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   BVerwG, 02.02.2006 - 7 B 101.05   

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BVerwG, 02.02.2006 - 7 B 101.05 (https://dejure.org/2006,16646)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2006 - 7 B 101.05 (https://dejure.org/2006,16646)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 7 B 101.05 (https://dejure.org/2006,16646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Vorliegen eines einen anderen als Erben ausweisenden nicht eingezogenen Erbscheins; Erbschein als Nachweis der Erbenstellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.2005 - XI ZR 311/04

    Nachweis des Erbrechts durch notarielles Testament

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2006 - 7 B 101.05
    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Dezember 2004 V ZR 120/04 FamRZ 2005, 515, und vom 7. Juni 2005 XI ZR 311/04 NJW 2005, 2779) geben keinen Anlass, sich mit dieser Frage erneut zu befassen, weil sie nur die hier nicht entscheidungserhebliche Frage behandeln, ob eine Erbenstellung anders als durch Erbschein nachgewiesen werden kann.
  • BVerwG, 13.03.2001 - 8 B 261.00

    Vermutung der Richtigkeit eines Erbscheins seitens des Verwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2006 - 7 B 101.05
    Danach darf von der Berechtigung des durch Erbschein als Erben Ausgewiesenen ausgegangen werden, solange dieser Erbschein nicht eingezogen ist (Beschluss vom 13. März 2001 BVerwG 8 B 261.00 VIZ 2001, 367).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 120/04

    Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung; Widerlegung der

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2006 - 7 B 101.05
    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Dezember 2004 V ZR 120/04 FamRZ 2005, 515, und vom 7. Juni 2005 XI ZR 311/04 NJW 2005, 2779) geben keinen Anlass, sich mit dieser Frage erneut zu befassen, weil sie nur die hier nicht entscheidungserhebliche Frage behandeln, ob eine Erbenstellung anders als durch Erbschein nachgewiesen werden kann.
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung

    Sie dürfen aber - wie hier das LSG - von dieser Berechtigung ausgehen, solange der Erbschein nicht eingezogen ist (BVerwG Buchholz 427.2 § 9 FG Nr. 13 mwN; BVerwG, Beschluss vom 2.2.2006 - 7 B 101/05 - BFHE 179, 436 ff) ; weiterer Feststellungen zur Erbenstellung bedarf es nicht.
  • LSG Bayern, 23.02.2012 - L 8 SO 113/09

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

    Sie dürfen aber - wie hier der Senat- von dieser Berechtigung ausgehen, solange der Erbschein nicht eingezogen ist (BVerwG Buchholz 427.2 § 9 FG Nr. 13 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 02.02.2006 - 7 B 101/05 - BFHE 179, 436 ff); weiterer Feststellungen zur Erbenstellung bedarf es nicht (vgl. BSG vom 23.03.2010, Az.: B 8 SO 2/09 R, Rn.13).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2021 - 19 U 152/20

    Erbausschlagung bei Bezug von ALG II Feststellungsinteresse des

    Ohne Erfolg macht die Berufung geltend, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 2/09 R -, NVwZ-RR 2010, 892ff. Rn. 13, juris; ähnlich für das verwaltungsgerichtliche Verfahren: BVerwG, Beschluss vom 13.3. 2001 - 8 B 261/00, VIZ 2001, 367, beck-online; Beschluss vom 2.2.2006 - 7 B 101.05, BeckRS 2006, 21559 Rn. 6, beck-online) binde ein Erbschein die Instanzgerichte zwar nicht, es sei von der erbrechtlichen Berechtigung aber auszugehen, solange ein nicht eingezogener Erbschein bestehe.

    In dem weiteren Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (veröffentlicht bei BeckRS 2006, 21559 Rn. 11, beck-online) wurde zwar das Verwaltungsgericht nicht für verpflichtet gehalten, wegen des Grundsatzes der Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) ein vorliegendes Testament dahingehend auszulegen, ob sich aus diesem Testament eine Erbenstellung der Klägerin ergibt, solange ein Erbschein zugunsten anderer Personen existent war.

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