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   BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 316.79   

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https://dejure.org/1980,3133
BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 316.79 (https://dejure.org/1980,3133)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1980 - 1 B 316.79 (https://dejure.org/1980,3133)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1980 - 1 B 316.79 (https://dejure.org/1980,3133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Entscheidung des Gerichts durch Beschluss - Vorliegen politischer Verfolgung im Rahmen eines Asylverfahrens bei drohenden Maßnahmen wegen Wehrdienstverweigerung - Inhaltliche Anforderungen an den Vortrag bei Rüge der Versagung des rechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 316.79
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung bestehen nicht (Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - [NJW 1979, 1315]).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 92.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 316.79
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei drohenden Maßnahmen wegen Wehrdienstverweigerung nur dann von politischer Verfolgung gesprochen werden kann, wenn nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles die Ableistung des Wehrdienstes unzumutbar ist und wenn Zwangslagen bestehen, deretwegen der Pflichtige befürchten muß, während des Wehrdienstes in Konflikte zu geraten, die mit Verfolgungen im Sinne der Genfer Konvention enden müßten (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 92.61 -).
  • BVerwG, 26.09.1974 - I B 57.74

    Antrag eines jordanischen Staatsangehörigen auf Asyl - Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 316.79
    Mit anderen Worten kommt eine wegen Wehrdienstverweigerung zu befürchtende Bestrafung nur dann als Asylgrund in Betracht, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen eines der in Art. 1 Buchst. A Abs. 2 GK genannten Gründe und nicht lediglich als Kriminalstrafe wegen Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten darstellt (BVerwG, Beschluß vom 26. September 1974 - BVerwG 1 B 57.74 - auch BVerwGE 4, 238).
  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 166.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 316.79
    Mit anderen Worten kommt eine wegen Wehrdienstverweigerung zu befürchtende Bestrafung nur dann als Asylgrund in Betracht, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen eines der in Art. 1 Buchst. A Abs. 2 GK genannten Gründe und nicht lediglich als Kriminalstrafe wegen Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten darstellt (BVerwG, Beschluß vom 26. September 1974 - BVerwG 1 B 57.74 - auch BVerwGE 4, 238).
  • OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 155/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines militärdienstpflichtigen, illegal

    Eine wegen Militärdienstentzug zu befürchtende Bestrafung kommt folglich (nur) dann als flüchtlingsrelevant in Betracht, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen der in Art. 1 Abschnitt A Abs. 2 GFK genannten Gründe und nicht lediglich als Kriminalstrafe wegen Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1980 - 1 B 316/79 -).
  • OVG Thüringen, 16.06.2022 - 3 KO 178/21

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines aus Syrien illegal

    Eine wegen Militärdienstentzug bzw. -verweigerung zu befürchtende Strafverfolgung bzw. Bestrafung kommt folglich (nur) dann als flüchtlingsschutzrelevant in Betracht, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen der in Art. 1 Abschnitt A Abs. 2 GFK genannten Gründe und nicht lediglich als Kriminalstrafe wegen Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 1980 - 1 B 316/79 - juris).
  • OVG Thüringen, 04.06.2018 - 3 KO 155/18
    Eine wegen Militärdienstentzug zu befürchtende Bestrafung kommt folglich (nur) dann als flüchtlingsrelevant in Betracht, wenn sie sich für den Betroffenen als Ver folgung wegen der in Art. 1 Abschnitt A Abs. 2 GFK genannten Gründe und nicht le diglich als Kriminalstrafe wegen Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1980 - 1 B 316/79 -).
  • OVG Thüringen, 15.06.2018 - 3 KO 163/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines im 43. Lebensjahr illegal aus Syrien

    Eine wegen Militärdienstentzug zu befürchtende Bestrafung kommt folglich (nur) dann als flüchtlingsrelevant in Betracht, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen der in Art. 1 Abschnitt A Abs. 2 GFK genannten Gründe und nicht lediglich als Kriminalstrafe wegen Verletzung staatbürgerlicher Pflichten darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.01.1980 - 1 B 316/79 -).
  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88

    Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung - Drohende Todesstrafe - Asyl -

    Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich im wesentlichen auch bereits, daß die von der Beschwerde weiterhin geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 316.79 und BVerwG 1 B 476.79 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 16 und 17) sowie von den Urteilen vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 322.85 (a.a.O.) gleichfalls nicht besteht.
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 778.80

    Gefahr einer Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung in Syrien aus moralischen

    Es ist nicht erkennbar, daß der Kläger ihretwegen in unzumutbare Zwangslagen geraten könnte, "die mit Verfolgungen im Sinne der Genfer Konvention enden müßten" (Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 92.61 - Beschluß vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 316.79 -).
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