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BVerwG, 02.02.1979 - 1 C 3.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens - Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1976 - IV A 941/75
- BVerwG, 02.02.1979 - 1 C 3.77
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.10.1977 - 6 C 54.75
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache bei Bestehen …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1979 - 1 C 3.77
Hat der Rechtsstreit wie im vorliegenden Falle grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen aufgeworfen, so entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig billigem Ermessen, die Verfahrenskosten nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (Beschluß vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 6 C 54.75 - [Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47]).
- BVerwG, 15.10.1979 - 1 B 37.78
Kostenentscheidung nach Erledigterklärung der Hauptsache
Wirft der in der Hauptsache erledigte Rechtsstreit grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen auf, so entspricht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel billigem Ermessen, die Verfahrenskosten nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgestellten Grundsatz zu verteilen (Beschlüsse vom 18. Oktober 1977 - BVerwG 6 C 54.75 - [Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 47], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 C 3.77 -).