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   BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11   

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BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11 (https://dejure.org/2011,3662)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 (https://dejure.org/2011,3662)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 4 BN 38.11 (https://dejure.org/2011,3662)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 VwGO, § 557 Abs 2 ZPO
    Zulässigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der nicht erfolgenden Erwähnung einer absehbaren Planverwirklichung über die Überlassung einer Anschüttungsfläche im Urteil mit prozessualen Grundsätzen

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels im Zusammenhang mit einer unanfechtbaren Vorentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der nicht erfolgenden Erwähnung einer absehbaren Planverwirklichung über die Überlassung einer Anschüttungsfläche im Urteil mit prozessualen Grundsätzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70

    Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11
    Dem Revisionsgericht nicht entzogen ist die Nachprüfung derjenigen Folgerungen, die die Vorinstanz aus der Prozesslage, die sie durch die Vorentscheidung geschaffen hat, für die mit der Revision angefochtene Endentscheidung gezogen hat (Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 84.70 - BVerwGE 39, 319 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag des Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag des Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 670/91 - BVerfGE 105, 279 ); die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen - lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen nicht (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265) - zu ersetzen.
  • BVerwG, 05.06.2000 - 11 B 23.00

    Anforderungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11
    Da Beschlüsse über eine Verbindung von Verfahren nach § 146 Abs. 2 VwGO unanfechtbar sind, unterliegen sie nach § 173 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. Beschluss vom 5. Juni 2000 - BVerwG 11 B 23.00 - juris).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2011 - 4 BN 38.11
    Nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz, auf den abzustellen ist (vgl. Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183), war die Planverwirklichung abzusehen, weil das Land Niedersachsen die privatrechtliche Nutzungsvereinbarung, die es mit dem Antragsteller über die Anschüttungsfläche geschlossen hatte, fristgerecht gekündigt und der Antragsgegnerin zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses mitgeteilt hat, einer schuldrechtlichen Überlassung an sie stehe nichts entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11

    Für Verbraucher irreführende Bezeichnung industriell hergestellter

    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung erfordert die Darlegung, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38/11 -, Juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N.; stRspr).

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen - lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen nicht - zu kompensieren (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 01.12.2011, a.a.O., und vom 06.03.1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 12 S 2898/18

    Kein Anspruch auf erhöhtes Pflegegeld und Übernahme der Restkosten für eine

    Hierfür muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.03.2014 - 10 B 11.14 - NVwZ 2014, 744, 745, vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 - juris Rn. 11 und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 332; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.2014 - 9 S 279/14 - VBlBW 2015, 292).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2019 - 12 S 1821/18

    Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe

    Hierfür muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 - juris Rn. 11 und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2014 - L 9 AL 246/13

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Auch aus der Rechtsprechung des BVerwG, wonach mit der Nichtzulassungsbeschwerde solche Mängel gerügt werden können, die als Folge der beanstandeten Trennung dem angefochtenen Urteil selbst anhaften (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1972 - VIII C 84.70 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 06.12.2007 - 9 B 53/07 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 01.12.2011 - 4 BN 38/11 -, juris Rn. 3), kann der Kläger nichts für sich günstiges herleiten.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1704/18

    Anspruch des Prüflings auf Bestimmung des Prüfers - Begründung einer

    Hierfür muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 -, juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N.; stRspr; Senatsbeschluss vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 1724/18

    Hinzuziehung eines Protokollführers zur mündlichen Prüfung im Rahmen der

    Zur Darlegung eines Verstoßes gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht muss indes aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 -, juris, und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N., stRspr; Senatsbeschluss vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 9 S 1637/20

    Keimfreiheit organischer Düngemittel

    Zur Darlegung eines Verstoßes gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 -, juris und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328 m.w.N., stRspr; Senatsbeschlüsse vom 10.04.2019 - 9 S 1724/18 -, juris und vom 25.02.2013 - 9 S 89/13 -).
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