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   BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95   

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BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95 (https://dejure.org/1996,11121)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1996 - 9 B 762.95 (https://dejure.org/1996,11121)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 9 B 762.95 (https://dejure.org/1996,11121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des unterbreiteten Parteivortrags - Anerkennung als Asylberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Die genannten Gesetzesbestimmungen verpflichten das Gericht, Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).

  • BVerwG, 02.08.1991 - 3 B 2.91

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Stellt sich danach das Berufungsurteil - ungeachtet der Frage der geltend gemachten Gehörsverletzung - aus anderen Gründen als richtig dar, muß die Beschwerde - zusätzlich - auch in analoger Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO erfolglos bleiben (urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10; Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz = 418.04 Heilpraktiker Nr. 16).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Die Pflicht des Gerichts, das Parteivorbringen in seiner Bedeutung für den geltend gemachten Anspruch "in Erwägung zu ziehen", bedeutet nicht, sich mit jedwedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81] m.w.N.); entbehrlich sind Ausführungen u.a. zu Behauptungen, die das Gericht als unerheblich für den geltend gemachten Anspruch ansieht (BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte den ihnen unterbreiteten Parteivortrag auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Die genannten Gesetzesbestimmungen verpflichten das Gericht, Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Stellt sich danach das Berufungsurteil - ungeachtet der Frage der geltend gemachten Gehörsverletzung - aus anderen Gründen als richtig dar, muß die Beschwerde - zusätzlich - auch in analoger Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO erfolglos bleiben (urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10; Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz = 418.04 Heilpraktiker Nr. 16).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80

    Anordnung einer Flurbereinigung - Einbeziehung von Grundstücken in ein

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Stellt sich danach das Berufungsurteil - ungeachtet der Frage der geltend gemachten Gehörsverletzung - aus anderen Gründen als richtig dar, muß die Beschwerde - zusätzlich - auch in analoger Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO erfolglos bleiben (urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10; Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz = 418.04 Heilpraktiker Nr. 16).
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist deshalb nur dann anzunehmen, wenn sich aus besonderen Umständen deutlich ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67]; 34, 344 [BVerfG 13.03.1973 - 1 BvR 536/72]).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 63.91

    Asyl - Familienangehörige - Kleinfamilie

  • VGH Hessen, 29.07.2002 - 9 UZ 454/02

    Familienasylberechtigung eines Kindes bei bestehenden Familienverband

    Dies ergibt sich zwar nicht mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut des Gesetzes, der nur auf die Eigenschaft als minderjähriges Kind abstellt, jedoch nach Auffassung des Senats zweifelsfrei aus dem gesetzgeberischen Zweck der Einräumung des Familienasyls wie ihn beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung zu § 7a AsylVfG 1990 umrissen hat (vgl. Beschluss vom 2. Februar 1996 - BVerwG 9 B 762.95 - mit Bezugnahme auf Urteil vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 63.91 -, BVerwGE 89, 309).
  • VGH Hessen, 26.01.1999 - 9 UZ 2538/97

    Familienasylregelung nur bei im Bundesgebiet als asylberechtigt anerkannten

    Vielmehr liegt den Bestimmungen des Familienasyls das Ziel zugrunde, nach der Asylanerkennung des "Stammberechtigten" in Deutschland seinen ebenfalls hier lebenden Familienangehörigen durch die erleichterte Zuerkennung der gleichen Rechtsposition eine schnellstmögliche Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, d. h. für alle Familienangehörige möglichst gleiche Rahmenbedingungen für die Einordnung in die hiesigen Verhältnisse zu schaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 1996 - BVerwG 9 B 762.95 -).

    Schließlich gebietet auch die von dem Bundesverwaltungsgericht in seinem oben genannten Beschluss vom 2. Februar 1996 - BVerwG 9 B 762.95 - herausgestellte weitere Funktion des Familienasyls, das minderjährige Kind vor der aus der familiären Gemeinschaft mit den verfolgten Eltern erwachsenen Verfolgungsgefahr zu schützen, die von dem Verwaltungsgericht befürwortete entsprechende Anwendung nicht.

  • VGH Hessen, 29.07.2002 - 9 UZ 454

    Ayslrechtliche Annerkennung eines Kindes eines Ayslberechtigten ohne

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