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   BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20   

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BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20 (https://dejure.org/2021,10395)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.2021 - 4 B 30.20 (https://dejure.org/2021,10395)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 2021 - 4 B 30.20 (https://dejure.org/2021,10395)
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  • BVerwG, 09.03.2017 - 4 B 8.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an Begründung und Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20
    Das nötigt zu einer Auseinandersetzung mit der Lösung und der Argumentation im angefochtenen Urteil (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 4 BN 29.12 - BRS 81 Nr. 48 = juris Rn. 3 und vom 9. März 2017 - 4 B 8.17 - BRS 85 Nr. 202 (2017) = juris Rn. 2; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 133 Rn. 26).

    Vor diesem Hintergrund ist es auch unbeachtlich, dass der Verwaltungsgerichtshof die Berufung der Beklagten gegen das klagestattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, dann aber keine Veranlassung gesehen hat, die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2017 - 4 B 8.17 - BRS 85 Nr. 202 (2017) = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 BN 29.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20
    Das nötigt zu einer Auseinandersetzung mit der Lösung und der Argumentation im angefochtenen Urteil (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 4 BN 29.12 - BRS 81 Nr. 48 = juris Rn. 3 und vom 9. März 2017 - 4 B 8.17 - BRS 85 Nr. 202 (2017) = juris Rn. 2; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 133 Rn. 26).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; siehe z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Feststellungsinteresse für ein

    Auszug aus BVerwG, 02.03.2021 - 4 B 30.20
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; siehe z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4 und vom 12. Mai 2020 - 4 BN 3.20 - juris Rn. 3).
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