Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52040
BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15 (https://dejure.org/2016,52040)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2016 - 2 B 41.15 (https://dejure.org/2016,52040)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 2 B 41.15 (https://dejure.org/2016,52040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,52040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten im Ruhestand auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG); Antrag beim Versorgungsträger auf Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs

  • rewis.io

    Auslegung von § 49 VersAusglG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten im Ruhestand auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich ( VAHRG ); Antrag beim Versorgungsträger auf Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten im Ruhestand auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich ( VAHRG ); Antrag beim Versorgungsträger auf Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung von § 49 VersAusglG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 48.13

    Versorgungsausgleich; Rückabwicklung; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15
    Abweichend von dieser Grundregel verlängert § 49 VersAusglG die Geltung des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich als Übergangsrecht ausnahmsweise für bestimmte Verfahren - namentlich für solche, in denen ein Antrag auf Aussetzung der Kürzung vor dem 1. September 2009 gestellt wurde - die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestandskräftig abgeschlossen waren (BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 48.13 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 15 Rn. 16).

    Soweit sich die Beschwerde zur Begründung ihrer davon abweichenden Auffassung zur weitreichenden Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 49 VersAusglG in Fällen der Anpassung des Versorgungsausgleichs auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte (VG Ansbach, Urteil vom 6. Dezember 2011 - AN 1 K 11.816 - und dazu VGH München, Beschluss vom 22. April 2013 - 3 ZB 12.4 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10662/13 -) stützt, ist diese Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2015 - 2 C 48.13 - überholt und sind deshalb die darin aufgeworfenen Fragen nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig.

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 3 ZB 12.4

    Kürzung von Versorgungsbezügen aufgrund Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15
    Soweit sich die Beschwerde zur Begründung ihrer davon abweichenden Auffassung zur weitreichenden Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 49 VersAusglG in Fällen der Anpassung des Versorgungsausgleichs auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte (VG Ansbach, Urteil vom 6. Dezember 2011 - AN 1 K 11.816 - und dazu VGH München, Beschluss vom 22. April 2013 - 3 ZB 12.4 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10662/13 -) stützt, ist diese Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2015 - 2 C 48.13 - überholt und sind deshalb die darin aufgeworfenen Fragen nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10662/13

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Unterhaltsvergleich

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15
    Soweit sich die Beschwerde zur Begründung ihrer davon abweichenden Auffassung zur weitreichenden Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 49 VersAusglG in Fällen der Anpassung des Versorgungsausgleichs auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte (VG Ansbach, Urteil vom 6. Dezember 2011 - AN 1 K 11.816 - und dazu VGH München, Beschluss vom 22. April 2013 - 3 ZB 12.4 -) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10662/13 -) stützt, ist diese Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2015 - 2 C 48.13 - überholt und sind deshalb die darin aufgeworfenen Fragen nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig.
  • BVerwG, 06.05.2014 - 2 B 90.13

    Berücksichtigung als ruhegehaltfähige Dienstzeit; vorgeschriebene Ausbildung;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 2 B 41.15
    Denn die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist nicht mehr in Gefahr, wenn die Rechtsprechung, von der abgewichen wird, inzwischen überholt ist (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 2 B 90.13 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 22 Rn. 15).
  • LSG Bayern, 02.10.2019 - L 1 R 781/17

    Versorgungsausgleich, Rente, Altersrente, Bescheid, Erwerbsminderung, Berufung,

    Von der Berichterstatterin ist auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 01.12.2016 (Az.: 2 B 41/15) hingewiesen worden.

    Die Regelungen in §§ 4 bis 10 VAHRG wären selbst dann nicht mehr anwendbar, wenn zwar vor dem 01.09.2009 ein Antrag auf Aussetzung des Versorgungsausgleichs beim Versorgungsträger gestellt worden wäre, über diesen aber zum 01.09.2009 bereits bestandskräftig entschieden worden wäre (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG, Beschluss vom 01.12.2016 - 2 B 41/15).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht