Rechtsprechung
BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 621.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der politischen Verfolgung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.10.1983 - 24 B 81 C.1954
- BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 621.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80
Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 621.83
In einem solchen Zugriff liegt daher nicht schon für sich allein, sondern nur dann eine politische Verfolgung, wenn besondere Umstände hinzutreten, beispielsweise die Inpflichtnahme - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -). - BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82
Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 621.83
In einem solchen Zugriff liegt daher nicht schon für sich allein, sondern nur dann eine politische Verfolgung, wenn besondere Umstände hinzutreten, beispielsweise die Inpflichtnahme - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -). - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80
Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 621.83
In einem solchen Zugriff liegt daher nicht schon für sich allein, sondern nur dann eine politische Verfolgung, wenn besondere Umstände hinzutreten, beispielsweise die Inpflichtnahme - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -).
- BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80
Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 621.83
In einem solchen Zugriff liegt daher nicht schon für sich allein, sondern nur dann eine politische Verfolgung, wenn besondere Umstände hinzutreten, beispielsweise die Inpflichtnahme - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 621.83
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verfolgung nur dann "politisch" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, wenn der vom Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahme politische Beweggründe zugrunde liegen, sie also den Betroffenen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung treffen soll (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - und - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195). - BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1984 - 9 B 621.83
In einem solchen Zugriff liegt daher nicht schon für sich allein, sondern nur dann eine politische Verfolgung, wenn besondere Umstände hinzutreten, beispielsweise die Inpflichtnahme - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung von politischen Gegnern oder der Umerziehung Andersdenkender dienen soll (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 473.82, BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -).