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BVerwG, 02.09.1994 - 7 B 64.94 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beziehen der Unterbrechung des Rückübertragungsverfahrens bei Einleitung eines Investitionsvorrangverfahrens auf das Verwaltungsverfahren - Verwendung des Begriffs "Rückübertragungsverfahren" in einem allein auf das Verwaltungsverfahren bezogenen Verständnis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbrechung des Rückübertragungsverfahrens bei Einleitung eines Investitionsvorrangverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 12.01.1994 - 1 K 1397/92
- BVerwG, 02.09.1994 - 7 B 64.94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 148
- ZIP 1994, 1729
- NVwZ 1995, 275 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
Auszug aus BVerwG, 02.09.1994 - 7 B 64.94
Sie will im Blick auf die Regelung in § 11 Abs. 2 InVorG eine stattgebende Entscheidung über den Rückübertragungsanspruch für die Dauer der Unterbrechung verhindern, damit währenddessen in Ruhe über die Gewährung des Investitionsvorrangs entschieden werden kann (vgl. dazu auch § 17 des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Vermögensgesetzes und anderer Vorschriften <BT-Drucks. 12/2480; gleichlautend: Regierungsentwurf, BT-Drucks. 2695, Anl. 1> sowie Ausschußbericht BT-Drucks. 12/2944 S. 60); dieser verfahrensrechtliche Zweck ist jedoch nicht mehr erreichbar, wenn vor Einleitung eines Verfahrens nach dem Investitionsvorranggesetz bereits ein stattgebender Rückgabebescheid erlassen worden ist.