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   BVerwG, 02.05.2019 - 1 WDS-KSt 1.19, 1 WDS-KSt 1.19 (1 WB 34.18)   

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https://dejure.org/2019,16766
BVerwG, 02.05.2019 - 1 WDS-KSt 1.19, 1 WDS-KSt 1.19 (1 WB 34.18) (https://dejure.org/2019,16766)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2019 - 1 WDS-KSt 1.19, 1 WDS-KSt 1.19 (1 WB 34.18) (https://dejure.org/2019,16766)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2019 - 1 WDS-KSt 1.19, 1 WDS-KSt 1.19 (1 WB 34.18) (https://dejure.org/2019,16766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Kostenfestsetzung; Verzinsung der Prozesskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung; Verzinsung der Prozesskosten

  • rechtsportal.de

    Verzinsung der vom Urkundsbeamten festgesetzten Kosten auf Antrag vom Eingang des Festsetzungsantrags ab mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 784
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18

    Individualbeschwerde; Kosten der Wahl; Kostenübernahme durch die Dienststelle;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2019 - 1 WDS-KSt 1.19
    Mit Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - hat der Senat die den Antragstellern im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erwachsenen notwendigen Aufwendungen dem Bund auferlegt.

    Diese Vorschriften betreffen die Verzinsung der Hauptforderung, die hier in dem Erstattungsanspruch der Antragsteller aus § 16a Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 und 3 WBO besteht (Sachentscheidung in dem Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 -).

    Im vorliegenden Verfahren geht es hingegen um die Verzinsung der Gebühren und Auslagen des Bevollmächtigten der Antragsteller, die durch dessen Tätigkeit in dem die Hauptforderung betreffenden Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht angefallen sind und auf der Basis der Kostengrundentscheidung in dem Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 1 WB 34.18 - vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle festzusetzen sind.

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