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   BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96   

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BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96 (https://dejure.org/1996,944)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1996 - 4 B 152.96 (https://dejure.org/1996,944)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1996 - 4 B 152.96 (https://dejure.org/1996,944)
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Liturgisches Glockengeläute

§ 22 BImSchG, sozialadäquate Einwirkung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Liturgisches Glockenläuten - Angelusläuten - Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Zumutbarkeit - Mittelungspegel - Wirkpegel - Einzelgeräusch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImschG §§ 22; BauNVO § 4
    Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit des Wirkpegels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Liturgisches Glockengeläut stellt keine erhebliche Lärmbelästigung dar - Einwirkung ist zumutbar und sozialadäquat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1938 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 390
  • BauR 1996, 819
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96
    Für die Frage der Zumutbarkeit des nur dreimal täglichen Angelusläutens ist aber in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit auf den Wirkpegel abzustellen, während die Mittelwertbildung hier an Bedeutung zurücktritt (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 [203 f.] - Sportplatz - Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163 [166] - Kirchturmuhr -).

    Hält sich somit der Wirkpegel des Einzelgeräusches des Angelusläutens innerhalb des Rahmens, den die Regelwerke ganz allgemein für Einzelgeräusche in einem allgemeinen Wohngebiet als zumutbar ansehen, so führt die Überschreitung des Mittelungspegels, der hier ohnehin nur als "grober Anhalt" (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.) dienen kann, nicht zur Unzumutbarkeit; denn in die "Güterabwägung", die bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Lärm durchzuführen ist (vgl. z.B. auch Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254: Feueralarmsirene), ist auch der Gesichtspunkt einzustellen, daß das liturgische Glockengeläute im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einwirkung darstellt (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1983 - BVerwG 7 C 44.81 - BVerwGE 68, 62).

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96
    »Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einrichtung dar (wie BVerwGE 68, 62).

    Hält sich somit der Wirkpegel des Einzelgeräusches des Angelusläutens innerhalb des Rahmens, den die Regelwerke ganz allgemein für Einzelgeräusche in einem allgemeinen Wohngebiet als zumutbar ansehen, so führt die Überschreitung des Mittelungspegels, der hier ohnehin nur als "grober Anhalt" (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.) dienen kann, nicht zur Unzumutbarkeit; denn in die "Güterabwägung", die bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Lärm durchzuführen ist (vgl. z.B. auch Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254: Feueralarmsirene), ist auch der Gesichtspunkt einzustellen, daß das liturgische Glockengeläute im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einwirkung darstellt (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1983 - BVerwG 7 C 44.81 - BVerwGE 68, 62).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96
    Für die Frage der Zumutbarkeit des nur dreimal täglichen Angelusläutens ist aber in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit auf den Wirkpegel abzustellen, während die Mittelwertbildung hier an Bedeutung zurücktritt (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197 [203 f.] - Sportplatz - Urteil vom 30. April 1992 - BVerwG 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163 [166] - Kirchturmuhr -).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96
    Hält sich somit der Wirkpegel des Einzelgeräusches des Angelusläutens innerhalb des Rahmens, den die Regelwerke ganz allgemein für Einzelgeräusche in einem allgemeinen Wohngebiet als zumutbar ansehen, so führt die Überschreitung des Mittelungspegels, der hier ohnehin nur als "grober Anhalt" (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 a.a.O.) dienen kann, nicht zur Unzumutbarkeit; denn in die "Güterabwägung", die bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Lärm durchzuführen ist (vgl. z.B. auch Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254: Feueralarmsirene), ist auch der Gesichtspunkt einzustellen, daß das liturgische Glockengeläute im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einwirkung darstellt (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1983 - BVerwG 7 C 44.81 - BVerwGE 68, 62).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. zum Zeitschlagen von Kirchturmuhren: BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 -, BVerwGE 90, 163, juris Rn. 11 f.; zum liturgischen Glockengeläut: BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 7 C 44.81 -, juris Rn. 19; Beschlüsse vom 19. Februar 2013 - 7 B 38.12 -,juris Rn. 10, und vom 2. September 1996 - 4 B 152.96 -, juris Rn. 6.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    In der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.05.1996, NVwZ 1996, 1001; Urteil vom 02.09.1996, NVwZ 1997, 390; Urteil vom 25.04.1997, Buchholz 406.25, § 22 Nr. 16; vgl. auch Jarass, BImSchG, 4. Aufl., § 22, Randnr. 36 m.w.N.) ist geklärt, dass der Begriff der Sozialadäquanz keine eigenständige Maßstabsfunktion erfüllt, der Kreis der zumutbaren Emissionen hierdurch weder erweitert noch verengt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2018 - 6 S 1168/17

    Heidelberger Altstadt; Festlegung von Sperrzeiten und Berücksichtigung der

    In der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.05.1996 - 4 B 50.96 - NVwZ 1996, 1001, juris Rn. 7; Urteil vom 02.09.1996 - 4 B 152.96 - NVwZ 1997, 390, juris Rn. 6; vgl. auch Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 22 Rn. 36 m.w.N.) ist geklärt, dass der Begriff der Sozialadäquanz keine eigenständige Maßstabsfunktion erfüllt, der Kreis der zumutbaren Emissionen hierdurch weder erweitert noch verengt wird.
  • VG Karlsruhe, 31.07.2019 - 7 K 8944/18

    Zur Frage, wann eine Normänderungsklage ausnahmsweise als Leistungsklage

    In der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.05.1996 - 4 B 50.96 - NVwZ 1996, 1001, juris Rn. 7; Urteil vom 02.09.1996 - 4 B 152.96 - NVwZ 1997, 390, juris Rn. 6; vgl. auch Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 22 Rn. 36 m.w.N.) ist geklärt, dass der Begriff der Sozialadäquanz keine eigenständige Maßstabsfunktion erfüllt, der Kreis der zumutbaren Emissionen hierdurch weder erweitert noch verengt wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14

    Unterlassung von Kirchenglockengeläut

    Für die störende Wirkung solcher Einzelgeräusche sind weniger ihre Art und Dauer als vornehmlich ihre Lautstärke maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.1992 - BVerwG 7 C 25.91 -, a.a.O. RdNr. 12; Beschl. v. 02.09.1996 - BVerwG 4 B 152/96 -, juris RdNr. 6; BayVGH, Beschl. v. 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011 -, juris RdNr. 9).

    Hält sich der Wirkpegel der Einzelgeräusche des Glockenläutens innerhalb des Rahmens, den die Regelwerke ganz allgemein für Einzelgeräusche in einem allgemeinen Wohngebiet als zumutbar ansehen, und bewegt sich das Glockengeläut auch im Übrigen, insbesondere nach Zeit und Dauer, im Rahmen des Herkömmlichen, so führt die Überschreitung des Mittelungspegels, der ohnehin nur als "grober Anhalt" dienen kann, nicht zur Unzumutbarkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1996 - BVerwG 4 B 152/96 -, a.a.O. RdNr. 6; Beschl. v. 19.02.2013 - BVerwG 7 B 38.12 -, a.a.O. RdNr. 12).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der

    Hierfür wiederum können insbesondere die Maximalwerte der TA Lärm als Richtschnur dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1992, a. a. O., sowie Beschl. v. 2.9.1996 - 4 B 152/96 -, NVwZ 1997, 390 f.; Kutscheidt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BImSchG, § 3, Rn. 20 h).
  • BVerwG, 19.02.2013 - 7 B 38.12

    Glockengeläut; Unterlassungsanspruch des Nachbarn; Glockenerlass der

    Es muss daher von sich gestört fühlenden Einzelpersonen oder Personengruppen - auch unter dem Gebot gegenseitiger Toleranz - hingenommen werden (Beschluss vom 2. September 1996 - BVerwG 4 B 152.96 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 15 S. 10 ; Urteil vom 7. Oktober 1983 a.a.O. S. 68).
  • VG Hannover, 09.11.2005 - 12 A 389/04

    Frage des Unterliegens von liturgischem Läuten von Kirchenglocken dem

    Für die Bestimmung des Maßes des Zumutbaren ist vorliegend vor allem erheblich, dass es sich bei dem morgendlichen Gebetsläuten um ein liturgisches Glockengeläut handelt, das den besonderen Schutz des Art. 4 Abs. 2 GG genießt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.05.1996 - 6 L 1093/94 , OVGE MüLü 46, 390; bestätigt durch: BVerwG, Beschl. v. 02.09.1996 - 4 B 152/96 , NVwZ 1997, 390).

    In die "Güterabwägung", die bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Lärm durchzuführen ist, ist daher insbesondere der Gesichtspunkt einzustellen, dass das liturgische Glockengeläute im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozial adäquate Einwirkung darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1996, a.a.O.).

    Für die Frage der Zumutbarkeit des nur drei Mal täglichen Angelus-Läutens - des "katholischen Pendants" des Betläutens - ist nach dieser Rechtssprechung in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit auf den Wirkpegel abzustellen und nicht etwa auf die Mittelwertbildung, dessen Bedeutung in solchen Fällen zurücktritt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1996, a.a.O.).

    Hält sich der Wirkpegel des Einzelgeräusches des Angelus-Läutens innerhalb des Rahmens, den die Regelwerke ganz allgemein für Einzelgeräusche in dem Wohngebiet (im Sinne der Benutzungsverordnung), in dem der Betroffene wohnt, als zumutbar ansehen, so führt die Überschreitung des Mittelungspegels, der hier ohnehin nur als "grober Anhalt" dienen kann, wegen der bereits erwähnten "Güterabwägung" nicht zur Unzumutbarkeit (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.09.1996, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18

    Geläut des Glockenturms im Emmendinger Ortsteil Maleck muss nicht eingeschränkt

    Für die Zumutbarkeit eines regelmäßig stattfindenden Glockenläutens ist dabei allerdings zu beachten, dass in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel (Spitzenpegel gemäß 6.1 TA Lärm) abzustellen ist, während der aus dem Mittelungspegel gebildete Beurteilungspegel nur geringe Aussagekraft besitzt (BVerwG, Beschluss vom 02. September 1996 - 4 B 152/96; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14).
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 22 ZB 11.2689

    Berücksichtigung von Herkömmlichkeit und sozialer Adäquanz der

    Denn die schematische Mittelung von Geräuschen ist problematisch, wenn von einer Anlage nicht ein gleichmäßiges, von "herausragenden" Einzelgeräuschen nur gelegentlich überlagertes Grundgeräusch ausgestrahlt wird, sondern wenn von ihr - je nach Benutzung wechselnd - über den Tag verteilt nach Art und Stärke ganz unterschiedliche Geräusche ausgehen (angenommen für einen Sportplatz in BVerwG vom 19.1.1989 BVerwGE 81, 197, für nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr in BVerwG vom 30.4.1992 BVerwGE 90, 163 und für das "Angelusläuten" in BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390).

    Demzufolge wurde - in der Gesamtwürdigung der widerstreitenden Interessen - für ein "Angelusläuten" sogar ein Mittelungspegel von 66, 6 dB(A) in einem allgemeinen Wohngebiet (Richtwert 55 dB[A]) und bei täglichem Erreichen dieses Werts für noch zumutbar erklärt (OVG Lüneburg vom 13.5.1996 Az. 6 L 1093/94 ; bestätigt durch BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390).

    Weil sich die Frage, von welchem Geräuschpegel an das Glockenläuten als unzumutbare erhebliche Belästigung anzusehen wäre, weitgehend einer abstrakten Beantwortung entzieht (BVerwG vom 2.9.1996 NVwZ 1997, 390), kann die Berücksichtigung des "Prioritätsprinzips" (also der Unterscheidung, welche der konfligierenden Nutzungen als erste vorhanden war und welche hinzugekommen ist) unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit nicht schlechthin unzulässig sein (vgl. auch BayVGH vom 1.3.2002 BayVBl. 2003, 241).

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2009 - 1 LA 255/08

    Baugenehmigungen für ein teilweise als Moschee und teilweise als kulturelle

  • BVerwG, 14.10.2002 - 7 B 55.02

    Klage gegen Geräuscheinwirkungen auf Grund des liturgischen Geläuts einer Kirche

  • VG Frankfurt/Main, 14.10.2021 - 4 K 3268/20

    Zumutbarkeit des Glockenläutens einer Kirche

  • VG Arnsberg, 30.08.2007 - 7 K 2561/06

    Liturgisches Läuten kein unzumutbarer Lärm

  • VGH Bayern, 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011

    Nächtliches Glockenschlagen darf den Schlaf nicht stören

  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 22 ZB 04.3246
  • VG Hamburg, 07.02.2022 - 9 E 245/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen das liturgische Läuten der Kirchenglocken des St.

  • VG Freiburg, 12.02.1998 - 4 K 1975/97

    Statthaftigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes betreffend den baurechtlichen

  • VG Hannover, 19.05.2014 - 10 A 2881/11

    Versammlungsrechtliche Beschränkung; elektroakustisches Hilfsmittel;

  • VG Ansbach, 26.02.2020 - AN 3 S 20.00215

    Baugenehmigung für ein neben einer Kirche geplantes Wohnhaus

  • VG Würzburg, 14.10.1997 - W 6 E 97.1217

    Liturgische Läuten des Glockenwerks eines Kirchturms; Zumutbarkeit des täglichen

  • VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 3392/10

    Clowns Army; Versammlungsbeschränkung

  • OVG Niedersachsen, 07.07.1997 - 7 M 1043/96

    Nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr; Belästigung, erhebliche;

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