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   BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86   

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BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86 (https://dejure.org/1987,2997)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1987 - 1 C 85.86 (https://dejure.org/1987,2997)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 1 C 85.86 (https://dejure.org/1987,2997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis der Ehefrau gegen eine gegen ihren Ehemann gerichtete Ausweisungsverfügung - Berücksichtigung einer zusätzlichen Bestrafung des Ausländers in seinem Heimatstaat bei der Ausübung des behördlichen Ausweisungsermessens - Berücksichtigung des negativen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Eine Einbeziehung der im Ausland eintretenden Folgen ist ferner nicht deshalb ausgeschlossen, weil die deutsche Hoheitsgewalt grundsätzlich die Eigenständigkeit fremder Rechtsordnungen zu respektieren hat (vgl. BVerfGE 18.112 ; 31, 58 ).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]; 59, 280 <282 ff. [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]>).

  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Das Bundesverfassungsgericht hat ungeachtet dessen, daß es eine grundrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Hoheitsgewalt für die Folgewirkung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Heimatstaat eines Ausländers verneint hat (BVerfG - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37 im Anschluß an BVerfGE 66, 39 ), bei der Überprüfung von Entscheidungen über die Auslieferung von Ausländern wiederholt anerkannt, daß die deutschen Gerichte nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet sind, die im Ausland eintretenden Folgen einer Auslieferung zu prüfen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; BVerfGE 59, 280 [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]; 63.197 ).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]; 59, 280 <282 ff. [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]>).

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Das Bundesverfassungsgericht hat ungeachtet dessen, daß es eine grundrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Hoheitsgewalt für die Folgewirkung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme im Heimatstaat eines Ausländers verneint hat (BVerfG - Kammerbeschluß - InfAuslR 1987, 37 im Anschluß an BVerfGE 66, 39 ), bei der Überprüfung von Entscheidungen über die Auslieferung von Ausländern wiederholt anerkannt, daß die deutschen Gerichte nicht gehindert und gegebenenfalls auch verpflichtet sind, die im Ausland eintretenden Folgen einer Auslieferung zu prüfen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; BVerfGE 59, 280 [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]; 63.197 ).

    Denn die deutsche Staatsgewalt ist dadurch nicht gehindert, bei innerstaatlichen Maßnahmen den Grundsätzen ihrer Rechtsordnung Geltung zu verschaffen (BVerfG - Kammerbeschluß - NJW 1987, 830; ebenso BVerfGE 31, 58 [BVerfG 04.05.1971 - 1 BvR 636/68]; 59, 280 <282 ff. [BVerfG 26.01.1982 - 2 BvR 856/81]>).

  • BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Entscheidend ist insoweit nicht das strafbare Verhalten, sondern die strafgerichtliche Verurteilung des Betroffenen (Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112 m.w.N.; BVerfG-Vorprüfungsausschuß-NVwZ 1983, 667 [BVerfG 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83]).

    Vielmehr ist im anschließenden Verwaltungsstreitverfahren das Tatsachengericht nicht nur befugt, sondern im Rahmen der ihm nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht auch verpflichtet zu prüfen, ob die behördliche Ermessensentscheidung im Ergebnis auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage beruht (Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Die wirtschaftliche und soziale Integration aufgrund langen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ist stets auch im Zusammenhang mit einer die Rückkehr erschwerenden Lockerung der Bindungen zur Heimat zu sehen und zu werten (BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92).

    Im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung schließlich darf kein Mißverhältnis zwischen dem konkreten Tatgeschehen und den mit der Ausweisung verbundenen Folgen bestehen (BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Nach der Rechtsprechung des Senats schließt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit selbst nach sehr langem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland die Ausweisung nicht schlechthin aus, auch wenn der Aufenthaltsdauer, der Verwurzelung des Ausländers in den hiesigen Lebensverhältnissen und den Schwierigkeiten, die für ihn mit der Rückkehr in das Land seiner Staatsangehörigkeit verbunden sind, bei der Abwägung ein erhebliches Gewicht zuzumessen ist (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91).

    Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abzuwägen (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O.), und zwar auch im Hinblick auf die Belange der Kinder, die mithin im Rahmen der Abwägung keine "bloßen Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Die Verwaltungsgerichte dürfen die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens nur auf Rechtsfehler nachprüfen, namentlich darauf, ob die Behörde dem Zweck der Ermächtigung entsprechend und unter Beachtung der Grundrechte und der in ihnen verkörperten Wertordnung sowie des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere des sich aus ihm herleitenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, gehandelt hat (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 ; 62, 215 ; BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).

    Freilich ist das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Verwirklichung des Ausweisungszwecks bei Rauschgiftdelikten sehr hoch zu veranschlagen, so daß hier die Ausweisung trotz der mit ihr u.U. verbundenen Trennung von deutschen Ehegatten und Familienangehörigen nicht schlechthin ausgeschlossen ist (Beschluß vom 17. Oktober 1984 Buchholz a.a.O.; BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).

  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Die Beurteilung der Frage, ob dazu im Einzelfall ausreichender Anlaß besteht, erfordert im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine an Art und Ausmaß des Schadens ausgerichtete Differenzierung nach dem Grad der Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen (BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104).

    Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abzuwägen (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O.), und zwar auch im Hinblick auf die Belange der Kinder, die mithin im Rahmen der Abwägung keine "bloßen Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Freilich ist das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Verwirklichung des Ausweisungszwecks bei Rauschgiftdelikten sehr hoch zu veranschlagen, so daß hier die Ausweisung trotz der mit ihr u.U. verbundenen Trennung von deutschen Ehegatten und Familienangehörigen nicht schlechthin ausgeschlossen ist (Beschluß vom 17. Oktober 1984 Buchholz a.a.O.; BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).

    Die wirtschaftliche und soziale Integration aufgrund langen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ist stets auch im Zusammenhang mit einer die Rückkehr erschwerenden Lockerung der Bindungen zur Heimat zu sehen und zu werten (BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92).

  • BVerwG, 15.09.1986 - 1 B 144.86

    Ausländerrecht - Ausweisung - Ermessensgebrauch - Negative

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
    Dies gilt für die eine Ausweisung rechtfertigenden ebenso wie für die ihr entgegenstehenden Umstände (vgl. Urteil vom 11. November 1982 - BVerwG 1 C 15.79 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 21; Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 143.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 101; Beschluß vom 15. September 1986 - BVerwG 1 B 144.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 111).
  • VGH Bayern, 15.05.1986 - 24 B 84 C.704
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 143.80

    Gefährdung der Sicherheit - Ausweisung - Abwehr terroristischer Anschläge -

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerwG, 11.11.1982 - 1 C 15.79
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64

    Auslieferung I

  • BVerwG, 10.05.1985 - 1 B 51.85

    Rechtswidrigkeit einer Ausweisung eines Ausländers wegen Nichtberücksichtigung

  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78

    Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79

    Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit -

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 19.08.1983 - 2 BvR 1284/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausweisung eines ausländischen

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

  • BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80

    Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Vorsätzliche

  • BVerwG, 21.02.1980 - 3 C 123.79

    Lebensmittel - Kenntlichmachung - Abgabe aus Automaten - Abgabe an Verbraucher -

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

  • BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von

    Nach dem der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundeliegenden Senatsurteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 85.86 - bedurfte es im Falle des Klägers der Aufklärung und Feststeilung, ob nach der in der Türkei üblichen Strafpraxis konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte für eine erneute Bestrafung oder menschenunwürdige Behandlung des Klägers bestehen (UA S. 20).
  • BVerwG, 10.05.1988 - 1 B 48.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein türkischer Staatsangehöriger ohne

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, daß bei der Ausübung des Ausweisungsermessens das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem besonderen Interesse an dessen Verbleib abzuwägen ist und in diesem Rahmen nach Art. 6 Abs. 1 GG auch die Belange von Kindern berücksichtigt werden müssen, die insoweit keine "bloßen Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104; Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 85.86 -).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 1 B 119.90

    Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung -

    Dabei kommt der Aufenthaltsdauer des Ausländers im Bundesgebiet ebenso Gewicht zu (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 172.89 -) wie den durch Art. 6 Abs. 1 GG besonders geschützten Belangen von im Bundesgebiet lebenden Kindern des Ausländers, die insoweit keine "bloßen Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104; Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 85.86 -).
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