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   BVerwG, 01.12.2020 - 4 B 43.20   

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BVerwG, 01.12.2020 - 4 B 43.20 (https://dejure.org/2020,40972)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2020 - 4 B 43.20 (https://dejure.org/2020,40972)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 4 B 43.20 (https://dejure.org/2020,40972)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Anhörung der Beteiligten durch das Berufungsgericht vor Eingang der Berufungsbegründung

  • rewis.io

    Versäumte Berufungsbegründungsfrist nach Anhörungsmitteilung zu einem Beschluss nach § 130a Satz 1 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 125 Abs. 2 S. 3; VwGO § 130a S. 1-2
    Klärungsbedürftigkeit der Anhörung der Beteiligten durch das Berufungsgericht vor Eingang der Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.01.2012 - 9 B 55.11

    Beschwerdefrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung; Organisationsmangel;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 4 B 43.20
    Sie macht insoweit allein geltend, der Verwaltungsgerichtshof habe sich zu Unrecht auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2012 - 9 B 55.11 - juris berufen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 4 B 43.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 9 B 18.99

    Heranziehung zum Wehrdienst bzw. drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 4 B 43.20
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn bereits eine ausführliche Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 9 B 18.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 41 S. 22).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 39.99

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 4 B 43.20
    Sind die Beteiligten nicht ordnungsgemäß nach § 130a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO angehört worden, wäre ein gleichwohl nach § 130a Satz 1 VwGO ergehender Beschluss verfahrensfehlerhaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 9 C 39.99 - BVerwGE 111, 69 ).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 4 B 43.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2017 - XI ZR 106/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung vor Eingang einer

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2020 - 4 B 43.20
    Ihre Ausführungen zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Zeitpunkt eines Hinweises nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO (BGH, Urteil vom 21. November 2017 - XI ZR 106/16 - NJW-RR 2018, 303 Rn. 12) gehen daran vorbei, dass die zivilprozessuale Berufung regelmäßig keiner Zulassung und damit auch keines hierauf gerichteten, begründeten Antrags bedarf (vgl. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
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