Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19752
BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12 (https://dejure.org/2012,19752)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2012 - 10 B 12.12 (https://dejure.org/2012,19752)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 10 B 12.12 (https://dejure.org/2012,19752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 1 AdWirkG, § 2 AdWirkG
    Auslandsadoption; Bindungswirkung

  • Wolters Kluwer

    Bindung einer Verwaltungsbehörde an die rechtsfehlerhafte Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung durch ein deutsches Amtsgericht im aufenthaltsrechtlichen Verfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AdWirkG § 4 Abs. 2 S. 1
    Adoption, Anerkennung, Amtsgericht, Ausland, vormundschaftsgerichtliche Entscheidung, familiengerichtliche Entscheidung, Adoption im Ausland, greifbare Rechtswidrigkeit, Adoptionsentscheidung, Auslandsadoption

  • rewis.io

    Auslandsadoption; Bindungswirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AdWirkG § 4 Abs. 2 S. 1
    Bindung einer Verwaltungsbehörde an die rechtsfehlerhafte Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung durch ein deutsches Amtsgericht im aufenthaltsrechtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 4.07

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeit, Adoption,

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12
    Die Bindungswirkung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG erstreckt sich auf die von dem Vormundschaftsgericht getroffenen Feststellungen und damit auf die Frage, ob eine Adoption anzuerkennen bzw. wirksam ist (Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 4.07 - FamRZ 2007, 1550).

    Die weitergehende, von der Beschwerde allenfalls sinngemäß aufgeworfene Frage (s.a. Beschluss vom 10. Juli 2007 a.a.O.).

  • VG Berlin, 31.03.2004 - 25 V 58.03
    Auszug aus BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12
    Selbst wenn also die Rechtsfrage, ob in eng begrenzten Ausnahmefällen greifbarer Rechtswidrigkeit eine Ausnahme von der Bindungswirkung anzuerkennen wäre (dagegen VG Berlin, Urteil vom 31. März 2004 - 25 V 58.03 -), im Sinne der Beklagten zu entscheiden wäre, bezögen sich die weiteren Einwendungen der Beklagten auf die einzelfallbezogene Anwendung dieses Rechtssatzes durch das Berufungsgericht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 2.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12
    Soweit die Beklagte auf die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in den Verfahren 11 B 2.10, 11 B 23.10 und 11 B 3.10 verweist, betreffen diese Revisionszulassungen die Frage der Anerkennung "rein ausländerrechtlich und ökonomisch motivierter" ausländischer Sorgerechtsübertragen; sie sind mit dem vorliegenden Verfahren schon deswegen nicht vergleichbar, weil für ausländische Sorgerechtsentscheidungen ein gesondertes Verfahren nicht vorgesehen ist, bei dem eine getroffene gerichtliche Feststellung "für und gegen alle" (§ 4 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG) wirkt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 3.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12
    Soweit die Beklagte auf die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in den Verfahren 11 B 2.10, 11 B 23.10 und 11 B 3.10 verweist, betreffen diese Revisionszulassungen die Frage der Anerkennung "rein ausländerrechtlich und ökonomisch motivierter" ausländischer Sorgerechtsübertragen; sie sind mit dem vorliegenden Verfahren schon deswegen nicht vergleichbar, weil für ausländische Sorgerechtsentscheidungen ein gesondertes Verfahren nicht vorgesehen ist, bei dem eine getroffene gerichtliche Feststellung "für und gegen alle" (§ 4 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG) wirkt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 23.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2012 - 10 B 12.12
    Soweit die Beklagte auf die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in den Verfahren 11 B 2.10, 11 B 23.10 und 11 B 3.10 verweist, betreffen diese Revisionszulassungen die Frage der Anerkennung "rein ausländerrechtlich und ökonomisch motivierter" ausländischer Sorgerechtsübertragen; sie sind mit dem vorliegenden Verfahren schon deswegen nicht vergleichbar, weil für ausländische Sorgerechtsentscheidungen ein gesondertes Verfahren nicht vorgesehen ist, bei dem eine getroffene gerichtliche Feststellung "für und gegen alle" (§ 4 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG) wirkt.
  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 4 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG wirken solche Entscheidungen "für und gegen alle" und entfalten damit auch Bindungswirkung gegenüber Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (vgl. BVerwG Beschluss vom 2. Juli 2012 - 10 B 12/12 - juris Rn. 3; BVerwG FamRZ 2007, 1550 Rn. 4 f.).

    Um dies zu erreichen, sollen die Anerkennung und die Wirkungen ausländischer Adoptionsakte allgemeinverbindlich geklärt werden können (vgl. BVerwG Beschluss vom 2. Juli 2012 - 10 B 12/12 - juris Rn. 4).

    Auch wenn man dieser Ansicht folgte (offengelassen von BVerwG Beschluss vom 2. Juli 2012 - 10 B 12/12 - juris Rn. 5), könnte dies freilich nicht zur Folge haben, dass schon jeder, selbst eindeutige Verstoß des Familiengerichts gegen die bei seiner Entscheidung anzuwendenden Rechtsvorschriften genüge, um die sich aus § 4 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG ergebende Bindung an seine Entscheidung zu beseitigen.

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 30.16

    Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption

    Der familiengerichtlichen Entscheidung nach § 2 AdWirkG kommt nach § 4 Abs. 2 Satz 1 AdWirkG eine umfassende Bindungswirkung "für und gegen alle" zu, von der lediglich die bisherigen Eltern ausgenommen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 4.07 - FamRZ 2007, 1550 und vom 2. Juli 2012 - 10 B 12.12 - Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 6 Rn. 3 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 1132/14

    Rechtliche Gleichstellung des Angenommenen mit einem leiblichen Kind des

    BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 2012 - 10 B 12.12 -, juris, Rdn. 3, und vom 10. Juli 2007, a. a. O., Rdn. 7; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2015 - XII ZB 730/12 -, BGHZ 206, 86, juris, Rdn. 27; OVG Hamburg, a. a. O., Rdn. 37; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2010, a. a. O., S. 3 des Beschlussabdrucks.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht