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   BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74   

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BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74 (https://dejure.org/1976,1262)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1976 - VII C 33.74 (https://dejure.org/1976,1262)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1976 - VII C 33.74 (https://dejure.org/1976,1262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Hilfeleistung - Opfer von Menschenversuchen - Verfolgtengruppe - Entschädigungsleistungen

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.07.1968 - VII C 66.67

    Ausgleich für erlittene Gesundheitsschäden im Konzentrationslager - Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Sie macht geltend: Das Berufungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in RzW 1969, 225 und des Bundesgerichtshofs in RzW 1971, 373 ab und verneine zu Unrecht die Subsidiarität des Kabinettsbeschlusses gegenüber der Beihilferegelung des Art. V BEG-SG.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß für die gerichtliche Entscheidung über ein Entschädigungsbegehren, das sich auf den Kabinettsbeschluß der Bundesregierung vom 26. Juli 1951 stützt, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 40.60 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 39; ferner Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 66.67 -, RzW 1969, 225).

    Diese Begründung des Berufungsgerichts widerspricht nicht nur - was die Revision zutreffend rügt - dem Urteil des Senats vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 66.67 -, RzW 1969, 225.

  • BVerwG, 28.11.1962 - V C 143.62

    Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die endgültige Behandlung der

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Eine solche, die betroffenen Personen ausschließlich begünstigende Regelung widerspricht nicht dem Gesetzesvorbehalt (Art. 20 Abs. 3 GG), zumal da hier lediglich Leistungen aus einem entschädigungsergänzenden Hilfsfonds begrenzter Bedeutung in Frage stehen und der parlamentarische Wille auf Gewährung der Leistung dadurch erkennbar geworden ist, daß die Regelung aus Anlaß einer parlamentarischen Anfrage (Bundestagsdrucksache I/1260) geschaffen und vom Bundestag jahrzehntelang unbeanstandet geblieben ist (vgl. BVerwGE 6, 282 [287]; ferner Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - in DÖV 1963, 387).

    Das vom Berufungsgericht zitierte Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - (DÖV 1963, 387 [388]) besagt nichts anderes.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Dem Berufungsgericht ist zuzustimmen, daß die Schadenstatbestände dieser Sonderregelung des Bundesentschädigungs-Schlußgesetzes und die dort vorgesehenen Leistungen niedriger sind als die des allgemeinen Entschädigungsrechts des Bundesentschädigungsgesetzes (hierzu auch BVerfGE 30, 367 [390]).

    Danach soll das Schlußgesetz die Entschädigung für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung abschließend regeln (Bundestagsdrucksache IV/1550 S. 24, 43; ebenso BVerfGE 30, 367 [371, 391]).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Sie dehnt die von der Verwaltung gewährten Leistungen auf andere, von der Verwaltung nicht erfaßte Sachverhalte aus, begründet also in Wirklichkeit nicht die Anwendung des Gleichheitssatzes, sondern unter Überschreitung der verwaltungsgerichtlichen Kompetenz die Ausübung eigenen Ermessens (vgl. BVerwGE 34, 278 [281]; 36, 323 [327]; 44, 1 [6]).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Sie dehnt die von der Verwaltung gewährten Leistungen auf andere, von der Verwaltung nicht erfaßte Sachverhalte aus, begründet also in Wirklichkeit nicht die Anwendung des Gleichheitssatzes, sondern unter Überschreitung der verwaltungsgerichtlichen Kompetenz die Ausübung eigenen Ermessens (vgl. BVerwGE 34, 278 [281]; 36, 323 [327]; 44, 1 [6]).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68

    Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Sie dehnt die von der Verwaltung gewährten Leistungen auf andere, von der Verwaltung nicht erfaßte Sachverhalte aus, begründet also in Wirklichkeit nicht die Anwendung des Gleichheitssatzes, sondern unter Überschreitung der verwaltungsgerichtlichen Kompetenz die Ausübung eigenen Ermessens (vgl. BVerwGE 34, 278 [281]; 36, 323 [327]; 44, 1 [6]).
  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Eine solche, die betroffenen Personen ausschließlich begünstigende Regelung widerspricht nicht dem Gesetzesvorbehalt (Art. 20 Abs. 3 GG), zumal da hier lediglich Leistungen aus einem entschädigungsergänzenden Hilfsfonds begrenzter Bedeutung in Frage stehen und der parlamentarische Wille auf Gewährung der Leistung dadurch erkennbar geworden ist, daß die Regelung aus Anlaß einer parlamentarischen Anfrage (Bundestagsdrucksache I/1260) geschaffen und vom Bundestag jahrzehntelang unbeanstandet geblieben ist (vgl. BVerwGE 6, 282 [287]; ferner Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - in DÖV 1963, 387).
  • Drs-Bund, 27.07.1950 - BT-Drs I/1260
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Eine solche, die betroffenen Personen ausschließlich begünstigende Regelung widerspricht nicht dem Gesetzesvorbehalt (Art. 20 Abs. 3 GG), zumal da hier lediglich Leistungen aus einem entschädigungsergänzenden Hilfsfonds begrenzter Bedeutung in Frage stehen und der parlamentarische Wille auf Gewährung der Leistung dadurch erkennbar geworden ist, daß die Regelung aus Anlaß einer parlamentarischen Anfrage (Bundestagsdrucksache I/1260) geschaffen und vom Bundestag jahrzehntelang unbeanstandet geblieben ist (vgl. BVerwGE 6, 282 [287]; ferner Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 143.62 - in DÖV 1963, 387).
  • Drs-Bund, 21.10.1963 - BT-Drs IV/1550
    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Danach soll das Schlußgesetz die Entschädigung für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung abschließend regeln (Bundestagsdrucksache IV/1550 S. 24, 43; ebenso BVerfGE 30, 367 [371, 391]).
  • BVerwG, 13.01.1961 - VII C 40.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74
    Der Senat hat bereits entschieden, daß für die gerichtliche Entscheidung über ein Entschädigungsbegehren, das sich auf den Kabinettsbeschluß der Bundesregierung vom 26. Juli 1951 stützt, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 40.60 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 39; ferner Urteil vom 12. Juli 1968 - BVerwG VII C 66.67 -, RzW 1969, 225).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Das gilt besonders für Fälle, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift unklar und darum auslegungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwGE 34, 278 [BVerwG 10.12.1969 - VIII C 104/69]; 36, 323 [BVerwG 26.11.1970 - VIII C 89/68]; 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73]; 44, 136 [BVerwG 25.10.1973 - III C 49/71]; 52, 193 [BVerwG 23.03.1977 - VI C 8/74]; 58, 45 [BVerwG 25.04.1979 - 8 C 52/77]; Urteile vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - Buchholz 411.2 BEG Nr. 1 S. 4 und vom 2. Februar 1995 - BVerwG 2 C 19.94 - NVwZ-RR 1996, 47 [BVerwG 02.02.1995 - 2 C 19/94]).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Soweit der Ausländererlaß Wirkungen im Außenverhältnis zur Folge haben kann, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung des Erlasses insoweit selbst bindet, handelt es sich ebenfalls nicht um normative Verbindlichkeit und damit unmittelbare Außenwirkung des Erlasses (BVerwGE 34, 278 [281]; 36, 91 [94]; 55, 250 [255]; 58, 45 [49]; Urteil vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - Buchholz 411.2 BEG Nr. 1).
  • BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 35.78

    Begriff der menschenrechtswidrigen Menschenversuche - Innerer Widerspruch der

    Er hat, wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - (RzW 1976, 233) dargelegt worden ist, nur insofern mittelbare Außenwirkung, als die Verfolgten, die sich auf ihn berufen, bei seiner Anwendung unter Beachtung allgemeiner verfassungsrechtlicher Grundsätze gleichmäßig behandelt werden müssen und als er wichtiger Anhalt dafür ist, wie auf seiner Grundlage die Verwaltung in ständiger Anwendung verfährt.

    Das wird auch im genannten Urteil BVerwG 7 C 33.74 vorausgesetzt und mit den Worten zum Ausdruck gebracht, die Verwaltungsvorschrift - hier der Kabinettsbeschluß vom 26. Juli 1951 - müsse in der Verwaltungspraxis so angewendet werden, daß Gesetz und Verfassung nicht verletzt würden.

    Sie hat als frühere Polin, die bis 1969 in Polen lebte und danach nach Dänemark ausgewandert ist, weder allgemeine Wiedergutmachungsansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz noch Ansprüche auf Grund von Art. V BEG-Schlußgesetz vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) - vgl. das genannte Urteil BVerwG 7 C 33.74 -.

  • BVerwG, 10.05.2004 - 6 B 36.04

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme von Fördergeldern für eine Weiterbildung

    Der Beklagte beruft sich auf die Urteile vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - (BVerwGE 34, 278) und vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - (Buchholz 411.2 BEG Nr. 1) sowie den Beschluss vom 25. September 1998 - BVerwG 5 B 24.98 - und entnimmt diesen Entscheidungen den Rechtssatz, dass auch in der Leistungsverwaltung der Grundsatz des Vorranges des Gesetzes gilt.

    Das Urteil vom 2. Juni 1976 (a.a.O.) hat ein Verfahren auf subsidiäre Hilfeleistung nach einem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Gegenstand.

  • BVerwG, 03.04.1978 - 8 B 1.77

    Abgrenzung des Begriffs "Menschenversuch" - Anspruch auf Entschädigung wegen

    Eine derartige geeignete und auch übliche Behandlung einer Erkrankung stelle aber nach der insoweit maßgebenden Verwaltungspraxis der Beklagten bei der Anwendung des Kabinettsbeschlusses vom 26. Juli 1951 (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74- [RzW 1976, 238]) keinen Menschenversuch im Sinne des genannten Kabinettsbeschlusses dar.

    Das ist im genannten Urteil BVerwG 7 C 33.74 jedoch nicht entschieden worden; dieses Urteil befaßt sich nur mit der Subsidiarität des Kabinettsbeschlusses und erklärt die Verwaltungspraxis der Beklagten nur insoweit für maßgeblich, als anderweitige Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz zum Ausschluß der Leistungen auf Grund des Kabinettsbeschlusses führen.

  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 8.79

    Krankenkassenangestellte - Gesetzliche Regelung - Berufsfreiheit - Zweitprüfer -

    Die Verwaltungsvorschrift ist lediglich als ein Indiz der Praxis zu verwerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - [VerwRspr. 28, 361 = Buchholz 411.2 BEG Nr. 1]).
  • VG Arnsberg, 13.05.2009 - 2 K 425/09

    Versagung einer Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes NRW

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem - vgl. Beschlüsse vom 2. Juni 1976 - 7 C 33.74 -, vom 4. November 1977 - 6 B 30/70 - und vom 1. Juni 1979 - 6 B 33/79 -, NJW 1980, 75 = DÖV 1979, 793 - anerkannt und wird - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung der Instanzgerichte einheitlich genauso beurteilt.
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 46.76

    Rechtscharakter der zwischen Eintritt der Dienstunfähigkeit und Entlassung eines

    Die Ausführungen der Revision, mit der sie - entgegen ihrem eigenen anfänglichem Vortrag - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - (Buchholz 411.2 BEG Nr. 1) offenbar in Zweifel zu ziehen sucht, daß das Gericht befugt sei, anknüpfend an den Wortlaut der Verwaltungsvorschriften diese einer eigenen Würdigung zu unterziehen und selbst auszulegen, gehen fehl.
  • BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 8.76

    Subventionierung des Omnibus-Linienverkehrs Berlins - Bedeutung und

    Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Entstehungsgeschichte der Richtlinien zurückgegriffen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil des VI. Senats vom 14. Dezember 1970 - BVerwG VI C 17.66 - Buchholz 237.4 § 155 BG Hamburg Nr. 1; ZBR 1971, 246 [247]; Urteil des VI. Senats vom 18. Dezember 1974 - BVerwG VI 46.72 - Buchholz 238.91 BHV Nr. 17 S. 35) ausgeführt, daß die zuständige Verwaltungsbehörde ihre Verwaltungsvorschriften - wie das im vorliegenden Fall in der Besprechung vom 9. November 1971 geschehen ist - authentisch interpretieren kann und dies hier getan hat, so daß der Bürger grundsätzlich einen Anspruch auf eine davon abweichende Handhabung nicht stützen kann (vgl. auch Urteil des beschließenden Senats vom 2. Juni 1976 - BVerwG VII C 33.74 - NJW/RzW 1976, 238).
  • BVerwG, 31.01.1983 - 7 B 91.81

    Kriterien für die Vergabe der Genehmigung bei mehreren Bewerbern -

    Das gilt um so mehr, als Verwaltungsrichtlinien nicht - wie Gesetze und Rechtsverordnungen - schon durch ihr Vorhandensein, sondern erst durch ihre Handhabung Rechte des Bürgers begründen können; wesentlich für die Frage der behördlichen Selbstbindung und damit der Wahrung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist der Inhalt der Verwaltungspraxis, nicht der Wortlaut der Verwaltungsrichtlinie (Urteil vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - in NJW/RzW 1976, 238).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 11 B 109.94

    Klage gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid aufgrund

  • LSG Hessen, 18.09.1980 - L 1/Ar-256/80

    Berechnung des Unterhaltsgeldes - Bemessungszeitraum - Vorbehalt und Vorrang des

  • BVerwG, 10.02.1981 - 8 CB 45.80

    Klage auf Leistung einer Opferentschädigung - Anspruch auf finanzielle Hilfe für

  • BVerwG, 18.02.1977 - 7 B 9.76

    Subventionierung des Omnibus-Linienverkehrs Berlin - Bedeutung und

  • LSG Hessen, 18.09.1980 - L 1 Ar 256/80

    Unterhaltsgeld; Vorrang des Gesetzes; Gesetzesvorrang; Bemessungszeitraum

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