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   BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75   

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https://dejure.org/1979,324
BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75 (https://dejure.org/1979,324)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1979 - 1 C 9.75 (https://dejure.org/1979,324)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1979 - 1 C 9.75 (https://dejure.org/1979,324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Prüfverfahrens zur Feststellung der therapeutischen Wirksamkeit von Arzneimitteln - Bestimmung der zuständigen Stelle zur Prüfung der Wirksamkeit von Altpräparaten - Bestimmung des Rechtswegs bei Streitigkeiten über die Feststellung von Wirkungen von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 167
  • NJW 1980, 656
  • MDR 1980, 165
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75
    Die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1976 - GSZ 1/75 - (BGHZ 66, 229) und - GSZ 2/75 - (BGHZ 67, 81), auf die die Beklagte hingewiesen hat, stehen dieser Kennzeichnung der erledigten Streitsache nicht entgegen.

    Der Große Senat für Zivilsachen hat in diesen Beschlüssen die gegen eine Kassenärztliche Vereinigung und gegen eine Landesärztekammer gerichtete Klage eines medizinische Dienstleistungen (Blutuntersuchungen) anbietenden Unternehmens auf Unterlassung und Auskunft wegen der Verbreitung einer der Klägerin nachteiligen Stellungnahme im Tätigkeitsbereich der dortigen Beklagten (BGHZ 67, 81) und die gegen eine Ersatzkasse gerichtete Klage eines Verbandes zur Vertretung und Förderung der Interessen der privaten Krankenversicherung auf Unterlassung der Gewährung besonders günstiger Tarife für nichtversicherungspflichtige, aber zum Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung berechtigte Personen (Schüler und Studenten) und auf Unterlassung der Werbung mit diesen Tarifen (BGHZ 66, 229) als bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne von § 13 GVG angesehen.

    Im erstgenannten Fall hat der Große Senat für Zivilsachen die Unterlassung- und Auskunftsklage des medizinische Dienstleistungen anbietenden Unternehmens als bürgerlichrechtliche Streitigkeit angesehen, weil die dortigen Beklagten nach dem Vortrag der Klägerin das Rundschreiben in Wahrnehmung und zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen ihnen angeschlossener Ärzte verbreitet und damit zugunsten der Ärzte, die selbst Laborleistungen erbrächten, in den mit der Klägerin bestehenden Wettbewerb mit dem Ziel eingegriffen habe, die Klägerin zu boykottieren und diskriminieren; das Klagebegehren stelle sich somit nach der ihm gegebenen tatsächlichen Begründung, auf die es allein ankomme, als Folge eines Sachverhalts dar, der nach bürgerlichem Recht zu beurteilen sei (BGHZ 67, 81 [83, 84]).

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75
    Die Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 22. März 1976 - GSZ 1/75 - (BGHZ 66, 229) und - GSZ 2/75 - (BGHZ 67, 81), auf die die Beklagte hingewiesen hat, stehen dieser Kennzeichnung der erledigten Streitsache nicht entgegen.

    Der Große Senat für Zivilsachen hat in diesen Beschlüssen die gegen eine Kassenärztliche Vereinigung und gegen eine Landesärztekammer gerichtete Klage eines medizinische Dienstleistungen (Blutuntersuchungen) anbietenden Unternehmens auf Unterlassung und Auskunft wegen der Verbreitung einer der Klägerin nachteiligen Stellungnahme im Tätigkeitsbereich der dortigen Beklagten (BGHZ 67, 81) und die gegen eine Ersatzkasse gerichtete Klage eines Verbandes zur Vertretung und Förderung der Interessen der privaten Krankenversicherung auf Unterlassung der Gewährung besonders günstiger Tarife für nichtversicherungspflichtige, aber zum Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung berechtigte Personen (Schüler und Studenten) und auf Unterlassung der Werbung mit diesen Tarifen (BGHZ 66, 229) als bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne von § 13 GVG angesehen.

    Im letztgenannten Fall hat der Große Senat für Zivilsachen darauf abgestellt, daß zwischen den privaten Krankenversicherern, deren Interessen die dortige Klägerin wahrgenommen hatte, und den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung jedenfalls hinsichtlich der von der Versicherungspflicht befreiten Personen ein Wettbewerbsverhältnis bestehe (BGHZ 66, 229 [233]).

  • BVerwG, 24.05.1972 - I C 33.70
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75
    Wie der beschließende Senat bereits entschieden hat, übersieht die Bezugnahme bloß auf die "Sachnähe" als zuständigkeitsbegründendes Merkmal, daß § 40 Abs. 1 VwGO - anders als § 13 Abs. 1 GVG - sich nicht auf eine allgemeine positive Umschreibung der in die Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte fallenden Streitigkeiten und den Vorbehalt anderweitiger Zuständigkeitsbegründungen und Zuständigkeitszulassungen beschränkt; § 40 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO verlangt vielmehr eine ausdrückliche anderweitige Zuweisung der Streitigkeit an ein anderes Gericht (BVerwGE 40, 112 [BVerwG 24.05.1972 - I C 33/70] [114]).

    Deshalb kann nur eine als solche bezeichnete und erkennbare Sonderregelung die Zuständigkeit der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit ausschließen (BVerwGE 40, 112 [BVerwG 24.05.1972 - I C 33/70] [114]).

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75
    Dies folge insbesondere aus der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 4. Juni 1974 (NJW 1974, 2087).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Beklagten in Bezug genommenen Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes von 4. Juni 1974 (BSGE 37, 292 = NJW 1974, 2087), wonach für den Anspruch eines Angestellten gegen seinen Arbeitgeber auf den Arbeitgeberzuschuß nach § 405 RVO der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben ist.

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75
    Die rechtliche Zulässigkeit einer kritischen Bewertung von Arzneimitteln zum Zwecke der Beratung der Kassenärzte ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1975 (BGHZ 65, 325).
  • BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 22/73

    Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinie - Arzneimittel -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75
    Das Gebot der Wirtschaftlichkeit umfasse nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts richt nur das Gebot des Preisvergleichs bei gleichwirkenden Präparaten, sondern auch das Erfordernis eines ausreichend gesicherten therapeutischen Nutzens, da ein wirkungsloses Arzneimittel zur Erreichung des Heilerfolges nicht geeignet und damit nach den Regeln der ärztlichen Kunst nicht notwendig und somit unwirtschaftlich sei (BSGE 38, 35; BSG, Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung [USK] 11/1972 Nr. 7268).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Das LSG geht deshalb zu Recht auch aus diesem Grunde von einer negativen Vorgreiflichkeit der Arzneimittelzulassung in dem Sinne aus, daß die fehlende Zulassung die Verordnungsfähigkeit stets ausschließt (ebenso BVerwGE 58, 167, 173; vgl ferner die Nachweise im Senatsurteil vom 8. März 1995 - SozR 3-2500 § 31 Nr. 3 S 9).
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

    b) Umgekehrt begründet eine allein die Verkehrsfähigkeit eines Arzneimittels betreffende arzneimittelrechtliche Entscheidung im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Versorgung mit diesem Arzneimittel (in diese Richtung aber von Czettritz, PharmaRecht 1999, 2 ff; aA zB: Schlenker, DOK 1987, 236, 238 f; Thier, ZSR 1989, 61, 102; Mrozynski in: Wannagat, SGB, § 31 SGB V RdNr 26; vgl auch BVerwGE 58, 167, 173 = SGb 1980, 170).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Im gleichen Sinne haben der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Fall einer Unterlassungsklage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen Verbreitung einer Stellungnahme zur therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels (BVerwGE 58, 167 [BVerwG 02.07.1979 - 1 C 9/75]) sowie der Bundesgerichtshof für eine Klage gegen Arzneimittelempfehlungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse (NJW 1964, 2208) entschieden.

    Allein die möglichen (positiven oder negativen) Auswirkungen des hier in Rede stehenden schlichten Verwaltungshandelns auf die Wettbewerbssituation einzelner Arzneimittelhersteller machen aus dieser Tätigkeit noch keine privatrechtlich zu beurteilenden Wettbewerbshandlungen (wie hier BVerwGE 58, 167 [BVerwG 02.07.1979 - 1 C 9/75]).

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 8/94

    Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel (hier: Edelfosin) -

    Mit Urteil vom 8. Juni 1993 (BSGE 72, 252, 256 f = SozR 3-2200 § 182 Nr. 17) hat das BSG entschieden, daß ein zulassungspflichtiges Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht verordnet werden darf, dessen Zulassung zum Verkehr förmlich versagt worden ist (zur negativen Vorgreiflichkeit der Arzneimittelzulassung im Bereich der GKV vgl auch BVerwGE 58, 167, 173; SG Karlsruhe, Breithaupt 1988, 361, 366; Schlenker, DOK 1987, 236, 239 f; ders SGb 1988, 473, 474; Kamps, MedR 1988, 168 Fn 5; Töns, DOK 1980, 769, 772 ff; Höfler in KassKomm § 31 RdNr 5; Zipperer in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, SGB V, GKV-Komm § 31 RdNr 4b; Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch, SGB V, Komm, K, § 31 RdNr 4; Mengert in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, SGB V, § 13 RdNr 40; Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung" vom 31. Oktober 1988, BT-Drucks 11/3267 S 248; aA BSGE 67, 36, 38 [BSG 10.05.1990 - 6 RKa 15/89] = SozR 3-2500 § 27 Nr. 2; LSG Baden-Württemberg, SGb 1988, 469, 473; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, SGB V, § 31 RdNr 4; Schroeder-Printzen, MedR 1993, 339, 340).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99

    Staatsimmunität; Zwischenurteil

    Darüber hinaus ist die gesamte Aufklärungsarbeit der öffentlichen Hand hoheitlicher Natur, etwa Warnungen vor der Öffentlichkeit drohenden Gefahren durch die Bundesregierung selber (BVerwG 2. Juli 1979 - 1 C 9.75 - BVerwGE 58, 167: Veröffentlichung einer Liste über die therapeutische Wirksamkeit von Arzneimitteln; BVerwG 18. April 1985 - 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183: Veröffentlichung von Arzneimitteltransparenzliste; BVerwG 23. Mai 1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76: Warnung vor Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft; BVerwG 18. Oktober 1990 - 3 C 2.88 - BVerwGE 87, 37: Veröffentlichung einer Liste glykolhaltiger Weine) oder durch die Finanzierung eines privaten Vereins (BVerwG 27. März 1992 - 7 C 21.90 - BVerwGE 90, 112) oder die Herausgabe einer Zeitschrift (BVerwG 5. November 1981 - 3 C 47.80 - Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 1).

    März 1976 - GSZ 1/75 - BGHZ 66, 229; - GSZ 2/75 - BGHZ 67, 81; BVerwG 18. April 1985 aaO; 2. Juli 1979 aaO).

  • BSG, 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R

    Keine Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten um Vergütung von

    Eine Sonderzuweisung kraft einer - vermeintlich angenommenen - Sachnähe zur GKV scheidet aus (vgl bereits BVerwG Beschluss vom 2.7.1979 - I C 9.75 - BVerwGE 58, 167, 170) .
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten -

    Auch wenn im Interesse der Rechtsschutzsuchenden zwar Klarheit über den einzuschlagenden Rechtsweg bestehen muss (BVerwG Urteil vom 24.5.1972 - I C 33.70 - BVerwGE 40, 112, 114) und die Annahme oder die Ausweitung einer Sonderzuweisung kraft Sachnähe ausscheidet (BVerwG Beschluss vom 2.7.1979 - I C 9.75 - BVerwGE 58, 167, 170; BVerwG Urteil vom 27.4.1984 - 1 C 10/84 - BVerwGE 69, 192, 197) , ist eine enge Auslegung von Sonderzuweisungen aus § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht abzuleiten (BSG Beschluss vom 1.4.2009 - B 14 SF 1/08 R - SozR 4-1500 § 51 Nr. 6 RdNr 15 ; BVerwG Urteil vom 27.9.1962 - I C 51.61 - BVerwGE 15, 34, 36; BVerwG Urteil vom 5.5.1983 - 5 C 52/81 - NJW 1984, 191; BFH Beschluss vom 10.9.1991 - VII B 143/91 - BFHE 165, 315, 318; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl 2018, § 40 RdNr 482; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl 2019, § 40 RdNr 100; Ruthig in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl 2020, § 40 RdNr 4) .
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Im Hinblick hierauf hat das Landessozialgericht (LSG) die Rechtsansicht vertreten, daß die arzneimittelrechtliche Zulassung zwingende Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit eines Arzneimittels in der gesetzlichen KV ist oder - anders ausgedrückt - die fehlende Zulassung, gewissermaßen als Negativschranke, die Verordnungsfähigkeit stets ausschließt (ebenso: BVerwGE 58, 167, 173; SG Karlsruhe, Breith 1988, 361; Schlenker, DOK 1987, 236, 239 f; ders, SGb 1988, 474; ablehnend BSGE 67, 36, 38 [BSG 10.05.1990 - 6 RKa 15/89]; Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, SGb 1988, 469).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 3 C 21.91

    Voraussetzungen für die Zulassungsfähigkeit eines Arzneimittels - Anforderungen

    Soweit in dem sogenannten Vitorgan-Beschluß des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 2. Juli 1979 - BVerwG 1 C 9.75 - (BVerwGE 58, 167) die Auffassung vertreten wird, daß der Behörde der Nachweis der Untauglichkeit des Arzneimittels zur Therapie auf den angegebenen Anwendungsgebieten abverlangt werde und § 25 AMG nur die für die angegebene Therapie untauglichen Präparate vom Arzneimittelverkehr ausscheide, bedarf dies der Richtigstellung, die der entscheidende Senat gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 VwGO ohne Rückfrage beim 1. Senat selbst vornehmen kann, da er nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Gesundheitsverwaltungsrecht ausschließlich zuständig ist.
  • BVerwG, 14.10.1993 - 3 C 46.91

    Arzneimittelzulassung eines Medikaments mit dem Wirkstoff "Aedurid" - Versagung

    Soweit im sogenannten Vitorgan-Beschluß des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1979 - BVerwG 1 C 9.75 - (BVerwGE 58, 167) die Auffassung vertreten wird, daß der Behörde der Nachweis der Untauglichkeit des Arzneimittels zur Therapie auf den angegebenen Anwendungsgebieten abverlangt werde und § 25 AMG nur die für die angegebene Therapie untauglichen Präparate vom Arzneimittelverkehr ausscheide, bedarf dies der Richtigstellung, die der entscheidende Senat gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 VwGO ohne Rückfrage beim 1. Senat selbst vornehmen kann, da er nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Gesundheitsverwaltungsrecht ausschließlich zuständig ist.
  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 3/88

    Streitverfahren - Arzneimittel

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 5/20 R

    Mitwirkung von Nichtvertragsärzten an einem von einer KÄV allein organisierten

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 3/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 10/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 6/20 R

    Verpflichtung aller in niedergelassener Praxis tätigen Ärzte zur Mitwirkung an

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 8/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 7/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 4/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 9/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 12/20 R

    Parallelentscheidung zu BSG B 6 SF 2/20 R v. 05.05.2021

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 2/20 R

    Zulässigkeit des Sozialrechtsweges; Heranziehung von nicht zur vertragsärztlichen

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 11/20 R

    Heranziehung von nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten zu

  • BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
  • VG Sigmaringen, 19.05.2016 - 5 K 1636/16

    Rundfunkbeitrag; Vollstreckung aus bestandskräftigem Bescheid

  • BVerwG, 15.05.1986 - 4 B 92.86

    Rechtsweg für Nichtigkeitsklagen gegen Enteignungsbeschlüsse

  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 14.85

    Verwaltungsrechtsweg - Arzneimittelhersteller - Arzneimittel-Richtlinie -

  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 11/87

    Maßnahme der gesunden Lebensführung - Finanzierung - Versorgungsverwaltung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2014 - 1 L 72.13

    Rechtswegbeschwerde; Vorabentscheidung; Feststellungsklage; Äußerungen;

  • SG Marburg, 07.02.2007 - S 12 KA 851/06

    Krankenversicherung - keine Verordnungsfähigkeit von "Wobe-Mugos-E" in 2004 -

  • VG München, 19.07.2016 - M 16 SE 16.2966

    Abberufung eines Geschäftsführers einer Handwerkskammer durch den Beschluss der

  • VG Berlin, 22.12.2020 - 4 L 577.20
  • VG Frankfurt/Main, 04.02.2010 - 1 L 70/10

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Überprüfung von Verwaltungsakten

  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 7 TG 1963/95

    Verwaltungsrechtsweg bei Streit von Schulträgern um ein nicht mehr für schulische

  • OLG Hamburg, 24.10.1991 - 3 U 250/90

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche eines Arzneimittelherstellers gegen die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1990 - 6 A 141/89

    Berufspflichten von Kammermitgliedern; Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs;

  • BVerwG, 05.03.1982 - 4 B 185.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung eines

  • BVerwG, 11.05.1992 - 3 B 92.91

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Divergenzrüge

  • VG Oldenburg, 08.10.2003 - 6 A 520/01

    Arzneimittel; Beihilfe; Enzymtherapie; Fibromyalgie; Phlogenzym; Schulmedizin

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