Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 68.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6491
BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 68.15 (https://dejure.org/2016,6491)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2016 - 2 B 68.15 (https://dejure.org/2016,6491)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2016 - 2 B 68.15 (https://dejure.org/2016,6491)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,6491) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit bei der Berliner Feuerwehr i.R.d. Bereitschaftsdienstes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit bei der Berliner Feuerwehr i.R.d. Bereitschaftsdienstes

  • rechtsportal.de

    Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit bei der Berliner Feuerwehr i.R.d. Bereitschaftsdienstes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 68.15
    Für den streitbefangenen Zeitraum sei ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch entstanden, dessen Höhe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 143, 381 Rn. 39 ff. bzw. für Berlin - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 33 ff.) anhand der Sätze der jeweils geltenden Mehrarbeitsvergütung zu bestimmen sei.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 68.15
    Die Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei auf die mit der Beschwerde dargelegten Rechtsfragen beschränkt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 68.15
    Ist eine Berufungsentscheidung selbständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision daher nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 68.15
    Wenn hinsichtlich der weiteren selbständig tragenden Begründung ein Revisionszulassungsgrund nicht vorliegt, kommt es auf die grundsätzliche Bedeutung von Fragen im Zusammenhang des anderen Begründungsstrangs nicht mehr an (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4 = juris Rn. 6).
  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 68.15
    Die besondere Ausgestaltung betrifft daher nur die Berechnung der Entschädigung, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich Sache der nationalen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaates ist (EuGH, Urteil vom 25. November 2010 - C-429/09, Fuß - Slg. 2010, I-12167 Rn. 93 ff.).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 68.15
    Für den streitbefangenen Zeitraum sei ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch entstanden, dessen Höhe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 143, 381 Rn. 39 ff. bzw. für Berlin - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 33 ff.) anhand der Sätze der jeweils geltenden Mehrarbeitsvergütung zu bestimmen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht