Rechtsprechung
BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 18.03.1988 - 4 K 4/87
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.1988 - 4 A 3/88
- BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.1989 - 4 A 2/89
Voraussetzungen der Anfechtung einer Personalratswahl; Anforderungen an eine …
Derartige Erklärungen sind nämlich, wie das Bundesverwaltungsgericht noch in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Beschluß vom 02. August 1989 - 6 PB 5.89 ) in Anknüpfung an frühere Rechtsprechung (Beschluß vom 21. Juli 1975, BVerwGE 49, 75) hervorgehoben hat, als unverbindlich anzusehen, weil sie "gewöhnlich in den Augen der Beteiligten keinen schlechthin überzeugenden Wert" haben; ihnen kommt nicht die Bedeutung zu, die einer eidesstattlichen Versicherung oder einer gerichtlichen Aussage, die unter Belehrung über die Strafbarkeit einer falschen Aussage gemacht wird, innewohnt.