Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.2018 - 2 B 8.18, 2 B 8.18 (2 C 6.18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12984
BVerwG, 02.05.2018 - 2 B 8.18, 2 B 8.18 (2 C 6.18) (https://dejure.org/2018,12984)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2018 - 2 B 8.18, 2 B 8.18 (2 C 6.18) (https://dejure.org/2018,12984)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 2 B 8.18, 2 B 8.18 (2 C 6.18) (https://dejure.org/2018,12984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Gewährung der vollen Übergangsbeihilfe für Soldaten mit Zulassungsschein; Übergangsregelung; Zulassung der Revision

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVG § 98 Abs. 1 S. 1
    Auslegung einer Übergangsregelung hinsichtlich Erteilung eines Zulassungsscheins und Erhalt einer Übergangsbeihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14

    Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2018 - 2 B 8.18
    Im Hinblick auf eine solche Bestimmung ist die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber ausnahmsweise gegeben, wenn die Beantwortung der Frage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
  • BVerwG, 01.08.2022 - 3 B 11.21

    Revisionszulassung; Übergangsbestimmungen in § 65 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StVG

    Im Hinblick auf Tilgungsfristen von bis zu zehn Jahren (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG), die in den Fällen des § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG erst fünf Jahre nach der Rechtskraft der beschwerenden Entscheidung zu laufen beginnen, ist davon auszugehen, dass sie sich für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 5 und vom 2. Mai 2018 - 2 B 8.18 - juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht