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   BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16   

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https://dejure.org/2016,48318
BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16 (https://dejure.org/2016,48318)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2016 - 6 B 32.16 (https://dejure.org/2016,48318)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 6 B 32.16 (https://dejure.org/2016,48318)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; PassG § 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1, Abs. 5 Satz 1; PassV § 1 Satz 1, Anlagen 1 und 1a; NamÄndG § 3 Abs. 1
    Reisepass; Wiedergabe des Namens; Groß- und Kleinbuchstaben; einheitliches Muster; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Schutz des Namens; Individualität; Unterscheidbarkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Groß- und Kleinbuchstaben; Individualität; Reisepass; Schutz des Namens; Unterscheidbarkeit; Wiedergabe des Namens; allgemeines Persönlichkeitsrecht; einheitliches Muster

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 4 Abs 1 S 1 Halbs 1 PaßG 1986, § 4 Abs 5 S 1 PaßG 1986, § 1 S 1 PassV 2007
    Anspruch auf Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben im Reisepass

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtlicher Schutz des Namens; Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben in einem Reisepass; Ausstellung von Pässen nach einheitlichem Muster

  • doev.de PDF

    Kein Anspruch auf Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben im Reisepass

  • rewis.io

    Anspruch auf Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben im Reisepass

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisepass; Wiedergabe des Namens; Groß- und Kleinbuchstaben; einheitliches Muster; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Schutz des Namens; Individualität; Unterscheidbarkeit

  • rechtsportal.de

    Grundrechtlicher Schutz des Namens; Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben in einem Reisepass; Ausstellung von Pässen nach einheitlichem Muster

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben im Reisepass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben im Reisepass

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 747
  • DÖV 2017, 349
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
    Durch die Beschränkung auf Großbuchstaben bei der Eintragung des Namens im Pass wird dem Passinhaber weder das Recht zur Führung seines Namens bestritten noch führt diese Schreibweise zu einer Diskriminierung, Verunglimpfung oder sonst menschenunwürdigen Behandlung (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5 S. 10 f. und vom 31. Januar 1969 - 7 C 69.67 - BVerwGE 31, 236 ).

    Anders als etwa der Austausch eines Umlautes durch einen Vokal mit angefügtem "e" (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5 S. 7) stellt die Schreibweise des Familiennamens ausschließlich in Großbuchstaben in rechtlicher Hinsicht keine Namensänderung i.S.v. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (RGBI. I S. 9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) dar.

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
    Der Einzelne kann daher verlangen, dass die Rechtsordnung seinen Namen respektiert und schützt (BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1988 - 1 BvL 9/85 und 43/86 - BVerfGE 78, 38 und vom 24. März 1998 - 1 BvR 131/96 - BVerfGE 97, 391 ; Urteil vom 18. Februar 2004 - 1 BvR 193/97 - BVerfGE 109, 256 ).
  • BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97

    Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
    Der Einzelne kann daher verlangen, dass die Rechtsordnung seinen Namen respektiert und schützt (BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1988 - 1 BvL 9/85 und 43/86 - BVerfGE 78, 38 und vom 24. März 1998 - 1 BvR 131/96 - BVerfGE 97, 391 ; Urteil vom 18. Februar 2004 - 1 BvR 193/97 - BVerfGE 109, 256 ).
  • BVerwG, 31.01.1969 - VII C 69.67

    Bewusst falsche Schreibung eines Namens

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
    Durch die Beschränkung auf Großbuchstaben bei der Eintragung des Namens im Pass wird dem Passinhaber weder das Recht zur Führung seines Namens bestritten noch führt diese Schreibweise zu einer Diskriminierung, Verunglimpfung oder sonst menschenunwürdigen Behandlung (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 1992 - 1 C 41.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 5 S. 10 f. und vom 31. Januar 1969 - 7 C 69.67 - BVerwGE 31, 236 ).
  • VG Arnsberg, 20.04.2012 - 12 K 1126/11

    Kinderreisepass muss auf "richtigen" Namen lauten

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
    Ob hierzu etwa der besondere Fall eines klein geschriebenen Namensteils "d" mit nachfolgendem Apostroph gehört, der dem in der Beschwerdebegründung erwähnten Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 20. April 2012 - 12 K 1126/11 - (juris) zugrunde lag, kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12

    Telekommunikation; Wegerecht; Kostenerstattung;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
    Dieser Frage kommt keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, da sie sich mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung ohne Weiteres im Sinne der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs beantworten lässt (vgl. zu diesem Maßstab etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21.12 - Buchholz 442.066 § 71 TKG Nr. 1 Rn. 2).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16
    Der Einzelne kann daher verlangen, dass die Rechtsordnung seinen Namen respektiert und schützt (BVerfG, Beschlüsse vom 8. März 1988 - 1 BvL 9/85 und 43/86 - BVerfGE 78, 38 und vom 24. März 1998 - 1 BvR 131/96 - BVerfGE 97, 391 ; Urteil vom 18. Februar 2004 - 1 BvR 193/97 - BVerfGE 109, 256 ).
  • BVerwG, 02.02.2017 - 6 KSt 1.17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz für das Beschwerdeverfahren gegen die

    Der Kostenansatz beruht darauf, dass der Senat mit Beschluss vom 1. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 32.16 - die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. März 2016 zurückgewiesen und ihm gemäß § 154 Abs. 2 VwGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt hat.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 21 Sa 645/17

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist

    Auf die vom Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zugelassene Revision wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage mit Urteil von 20. Juli 2017 - 6 B 32.16 - für die Zeit vor der erstmaligen Geltendmachung der Ansprüche ab.
  • VG Bayreuth, 10.05.2017 - B 4 K 15.853

    Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis auf den deutschen, dem Namen im

    Der Name eines Menschen ist als Unterscheidungs- und Zuordnungsmerkmal und als Ausdruck der Identität und Individualität von dem in Art. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Persönlichkeitsrecht umfasst (BVerwG, B. v. 01.12.2016 - 6 B 32/16 - NJW 2017, 747/747 Rn. 9 m. w. N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 20 Sa 942/17

    Verfallen von Ansprüchen auf Zahlung übertariflicher und europarechtswidriger

    Auf die vom Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zugelassene Revision wies das Bundesverwaltungsgericht die Klage mit Urteil von 20. Juli 2017 (- 6 B 32.16 -, juris) für die Zeit vor der erstmaligen Geltendmachung der Ansprüche ab, da es eine solche für notwendig erachtete.
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