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BVerwG, 01.12.1986 - 2 B 103.86a |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsaufsichtliche Überprüfung der Einhaltung gesunder Gemeindefinanzen nach § 10 der Hessischen Gemeindeordnung (GO HE) durch die kommunale Aufsichtsbehörde nach der genannten Gemeindeordnung - Wirkung der Aufhebung eines gemeindlichen Beschlusses im Wege der ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78
Nichtigkeit einer Beamtenernennung wegen mangelnder Mitwirkung des …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1986 - 2 B 103.86a
Von der Möglichkeit eines derartigen feststellenden Verwaltungsaktes ist übrigens der Senat z.B. im Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - (Buchholz 237.6 § 18 Nr. 1 = RiA 1981, 39) ausgegangen. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.12.1986 - 2 B 103.86a
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 42.84
Beamtenrecht - Lehrer - Schadensersatzpflicht - Dienstpflichtverletzung
Auszug aus BVerwG, 01.12.1986 - 2 B 103.86a
Gemäß § 127 Nr. 2 BRRG unterliegen nur Vorschriften des Landesbeamtenrechts der Prüfung im Revisionsverfahren; sonstiges Landesrecht wird nicht erfaßt, auch wenn sich aus seiner Auslegung und Anwendung Auswirkungen auf beamtenrechtliche Verhältnisse ergeben (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 42.84 -). - BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76
Ersatz eines Verfolgungsschadens
Auszug aus BVerwG, 01.12.1986 - 2 B 103.86a
- Wird ein Berufungsurteil von mehreren Begründungen selbständig getragen, so bedarf es in bezug auf jede dieser Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - und vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - , jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 01.12.1986 - 2 B 103.86a
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).