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   BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 2.83   

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https://dejure.org/1984,4725
BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 2.83 (https://dejure.org/1984,4725)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1984 - 3 C 2.83 (https://dejure.org/1984,4725)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1984 - 3 C 2.83 (https://dejure.org/1984,4725)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 220.64

    Beurteilung der Unangemessenheit einer Gegenleistung - Zulässigkeit der Vertagung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 2.83
    Der erkennende Senat hat, bereits mit Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG 3 C 220.64 - (RzW 1966, 382) im Rahmen der zu § 1 Abs. 1 Satz 2 der 7. FeststellungsDV aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden, daß die 7. FeststellungsDV selbst keine Vorschriften über diejenigen Voraussetzungen enthält, unter denen die Entziehungsvermutung als widerlegt angesehen werden könne.

    Ein Festhalten an diesen strengen Voraussetzungen zur Widerlegung der Entziehungsvermutung ist schon deshalb geboten, weil - anders als in den Fällen der 7. FeststellungsDV, zu der die Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1965 - BVerwG 3 C 220.64 - (a.a.O.) ergangen ist - § 17 b BFG unmittelbar auf den Entziehungsbegriff im Sinne der Rückstattungsgesetze verweist.

  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 32.80
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 2.83
    Er verteidigt das angefochtene Urteil mit Rechtsausführungen und weist insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 32.80 - (Buchholz 427.207 § 2 Nr. 44 = ZLA 1982, 77) hin.
  • BVerwG, 11.06.1986 - 3 B 111.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entziehungscharakter einer im

    Das Verwaltungsgericht hat dies nicht beachtet und demzufolge auch nicht geprüft, ob die bestehende verschärfte Entziehungsvermutung ausnahmsweise als widerlegt angesehen werden kann (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1984 - BVerwG 3 C 2.83 - in Buchholz 427.6 § 17 b Nr. 1 und vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 30.85 -).
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