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BVerwG, 02.05.2018 - 2 B 8.18, 2 B 8.18 (2 C 6.18) |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 2 B 8.18, 2 B 8.18 (2 C 6.18) (https://dejure.org/2018,12984)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 SVG, § 98 Abs 1 S 1 SVG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gewährung der vollen Übergangsbeihilfe für Soldaten mit Zulassungsschein; Übergangsregelung; Zulassung der Revision - Wolters Kluwer
Auslegung einer Übergangsregelung hinsichtlich Erteilung eines Zulassungsscheins und Erhalt einer Übergangsbeihilfe
- rewis.io
Gewährung der vollen Übergangsbeihilfe für Soldaten mit Zulassungsschein; Übergangsregelung; Zulassung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SVG § 98 Abs. 1 S. 1
Auslegung einer Übergangsregelung hinsichtlich Erteilung eines Zulassungsscheins und Erhalt einer Übergangsbeihilfe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 07.04.2016 - 13 K 882/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - 1 A 908/16
- BVerwG, 02.05.2018 - 2 B 8.18, 2 B 8.18 (2 C 6.18)
- BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 6.18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14
Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung; …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2018 - 2 B 8.18
Im Hinblick auf eine solche Bestimmung ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber ausnahmsweise gegeben, wenn die Beantwortung der Frage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
- BVerwG, 01.08.2022 - 3 B 11.21
Revisionszulassung; Übergangsbestimmungen in § 65 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StVG
Im Hinblick auf Tilgungsfristen von bis zu zehn Jahren (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG), die in den Fällen des § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG erst fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung zu laufen beginnen, ist davon auszugehen, dass sie sich für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5 und vom 2. Mai 2018 - 2 B 8.18 - juris Rn. 3).