloschen, als er zur Ergänzung der Reichsärzteordnung ermächtigte.

    Sie sind grundsätzlich nicht an Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (vgl. BVerfGE 2, 307 [328]; 15, 268 [272]; 28, 119 [144]).

  • VGH Hessen, 13.01.1970 - I OE 68/68
    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Der vom Berufungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 13. Januar 1970 - I OE 68.68 - [NJW 1970, 1061]) und auch den Darlegungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Main) vom 16. Dezember 1970 - III/2 - E 296/68 - (DVBl. 1971, 287) sowie in einer Anmerkung zu dem Berufungsurteil (Sauer, DVBl. 1971, 558), kann sich der Senat nach alledem nicht anschließen.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII C 77.67

    Rechtzeitige Geltendmachung eines Prüfungsmangels durch den Prüfling -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Auf eine hitzebedingte Prüfungsunfähigkeit könnte sich der Kläger zudem nicht nachträglich berufen, da ihm die Auswirkungen der Hitze auf seine Prüfungsfähigkeit vor der Prüfung nicht verborgen geblieben sein können, er sich aber dennoch dem Risiko der Prüfung unterzog, obwohl er auch noch durch die von ihm unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen eines Rücktrittsgrundes auf die Möglichkeit eines Rücktritts von der Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit hingewiesen wurde (vgl. hierzu BVerwGE 31, 190 [191] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 19.70

    Wiederholungsprüfung nach nicht bestandener ärztlicher Vorprüfung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 (BVerwGE 35, 353) entschieden, daß auch innerhalb der Wiederholungsprüfung bei der ärztlichen Vorprüfung ein einzelnes Fach wiederholt werden könne.
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG müssen sie nur dann entsprechen, wenn das materielle Recht, zu dessen Durchführung die zu erlassenden Verordnungen dienen sollen, nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wesentlich geändert wurde (vgl. BVerfGE 22, 180 [181] Leitsatz Nr. 3, 214 f.).
  • BVerfG, 22.01.1963 - 2 BvL 11/62

    Tierzuchtgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Sie sind grundsätzlich nicht an Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (vgl. BVerfGE 2, 307 [328]; 15, 268 [272]; 28, 119 [144]).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Unter dieser Sicht ist die Regelung der Materie durch Rechtsverordnung auch mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG VII C 51.70 - [NJW 1971, 1956, 1957 = JZ 1971, 690]).
  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Die historische Entwicklung kann bei der Prüfung, ob die Rechsärzteordnung mit der Ermächtigung zum Erlaß einer Bestallungsordnung zur Durchführung oder zur Ergänzung des Gesetzes ermächtigte, ebenso herangezogen werden wie bei einer Prüfung im Rahmen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. hierzu BVerwGE 28, 36 [45] zu § 14 PostVerwG).
  • BVerwG, 28.11.1957 - II C 50.57

    Folgen des Fehlens einer vorgeschriebenen Unterschrift in der

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter haben zwar kein fachliches Mitentscheidungsrecht, wohl aber ein auf den ordnungsmäßigen Ablauf des Prüfungsverfahrens beschränktes Leitungs- und Beobachtungsrecht (BVerwGE 6, 33 [35 unten]).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1971 - VII C 5.71
    Sie sind grundsätzlich nicht an Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen (vgl. BVerfGE 2, 307 [328]; 15, 268 [272]; 28, 119 [144]).
  • BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62

    Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den Jahren 1933 bis 1945

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII C 27.68

    Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Prüfung in der ärztlichen Vorprüfung -

  • BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93

    Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit -

    Dieser von dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Urteile vom 7. Mai 1971 - BVerwG 7 C 51.70 - BVerwGE 38, 105 und vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 5.71 - BVerwGE 38, 322; Beschluß vom 13. April 1983 - BVerwG 7 B 25.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 173) hat sich der nunmehr für Prüfungssachen zuständige 6. Senat im Ergebnis angeschlossen (vgl. auch Beschluß vom 23. Dezember 1993 - BVerwG 6 B 19.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 326).

    Viele Elemente der Prüfungsleistung wie etwa das schnelle Erfassen des Wesentlichen, das "Mitgehen" im Prüfungsgespräch oder die Sicherheit der Darlegungen des Prüflings entziehen sich einer Protokollierung und können auch mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Tonband- oder gar Videoaufzeichnungen) nicht so zuverlässig erfaßt werden, daß auf diese Weise alle maßgeblichen Grundlagen des Bewertungsvorgangs unverfälscht zutage träten (so schon BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1971, a.a.O., S. 325 und ebenso auch Herzog, NJW 1992, 2601, 2602; anderer Auffassung: Becker, NVwZ 1993, 1129, 1134).

  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02

    Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung,

    Diese Voraussetzung trifft auf die Erstreckung eines Erlaubnisvorbehalts auf vom Gesetz noch nicht erfasste Tatbestände (Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 5.71 - BVerwGE 38, 322 ) und damit auch auf § 1 Abs. 1 der 5. AVORBerG zu.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Wie die Prüfungsbehörde die Auswahl von Prüfungsthemen im einzelnen trifft, ist im übrigen Sache ihrer pädagogisch-wissenschaftlichen Beurteilung und unterliegt in seinen fachlichen Bezügen nicht der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. hierzu Urteile vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 5.71 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 44, S. 37, insoweit in BVerwGE 38, 322 ff. nicht abgedruckt] und vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 7 C 73.70 - [Buchholz 421.0 Prüfungewesen Nr. 57, S. 67]; Beschlüsse vom 30. August 1978 - BVerwG 7 B 27.77 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 96] und vom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 16.79 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 105]).
  • BVerwG, 10.11.1972 - VII C 19.72

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Vergabe der Note "nicht genügend" in

    Der Senat wies aber bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 5.71 - (BVerwGE 38, 322 [327]) für die ärztliche Vorprüfung darauf hin, daß dies gerechtfertigt ist, weil der Wiederholer aller Fächer einer größeren Anforderung gegenübersteht als der Prüfling, der seine Vorbereitung auf ein Fach beschränken kann.

    Eine weitergehende Begründung der Note in einem Prüfungsfach ist nicht zu verlangen; insbesondere gebieten weder die Gewährleistung des Rechtswegs in Art. 19 Abs. 4 GG noch andere rechtsstaatliche Grundsätze, daß Fragen und Antworten bei einer mündlichen Prüfung festgehalten werden, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 322 [324 ff.]) für die ärztliche Vorprüfung dargelegt hat.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Bestallungsordnung (vgl. BVerwGE 38, 322 [327]; Urteil vom 13. Oktober 1972 - BVerwG VII C 9.72 -).

  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Soweit die Beschwerde die Überlegungen angreift, mit denen das Bundesverwaltungsgericht in den bereits erwähnten besonderen Fallkonstellationen eine weitere Wiederholungsmöglichkeit gerechtfertigt hat (BVerwGE 41, 148 unter Hinweis auf BVerwGE 35, 353 und 38, 322 ), mag es richtig sein, daß die Zulassung einer zweiten Wiederholung dem System der Approbationsordnung für Zahnärzte, die jedenfalls im Grundsatz von nur einer Wiederholungsmöglichkeit ausgeht, nicht entspricht.
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 9.72

    Naturwissenschaftliche Vorprüfung für Ärzte - Nachträgliche Berufung auf

    Er weist darauf hin, daß die Auffassung, des Berufungsgerichts im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 322) stehe.

    Der erkennende Senat hat für die ärztliche Vorprüfung bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 5.71 - (BVerwGE 38, 322 [327]) entschieden (vgl. Leitsatz 3), daß die Vorprüfung endgültig nicht bestanden ist, wenn der Studierende, der nur ein Fach zu wiederholen hat, in der Wiederholungsprüfung versagt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 322 [327]) dazu auf folgendes hingewiesen: Bei dieser rechtlichen Beurteilung kann ein Prüfling, der die Vorprüfung im ganzen nicht bestanden hat, ein einzelnes Fach unter Umständen zweimal wiederholen, während ein Prüfling, der die Prüfung nur in einem Fach nicht bestanden hat, dieses Fach nur einmal wiederholen darf.

  • VGH Hessen, 04.10.1990 - 6 UE 244/90

    Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten in der zahnärztlichen Vorprüfung bei sog

    Gegen das am 18. Dezember 1989 zugestellte Urteil hat der Kläger am 17. Januar 1990 Berufung eingelegt, zu deren Begründung er ergänzend vorträgt, im Urteil vom 1. Oktober 1971 (BVerwGE 38, 322 ff.) rechtfertige das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit der zweifachen Wiederholung in einem Einzelfach für den Gesamtwiederholer damit, dieser sehe sich höheren Anforderungen gegenüber als der Einzelfachwiederholer.

    Die unterschiedliche Behandlung des Einzelfachwiederholers und des Gesamtwiederholers ist nicht willkürlich und verstößt deshalb nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), denn der Wiederholer aller Fächer steht einer größeren Anforderung gegenüber als der Prüfling, der seine Vorbereitung auf ein Fach beschränken kann (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 5.71 - BVerwGE 38, 322 ff., 327, das die ärztliche Vorprüfung nach der früher gültigen Bestallungsordnung für Ärzte betrifft; weiterhin bezüglich der zahnärztlichen Vorprüfung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. November 1972 - BVerwG VII C 19.72 - BVerwGE 41, 148 ff., 153).

  • BVerwG, 21.07.1986 - 7 B 36.86

    Zahnarzt - Zahnmedizin - Prüfungsordnung

    Sie ist aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats (BVerwGE 38, 322 ; Urteil vom 9. August 1978 - BVerwG 7 C 36.77 - in DÖV 1979, 412 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 95) zu folgern, ohne daß es noch zusätzlicher revisionsgerichtlicher Abklärung bedürfte.

    Die Beschwerde trägt zur Begründung vor, daß das Oberverwaltungsgericht der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 5.71 - (BVerwGE 38, 322) gefolgt sei, obwohl das Bundesverwaltungsgericht dort über eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht anders gelagerte Fallkonstellation (Ärztliche Vorprüfung, zweite Wiederholungsprüfung) entschieden habe.

  • BVerwG, 14.03.1979 - 7 B 16.79
    Die Aufgabenstellung und die Auswahl auch der schriftlichen Prüfungsthemen können durch die Gerichte grundsätzlich nicht nachgeprüft werden (im Anschluß an Urteil vom 01.10.1971 BVerwG 7 C 5.71 und vom 26.10.1973 BVerwG 7 C 73.70 ).

    Das Berufungsgericht hat sich zutreffend auf die Entscheidung des beschließenden Senats vom 01.10.1971 BVerwG 7 C 5.71 (insoweit abgedruckt nur in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 44 S. 37 und DÖV 1972, 281 [282 zu 4]) bezogen.

  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 37.75

    Beginn der Verfolgungszeit - Zeitliche Einheit - Einflußbereich der deutschen

    Auch in den Fällen, in denen der Beginn der Verfolgungszeit nicht normativ bestimmt, sondern in Auslegung des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV zu ermitteln ist, kann dafür als kleinste zeitliche Einheit nur der Kalendertag festgestellt werden, auf den das bestimmte historische Ereignis fiel, das für die Einbeziehung in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung maßgeblich war (Bestätigung und Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 37, 248; 38, 122 [BVerwG 12.05.1971 - V C 26/70]; 38, 328) [BVerwG 01.10.1971 - VII C 5/71].

    Wenn dieses Ergebnis auch angesichts der eindeutigen Rechtslage nicht zu vermeiden ist (BVerwGE 20, 182; 38, 328), [BVerwG 01.10.1971 - VII C 5/71]so wäre es doch - angesichts der dargestellten normativen Lage für das "Altreich" - in Fällen der vorliegenden Art unerträglich, hinsichtlich des Beginns des Verfolgungszeitraums in den außerdeutschen Vertreibungsgebieten nicht auf den Beginn des Tages abzustellen, in den das maßgebliche historische Ereignis fiel, sondern genau auf dessen Zeitpunkt.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1979 - XI 1690/76
  • VG Düsseldorf, 26.04.2021 - 6 K 957/20

    Theoretische Fahrprüfung, Einzelprüfung, Täuschungshandlung, Kamera

  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

  • BVerwG, 13.04.1983 - 7 B 25.82

    Prüfungsrechtlicher Beurteilungsspielraum - Rechtmäßigkeit des Staffindens der

  • BVerwG, 26.11.1976 - 7 C 6.76

    Ausschluß eines Prüfers - Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung -

  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2012 - 18 K 2151/11

    Überdenkensverfahren; Befangenheit; Prüfungsstoff; Bewertungsfehler;

  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 66.78

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung - Anforderungen an

  • BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75

    Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen

  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 73.70
  • BFH, 24.07.1973 - VII R 88/72

    Allgemeine Gewährung des Rechtswegs - Akt der öffentlichen Gewalt - Niederschrift

  • VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 2123/86

    Kein unfaires Verhalten durch Herantreten an den Prüfling; Nachholbarkeit der

  • VG Mainz, 23.06.1982 - 1 K 203/81

    Anfechtung der Prüfungsnote auf den Teil "Praktische Übungen"; Anforderungen an

  • BVerwG, 13.10.1981 - 7 B 130.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abhängigkeit der Entscheidung

  • BVerwG, 30.08.1978 - 7 B 27.77

    Prüfungsstoff - Beurteilungsspielraum - Prüfungsbehörde - Zweite juristische

  • BVerwG, 10.01.1973 - VII CB 47.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VGH Hessen, 07.01.1988 - 3 UE 1600/87

    Jägerprüfung; Unverzüglichkeit der Befangenheitsrüge; Zeitpunkt für Fairneßrüge;

  • BVerwG, 02.11.1978 - 7 B 197.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Eidliche

  • VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.921

    Mündlicher Teil der Jägerprüfung, gerichtliche Überprüfungskompetenz von

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1983 - 9 S 984/82

    Bewertung einer Prüfungsleistung; zum Gebrauch eines Bewertungsschemas;

  • BVerwG, 19.07.1974 - VII B 45.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1974 - IX 677/72
  • BVerwG, 24.11.1972 - VII C 24.72

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 06.04.1972 - VII B 122.70

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfung beim ersten juristischen Staatsexamen -

  • BVerwG, 11.01.1972 - VII B 42.71

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen -

  • VGH Bayern, 09.04.1986 - 7 B 85 A.2036
  • OVG Berlin, 27.01.1972 - IV PV 3.71

    Pflicht des Justizprüfungsamtes zur Protokollierung der Beanstandungen des

  • VG Regensburg, 16.02.2012 - RO 5 K 11.465

    Überprüfung einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Bayerischen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1980 - 9 S 1331/80

    Prüfungsverfahren: Chancengleichheit - Ermittlung des fiktiven

  • VG München, 14.04.2008 - M 3 K 07.1491

    Prüfungsrecht; Zweiprüferprinzip; Begründung von Prüfungsentscheidungen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1977 - IX 2352/76
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1976 - IX 782/74
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.11.1979 - X A 54/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht