Rechtsprechung
BVerwG, 02.01.1974 - II B 60.73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,3298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Schadensersatzes wegen Verzögerung der Übertragung eines Richteramtes
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.07.1973 - II A 62/71
- BVerwG, 02.01.1974 - II B 60.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1974 - II B 60.73
Soweit die Beschwerde geltend macht, es sei "für die gesamte Richterschaft schlechthin von Bedeutung, welche Rechte dem Richter zustehen können, der unter Überschreitung der 5-Jahresfrist zum Richter ernannt worden ist", mangelt es an der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage; dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist nur genügt, wenn der Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift - also vor Ablauf der Beschwerdefrist - zumindest eine konkrete Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein könnte, bezeichnet hat (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.01.1974 - II B 60.73
Eine Verpflichtung zum Schadensersatz setzt aber, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt ist (vgl. BVerwGE 13, 17 [22]), jedenfalls ein Verschulden des Dienstherrn voraus. - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1974 - II B 60.73
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).