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BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 2.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung - Rückübertragung von Grundstücke nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Enteignungen auf besatzungshoheitlicher Grundlage
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.08.1994 - 21 A 307.92
- BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 2.95
- BVerfG, 26.11.1996 - 1 BvR 1508/95
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 2.95
Mit diesen Annahmen hat sich das Verwaltungsgericht in dem Rahmen gehalten, der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 90) sowie des beschließenden Senats (vgl. aus neuerer Zeit: Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - NJW 1995, 1303 ff. [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94]; zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) gesteckt worden ist. - BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94
Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3
Auszug aus BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 2.95
Mit diesen Annahmen hat sich das Verwaltungsgericht in dem Rahmen gehalten, der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 90) sowie des beschließenden Senats (vgl. aus neuerer Zeit: Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - NJW 1995, 1303 ff. [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94]; zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen) gesteckt worden ist. - BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
Auszug aus BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 2.95
Zur ordnungsgemäßen Rüge der - von der Klägerin behaupteten - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gehören Ausführungen dazu, was vorgetragen worden wäre, wenn rechtliches Gehör wie beansprucht gewährt worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105), und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 142.93 -). - BVerwG, 23.12.1994 - 1 B 142.93
Auszug aus BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 2.95
Zur ordnungsgemäßen Rüge der - von der Klägerin behaupteten - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gehören Ausführungen dazu, was vorgetragen worden wäre, wenn rechtliches Gehör wie beansprucht gewährt worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105), und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1994 - BVerwG 1 B 142.93 -).
- BVerwG, 02.04.1998 - 8 B 19.98
Besatzungshoheitliche Enteignung; Nichtigkeit einer Enteignung; …
Mit diesen Annahmen hat sich das Verwaltungsgericht in dem Rahmen gehalten, der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 und 94, 12) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die Zusammenfassung der Rechtsprechung im Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 -, S. 3 ff.) gesteckt worden ist (vgl. zu Enteignungen auf der Grundlage der Konzernverordnung: Beschluß vom 2. Juni 1995 - BVerwG 7 B 2.95 - und BVerfG, Beschluß vom 26. November 1996 - 1 BvR 1508/95 - ZOV 1997, 33). - BVerwG, 20.05.1996 - 7 B 446.95
Rückübertragung von Grundstücken - Enteignungen auf dem Gebiet des früheren …
In dem Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - (BVerwGE 96, 8 [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 47/93]) ist dargelegt, daß die in Rede stehenden Enteignungen von der genannten Vorschrift auch dann erfaßt werden, wenn sie mit Besatzungs- und Völkerrecht nicht vereinbar gewesen sein sollten (speziell zur Liste A vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1995 - BVerwG 7 B 2.95). - VG Berlin, 06.11.1997 - 29 A 1364.93
Klage einer Bank auf Rückübertragung ihr vor Kriegsende gehörender Grundstücke …
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