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   BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99   

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https://dejure.org/2000,2713
BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99 (https://dejure.org/2000,2713)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2000 - 8 C 15.99 (https://dejure.org/2000,2713)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 8 C 15.99 (https://dejure.org/2000,2713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz, AKG § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Ziff. 2; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR, Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht, SMA-Anordnungen, Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • Wolters Kluwer

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR - Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht - SMA-Anordnungen - Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; SMA-Enteignung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; AKG § 1 Abs. 1; ; AKG § 1 Abs. 2; ; AKG § 2 Ziff. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensrecht - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR; Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht; SMA-Anordnungen; Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG; §§ 1, 2 Ziff. 2 Allgemeines KriegsfolgenG (AKG)
    Vermögensrecht/Restitutionsanspruch/Enteignungsanordnung der SMAD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Entscheidend ist mithin, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender konkreter Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 238 sowie Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - BVerwG 8 B 140.99 - nicht veröffentlicht - und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).

    War der Vermögenswert - wie hier - vor Gründung der DDR nicht beschlagnahmt worden, bedarf es besonderer Umstände, um die Voraussetzungen eines fortdauernden Auftrags der Besatzungsmacht zu bejahen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 ).

    Es ist nämlich nicht entscheidend, auf welcher Grundlage die DDR-Behörden handeln wollten, sondern es kommt allein darauf an, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender Auftrag zu entnehmen ist (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 ).

  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Denn der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für den Restitutionsausschluß nicht nach zeitlichen, sondern nach sachlichen Kriterien bestimmt (stRspr, grundlegend Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 76 ).

    Des weiteren ist es ohne Bedeutung, ob die Enteignung rechtmäßig war (vgl. Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 S. 76 ).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 106.99

    Inhaltliche Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Entscheidend ist mithin, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender konkreter Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 238 sowie Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - BVerwG 8 B 140.99 - nicht veröffentlicht - und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).

    Allein im Erlaß einer Anordnung durch die SMA liegen aber - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - keine besonderen Umstände, um bei einem vor Gründung der DDR nicht beschlagnahmten Grundstück einen fortdauernden konkreten Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht annehmen zu können (vgl. Beschluß vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Allein der Umstand, daß die Enteignung auf eine besatzungshoheitliche Grundlage gestützt wurde, begründet die fortdauernde Vollzugsverantwortung der Sowjetunion nicht (vgl. u.a. Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 293 ).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 53.95

    Sportvereine erhalten enteignete Grundstücke zurück

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Entscheidend ist mithin, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender konkreter Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 238 sowie Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - BVerwG 8 B 140.99 - nicht veröffentlicht - und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Ob in Verlautbarungen der sowjetischen Besatzungsmacht derartige Umstände liegen, richtet sich vielmehr nach dem Inhalt der Verlautbarung (so für die Ermittlung eines besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs bei Enteignungen vor DDR-Gründung Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 311 ).
  • BGH, 03.07.1998 - V ZR 34/97

    Ungleichbehandlung von West- und Osteigentümern nach dem Allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Zwar ist der Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines von der früheren Wehrmacht in Besitz genommenen, in den neuen Bundesländern gelegenen Grundstücks gemäß § 2 Ziff. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziff. 1 AKG erloschen (vgl. BGH in NJW 1999 S. 489).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Entscheidend ist mithin, ob Verlautbarungen oder Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht ein über die Gründung der DDR hinausreichender konkreter Auftrag zur Durchführung der betreffenden Enteignungen zu entnehmen ist (vgl. Urteile vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - BVerwGE 101, 201 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77 S. 222 und vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 53.95 - BVerwGE 101, 273 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 82 S. 238 sowie Beschlüsse vom 17. Juni 1999 - BVerwG 8 B 140.99 - nicht veröffentlicht - und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 106.99 - nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 15.99
    Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage sind solche Enteignungen, die zwar nicht - wie die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage - auf Beschluß der sowjetischen Besatzungsmacht vorgenommen wurden, die aber auf deren Wünsche und Anregungen zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen wie beispielsweise Enteignungen im Zuge der Bodenreform (stRspr, grundlegend Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 S. 46 ).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 4.15

    Auflassungsanwartschaft; Bankengesetz; Berechtigter; dingliches Recht;

    Die Enteignung eines Vermögenswertes durch deutsche Stellen nach der Gründung der DDR fällt nur unter § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wenn sie bereits vor der Gründung der DDR unter der Oberhoheit der sowjetischen Besatzungsmacht und mit deren genereller Billigung in einer Weise in die Wege geleitet worden war, die die Verantwortung der Besatzungsmacht für den weiteren Vollzug durch die deutschen Stellen begründete (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 298 f. und vom 2. Februar 2000 - 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10 S. 37 f.).

    Dazu hätte die Enteignung Teil einer von der Besatzungsmacht bereits vor der Gründung der DDR eingeleiteten und gegenständlich sowie sachlich vorgeformten Enteignungsaktion sein müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 298 f. und vom 2. Februar 2000 - 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10 S. 37 f., je m.w.N.).

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00

    Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren; Grundstücksrestitution; Rittergut;

    Einen derart über die Besatzungszeit hinausreichenden konkreten Vollzugsauftrag enthielt der Befehl Nr. 364 selbst für die von ihm erfassten früheren militärischen Anlagen nicht (vgl. Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10).
  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger;

    Darum genügt es nicht, dass die Enteignung den ideologischen Zielen und Eigentumsvorstellungen der Besatzungsmacht entsprach (Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10 S. 36 ; Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 18 S. 57 ).
  • BVerwG, 10.08.2005 - 8 C 18.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Restitutionsausschluss;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104, vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form der Enteignung voraus.
  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 7.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Besatzungshoheit;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104, vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form der Enteignung voraus.
  • BVerwG, 25.04.2008 - 8 B 3.08

    Benutzung eines landwirtschaftlichen Betriebs als Heereshilfswirtschaft vor

    Die Frage nach einem die sowjetische Besatzungszeit überdauernden sowjetischen Vollzugsauftrag stellt sich nur im Zusammenhang mit Enteignungsaktionen, die nach Gründung der DDR eingeleitet worden sind (vgl. Urteil vom 2. Februar 2000 BVerwG 8 C 15.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 8 B 48.04

    Enteignungen auf Grund der Energiewirtschaftsverordnung; Übernahme von

    6 Auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgten Enteignungen, die zwar nicht auf Beschluss der sowjetischen Besatzungsmacht vorgenommen wurden, die aber auf Anregungen oder Wünsche der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprachen (stRspr, vgl. Urteile vom 30. Juni 1994 BVerwG 7 C 58.93 BVerwGE 96, 183 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 26 S. 46 , vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 28.94 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 54 S. 149 und vom 2. Februar 2000 BVerwG 8 C 15.99 Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 10 S. 36 ).
  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung;

    Die bloße Bezugnahme auf besatzungsrechtliche Bestimmungen bei Durchführung einer Enteignungsmaßnahme nach Gründung der DDR reicht für die Annahme einer besatzungshoheitlichen Enteignung jedenfalls nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 -Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 293 299 und Urteil vom 2. Februar 2000 - 8 C 15/99, VIZ 2000, 340 - 342).
  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Diese Billigung besagt lediglich, daß die Durchführung der Bodenreform dem generellen Willen der Besatzungsmacht entsprach, und belegt damit den besatzungshoheitlichen Charakter der Bodenreformenteignungen, nicht hingegen einen die Gründung der DDR überdauernden konkreten Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht, der weitergehende Feststellungen erfordert (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90; Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 -).
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