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   BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14   

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https://dejure.org/2015,6086
BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14 (https://dejure.org/2015,6086)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2015 - 9 C 7.14 (https://dejure.org/2015,6086)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2015 - 9 C 7.14 (https://dejure.org/2015,6086)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 128 Abs 1 BauGB
    Begriff der umlagefähigen Kosten i.S.v. § 128 Abs. 1 BauGB; Rechtsanwaltskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 128 Abs 1 BauGB
    Begriff der umlagefähigen Kosten i.S.v. § 128 Abs. 1 BauGB; Rechtsanwaltskosten

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der für die Berechnung von Erschließungsbeiträgen sowie für die Erstellung von Heranziehungsbescheiden entstandenen Rechtsanwaltskosten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 128 Abs. 1
    Keine Einbeziehung der Rechtsanwaltskosten für Bescheidberechnung und -erstellung in umlagefähigen Erschließungsaufwand

  • doev.de PDF

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Rechtsanwaltskosten

  • rewis.io

    Begriff der umlagefähigen Kosten i.S.v. § 128 Abs. 1 BauGB; Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 128 Abs. 1
    Einordnung der für die Berechnung von Erschließungsbeiträgen sowie für die Erstellung von Heranziehungsbescheiden entstandenen Rechtsanwaltskosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltskosten zählen nicht zum Erschließungsaufwand!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne Zusammenhang zum Erschließungsaufwand keine Umlage von Rechtsanwaltskosten auf Beitragspflichtigen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ohne Zusammenhang zum Erschließungsaufwand keine Umlage von Rechtsanwaltskosten auf Beitragspflichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 151, 310
  • NVwZ 2015, 1465
  • DÖV 2015, 578
  • ZfBR 2015, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
    Erfasst werden durch die Aufzählung in § 128 Abs. 1 BauGB nicht nur die Kosten, die im Bereich der Fläche der betreffenden Anlage selbst angefallen sind, sondern darüber hinaus auch sonstige von der erstmaligen Herstellung der betroffenen Anlage erforderte und in diesem Sinne "notwendige" Kosten (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1989 - 8 C 86.87 - BVerwGE 82, 215 und vom 23. Februar 1990 - 8 C 75.88 - BVerwGE 85, 1 ).

    Die Kosten für die Beauftragung eines externen Dritten können auch nicht mit den von der Beklagten genannten Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 57) oder die Herstellung von Abbiegespuren an einer Verbindungsstraße (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1990 - 8 C 75.88 - BVerwGE 85, 1 ) verglichen werden.

    Auch die von der Beklagten behaupteten Schwierigkeiten kleinerer Gemeinden bei der Berechnung des Erschließungsaufwandes und der Erstellung der Erschließungsbeitragsbescheide durch eigenes Personal können - die Richtigkeit der Behauptung unterstellt - nichts daran ändern, dass Aufwendungen für die Beauftragung eines externen Dritten mit diesen Tätigkeiten nicht zu den "durch die Erschließung erforderten Kosten" zählen, die die Gemeinde auf die Beitragspflichtigen umzulegen berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1990 - 8 C 75.88 - BVerwGE 85, 1 ; Reif/Rieche/Gloser, BWGZ 2005, 595 und Ruff, ZKF 2013, 252 ).

  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72

    Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
    Der Begriff der Kosten selbst wird im Gesetz nicht definiert, sondern ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung auszulegen (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ).

    Diese Aufwendungen können zwar im vorliegenden Fall eindeutig und ausschließlich der Erschließungsanlage B.straße zugeordnet werden, weshalb sie nicht von vornherein aus dem Begriff der berücksichtigungsfähigen Verwaltungskosten ausscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ).

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
    Dabei handelt es sich in erster Linie um Erwerbs- und Herstellungskosten der Gemeinde, Kosten für die (vertragliche) Übernahme von Anlagen als gemeindliche Anlagen und um den Wertersatz für von der Gemeinde bereitgestellte Flächen (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1979 - 4 C 16.76 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24 S. 18).

    § 128 Abs. 1 BauGB führt abschließend die Kosten auf, die in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingehen (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1974 - 4 C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 S. 26 und vom 4. Mai 1979 - 4 C 16.76 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24 S. 18).

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
    Erfasst werden durch die Aufzählung in § 128 Abs. 1 BauGB nicht nur die Kosten, die im Bereich der Fläche der betreffenden Anlage selbst angefallen sind, sondern darüber hinaus auch sonstige von der erstmaligen Herstellung der betroffenen Anlage erforderte und in diesem Sinne "notwendige" Kosten (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1989 - 8 C 86.87 - BVerwGE 82, 215 und vom 23. Februar 1990 - 8 C 75.88 - BVerwGE 85, 1 ).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
    Eine Berücksichtigung der Kosten für die Bescheiderstellung durch ein Rechtsanwaltsbüro oder einen anderen externen Dritten kommt im Übrigen auch deshalb nicht in Betracht, weil der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit die Gemeinde verpflichtet, ihre Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen (BVerfG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433, 2434/04 - BVerfGE 119, 331 ).
  • VGH Bayern, 26.01.2006 - 6 ZB 03.385
    Auszug aus BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
    Sie unterfallen daher nicht dem Kostenbegriff des § 128 Abs. 1 BauGB (ebenso VGH München, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 6 ZB 03.385 - BayVBl. 2006, 471; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rn. 4; Becker, Erschließungsbeitragsrecht in der kommunalen Praxis, 2004, Rn. 247; Ruff, KStZ 2012, 226 ; Eiding, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Aufl. 2014, § 128 Rn. 6.2; Kröninger/Kniest, in: Ferner/Kröninger/Aschke, BauGB, 3. Aufl. 2013, § 128 Rn. 4).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
    Dies schließt es aus, ohne besondere gesetzliche Ermächtigung einen privaten Geschäftsbesorger mit der eigenständigen Erstellung von Beitragsbescheiden zu beauftragen (BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - BVerwGE 140, 245 Rn. 14).
  • BVerwG, 22.02.1974 - IV C 18.73

    Keine Erhöhung des Erschließungsaufwands durch nachträgliche Entschädigung für

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2015 - 9 C 7.14
    § 128 Abs. 1 BauGB führt abschließend die Kosten auf, die in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingehen (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1974 - 4 C 18.73 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 14 S. 26 und vom 4. Mai 1979 - 4 C 16.76 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24 S. 18).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    Denn § 128 Abs. 1 BauGB führt abschließend die Kosten auf, die in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingehen (BVerwG, Urteil vom 02. März 2015 - 9 C 7/14 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Soweit damit - was nach dem Wortlaut der Rechnung allein naheliegt - Leistungen der Bauleitplanung abgerechnet werden, fehlt der erschließungsbeitragsrechtlich erforderliche innere Zusammenhang dieser Kostenposition gerade mit der Herstellung der Erschließungsanlage (BVerwG, Urteil vom 02. März 2015 - 9 C 7.14 -, juris Rn. 8).

    Erschließungsbeitragsfähig sind jedoch nicht alle Aufwendungen, die der "Erschließung" in diesem weiten Sinne dienen, sondern nur solche Aufwendungen, die durch die Herstellung der wegemäßigen Erschließungsanlagen als solche begründet sind (BVerwG, Urteil vom 02. März 2015 - 9 C 7.14 -, juris Rn. 8).

    Es fehlt der erschließungsbeitragsrechtlich erforderliche innere Zusammenhang dieser Kostenposition gerade zur Herstellung der Erschließungsanlagen (BVerwG, Urteil vom 02. März 2015 - 9 C 7/14 -, juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 9 S 1.22
    Erschließungsbeitragsfähig seien jedoch nicht alle Aufwendungen, die der "Erschließung" in diesem weiten Sinne dienten, sondern nur solche Aufwendungen, die durch die Herstellung der wegemäßigen Erschließungsanlagen als solche begründet seien (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02. März 2015 - 9 C 7.14 -, juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 15.09.2016 - Au 2 K 16.121

    Beitragspflicht von Straßenerneuerungs- und -verbesserungsmaßnahmen

    Dieser Kostenpunkt stellt lediglich eine Folge der durchgeführten Ausbaumaßnahmen dar und weist daher nicht den für eine Einbeziehung in den beitragspflichtigen Kostenaufwand zu fordernden notwendigen inneren Zusammenhang mit der Ausbaumaßnahme auf (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2015 - 9 C 7.14 - BVerwGE 151, 310 = NVwZ 2015, 1465).
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