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   BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91   

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BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91 (https://dejure.org/1991,8150)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1991 - 2 B 64.91 (https://dejure.org/1991,8150)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 2 B 64.91 (https://dejure.org/1991,8150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Telefonüberwachung und automatischen Registrierung der Daten aller dienstlich geführten Telefongespräche eines Richters - Zulässigkeit einer auf äußere Daten beschränkten Erfassung dienstlicher Telefongespräche - Prüfung der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
    Die Zulässigkeit einer auf diese äußeren Daten beschränkten Erfassung dienstlicher Telefongespräche ist indes durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - NVwZ 1990, 71>; vgl. ferner BAGE 52, 88 [BAG 27.05.1986 - 1 ABR 48/84]), so daß die vom Kläger aufgeworfene Frage, soweit sie sich rechtlich überhaupt stellt, keiner weiteren Klärung bedarf.
  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
    Mit der Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Dienstgericht des Bundes) vom 16. November 1990 - RiZ 2/90 - (NJW 1991, 1103 [BGH 16.11.1990 - RiZ 2/90]) ab, kann der Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht dargetan werden.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der seit dem 1. Januar 1991 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
    Die Prüfung der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ausschließlich den Richterdienstgerichten vorbehalten (BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]; BGHZ 90, 41 [BGH 31.01.1984 - RiZ R 3/83]).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
    Die Zulässigkeit einer auf diese äußeren Daten beschränkten Erfassung dienstlicher Telefongespräche ist indes durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluß vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - NVwZ 1990, 71>; vgl. ferner BAGE 52, 88 [BAG 27.05.1986 - 1 ABR 48/84]), so daß die vom Kläger aufgeworfene Frage, soweit sie sich rechtlich überhaupt stellt, keiner weiteren Klärung bedarf.
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
    Die Prüfung der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ausschließlich den Richterdienstgerichten vorbehalten (BVerwGE 67, 222 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80]; BGHZ 90, 41 [BGH 31.01.1984 - RiZ R 3/83]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der seit dem 1. Januar 1991 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80

    Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1991 - 2 B 64.91
    Durch die ergänzende Bezugnahme auf in den Vorinstanzen vorgelegte Schriftsätze kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine unzureichende Beschwerdebegründung nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschluß vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - m.w.N.).
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