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   BVerwG, 01.12.1977 - VIII B 56.77   

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https://dejure.org/1977,3409
BVerwG, 01.12.1977 - VIII B 56.77 (https://dejure.org/1977,3409)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1977 - VIII B 56.77 (https://dejure.org/1977,3409)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1977 - VIII B 56.77 (https://dejure.org/1977,3409)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beantragung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers durch die Nichtvernehmung des Antragstellers als Partei - Bekenntnis zum deutschen Volkstum

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  • BVerwG, 13.06.1961 - VI CB 159.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1977 - 8 B 56.77
    Die vollständige Darlegung des Verfahrensmangels und seiner Ursächlichkeit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist in Fällen dieser Art auch dann nicht entbehrlich, wenn - was der Senat offen läßt - darin auch eine Rechtsfrage enthalten sein könnte, deren Klärung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung verleiht (Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 1]; Beschluß vom 19. Februar 1973 - BVerwG VIII B 4.73 -).
  • BVerwG, 19.02.1973 - VIII B 4.73
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1977 - 8 B 56.77
    Die vollständige Darlegung des Verfahrensmangels und seiner Ursächlichkeit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist in Fällen dieser Art auch dann nicht entbehrlich, wenn - was der Senat offen läßt - darin auch eine Rechtsfrage enthalten sein könnte, deren Klärung der Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung verleiht (Beschluß vom 13. Juni 1961 - BVerwG VI CB 159.60 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 1]; Beschluß vom 19. Februar 1973 - BVerwG VIII B 4.73 -).
  • BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 22.76
    Auszug aus BVerwG, 01.12.1977 - 8 B 56.77
    Aus dem Gesamtverhalten läßt sich aber bereits ein Erklärungssachverhalt des geforderten Inhalts nur entnehmen, wenn die vom Kläger angegebenen Umstände deutlich über dem gruppenspezifischen Verhalten liegen (vgl. zuletzt Urteil vom 19. Januar 1977 - BVerwG VIII C 22.76 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 34]).
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