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   BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22   

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https://dejure.org/2022,39084
BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22 (https://dejure.org/2022,39084)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.2022 - 8 B 25.22 (https://dejure.org/2022,39084)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 8 B 25.22 (https://dejure.org/2022,39084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Ritterguts einschließlich der zum Rittergut gehörenden Grundstücke sowie von Betriebsteilen; Feststellung der Berechtigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz wegen des geltend gemachten Verlusts einer Restkaufgeldhypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückübertragung eines Ritterguts einschließlich der zum Rittergut gehörenden Grundstücke sowie von Betriebsteilen; Feststellung der Berechtigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz wegen des geltend gemachten Verlusts einer Restkaufgeldhypothek

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Es ist vielmehr allein Sache der an der Entscheidungsfindung beteiligten Richter, hierüber in richterlicher Unabhängigkeit zu befinden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u. a. - BVerfGK 19, 407, 413 f.).
  • BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20

    Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Voraussetzung für die Gewährung eines Schriftsatznachlasses ist es, dass sich ein Beteiligter auf einen Hinweis oder zu neuem Sachvortrag in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend äußern kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 1 C 25.20 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 95 Rn. 19).
  • BVerwG, 11.07.2022 - 2 B 31.21

    Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung; Erkundigungspflichten eines

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Die Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung ist erst dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2022 - 2 B 31.21 - juris Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 18.03.2022 - 8 B 49.21

    Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung hinsichtlich zweier im Zuge

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - juris Rn. 5 und vom 18. März 2022 - 8 B 49.21 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Die von dem Kläger zitierte Passage im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2018 - 9 B 26.17 - (juris Rn. 6) betrifft die Bestimmtheit einer flurbereinigungsrechtlichen vorläufigen Anordnung.
  • BVerwG, 22.04.2022 - 8 B 55.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eines Betroffenen wegen der erlittenen

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2022 - 8 B 55.21 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.11.2021 - 8 B 21.21

    Ermessensfehlerfreie Ausübung eines Sanktionsausschusses im Börsenwesen

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich nach ständiger Rechtsprechung als eine das Recht auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2021 - 8 B 21.21 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung solcher Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - juris Rn. 5 und vom 18. März 2022 - 8 B 49.21 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.05.2022 - 8 B 42.21

    Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines ehemaligen Betriebsgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Außerdem muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der vermissten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder auf Grund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, zuletzt BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 8 B 42.21 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.2022 - 8 B 25.22
    Daher können ihre Dauer und ihr Ablauf nicht Gegenstand revisionsrechtlicher Überprüfung sein (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 24. Juli 1990 - 5 StR 221/89 - NJW 1991, 50 ).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11

    Wirtschaftlich-bilanzierende Betrachtung für vermögensrechtlich relevante

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2023 - 5 LA 36/22

    Widerruf der Mietwagengenehmigung wegen Unzuverlässigkeit; Herleitung ernstlicher

    Außerdem muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der vermissten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder auf Grund welcher Anhaltspunkte sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (OVG Schleswig, Beschluss vom 24. August 2022 - 4 LA 68/21 -, juris Rn. 32; vgl. ferner - die Nichtzulassungsbeschwerde betreffend - BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2022 - 8 B 25.22 -, juris Rn. 27).
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