Rechtsprechung
BVerwG, 02.01.1984 - 4 B 104.83 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in der Berufungsinstanz bei teilweisem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung in der ersten Instanz - Abschließende Aufzählung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.03.1983 - 8 B 82 A.2205
- BVerwG, 02.01.1984 - 4 B 104.83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1984 - 4 B 104.83
Dies bedarf der Klärung in einem Revisionsverfahren um so weniger, als es in dem dargelegten Sinne schon im Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - (DVBl. 1983, 1014 f.) entschieden worden ist. - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 02.01.1984 - 4 B 104.83
Auslaufendem und ausgelaufenem Recht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zu (so z.B. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 -).
- BVerwG, 22.01.1987 - 4 B 245.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensfehlerhaftigkeit …
das Verwaltungsgericht im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden hatte, stand dies der Anwendung des Art. 2 § 5 des Entlastungsgesetzes nicht entgegen (vgl. Beschluß vom 2. Januar 1989 - BVerwG 4 B 104.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 35).