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BVerwG, 02.04.1990 - 4 B 17.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes nach § 37 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 15.02.1989 - 3 K 10667/88
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1989 - 8 S 1172/89
- BVerwG, 02.04.1990 - 4 B 17.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 55.89
Auslegung einer Nebenbestimmung
Auszug aus BVerwG, 02.04.1990 - 4 B 17.90
Dabei ist § 37 Abs. 1 VwVfG auch dann Genüge getan, wenn sich der Inhalt des Verwaltungsakts, d.h. der objektive Erklärungsgehalt des Bescheides, wie er sich aus der Sicht des Adressaten darstellt, im Wege der Auslegung bestimmen läßt; das gilt auch für ihm beigefügte Nebenbestimmungen (vgl. Beschluß vom 6. April 1989 - BVerwG 7 B 55.89 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 4).