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   BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71   

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https://dejure.org/1973,1887
BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71 (https://dejure.org/1973,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1973 - VII B 99.71 (https://dejure.org/1973,1887)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1973 - VII B 99.71 (https://dejure.org/1973,1887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer vorzeitigen Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung (Reifeprüfung) - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Prüfungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1973, 421
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71
    Selbst wenn bei der Klägerin nach ihren Leistungen eine Wiederholung der Prüfung schon vor den Sommerferien vertretbar war, ist ein Warten bis zum November noch zumutbar (vgl. auch BVerfGE 30, 292 [316]) und nicht unverhältnismäßig.
  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 68.62

    Gerichtliche Überprüfbarkeit einer schulischen Prüfungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71
    Daß zu den für das Prüfungsrecht wesentlichen Verfassungsprinzipien insbesondere auch das Rechtsstaatsprinzip gehört, aus dem sich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt (BVerfGE 19, 342 [348 f.].), hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 68.62 - (BVerwGE 16, 154) festgestellt.
  • BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70

    Aufbewahrung militärischer Ausrüstung - Beachtung des Grundsatzes der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [133] mit weiteren Nachweisen) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70 f.]; 38, 317 [321]; für juristische Staatsprüfungen 38, 105 [113 f.]) entwickelt wurde, gebietet nicht, den Zeitpunkt einer Wiederholungsprüfung stets oder auch nur in besonderen Einzelfällen individuell nach der Art des Versagens und den Noten des Vorzeugnisses zu bestimmen, sondern läßt auch eine generalisierende Bestimmung zu, die natürlich ihrerseits als generelle Regelung nicht unverhältnismäßig sein darf.
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71
    Daß zu den für das Prüfungsrecht wesentlichen Verfassungsprinzipien insbesondere auch das Rechtsstaatsprinzip gehört, aus dem sich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt (BVerfGE 19, 342 [348 f.].), hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 68.62 - (BVerwGE 16, 154) festgestellt.
  • BVerwG, 10.07.1964 - VII C 82.64
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71
    Aus rechtsstaatlichen Erfordernissen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Juli 1964 - BVerwG VII C 82.64 - (NJW 1965, 122 = RWS 1964, 377) für die Gestaltung einer wegen Fehler der Behörde notwendigen Wiederholung einer Reifeprüfung in einem besonders gelagerten Falle hergeleitet, daß die Durchführung dieser Prüfung nur zu möglichst wenigen Nachteilen für den Prüfling führen dürfe, und damit auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Geltung gebracht.
  • BVerwG, 01.10.1971 - VII C 1.70

    Vierfache Schankerlaubnissteuer für Bars und Kabaretts

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [133] mit weiteren Nachweisen) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70 f.]; 38, 317 [321]; für juristische Staatsprüfungen 38, 105 [113 f.]) entwickelt wurde, gebietet nicht, den Zeitpunkt einer Wiederholungsprüfung stets oder auch nur in besonderen Einzelfällen individuell nach der Art des Versagens und den Noten des Vorzeugnisses zu bestimmen, sondern läßt auch eine generalisierende Bestimmung zu, die natürlich ihrerseits als generelle Regelung nicht unverhältnismäßig sein darf.
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 62.68

    Ablehnung einer vorzeitigen Einschulung - Begrenzung des elterlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71
    Dies bedarf nach dem bereits vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1970 - BVerwG VII C 62.68 - (BVerwGE 35, 111 = JZ 1971, 220 [BVerwG 13.03.1970 - VII C 62/68]), in dem das Bundesverwaltungsgericht eine generalisierende Regelung bezüglich des Alters für den Schuleintritt billigte, keiner Entscheidung des Revisionsgerichts mehr.
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1973 - VII B 99.71
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [133] mit weiteren Nachweisen) und auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 38, 68 [BVerwG 22.04.1971 - VIII C 186/70] [70 f.]; 38, 317 [321]; für juristische Staatsprüfungen 38, 105 [113 f.]) entwickelt wurde, gebietet nicht, den Zeitpunkt einer Wiederholungsprüfung stets oder auch nur in besonderen Einzelfällen individuell nach der Art des Versagens und den Noten des Vorzeugnisses zu bestimmen, sondern läßt auch eine generalisierende Bestimmung zu, die natürlich ihrerseits als generelle Regelung nicht unverhältnismäßig sein darf.
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