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   BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97   

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https://dejure.org/1997,2671
BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97 (https://dejure.org/1997,2671)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1997 - 11 B 30.97 (https://dejure.org/1997,2671)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 11 B 30.97 (https://dejure.org/1997,2671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit eines Richters bei seiner vorinstanzlichen Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Analoge Anwendung des Ausschließungsgrundes nach § 41 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die angefochtene Entscheidung, an der der Richter nicht beteiligt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 54; ZPO § 41 Nr. 6 § 42 § 48
    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der vorinstanzlichen Entscheidung über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 268
  • DÖV 1998, 427
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 25.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Besorgnis der Befangenheit eines vorbefassten Richter

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
    Der hier allein in Betracht kommende Ausschließungsgrund des § 41 Nr. 6 ZPO liegt nicht vor, weil er auf die Mitwirkung gerade bei der angefochtenen Entscheidung abstellt, an der Richter V. nicht beteiligt war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 25.96 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 1 m.w.N.).

    Verständiger Anlaß zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Mißtrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996 a.a.O.; BAG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - NJW 1993, 879 [BAG 29.10.1992 - 5 AZR 377/92]; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1906 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738; Günther, VerwArch 82 , S. 179 ).

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
    Das deutsche Verfahrensrecht wird von der Auffassung getragen, daß der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herangeht, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat; § 41 Nr. 6 ZPO will lediglich verhindern, daß ein Richter im Rechtsmittelzug seine eigene Entscheidung überprüft (vgl. BVerfGE 78, 331 ).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
    Verständiger Anlaß zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Mißtrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996 a.a.O.; BAG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - NJW 1993, 879 [BAG 29.10.1992 - 5 AZR 377/92]; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1906 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738; Günther, VerwArch 82 , S. 179 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1993 - 21 B 1563/92
    Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
    Er habe auch an dem Beschluß vom 26. April 1993 - 21 B 1563/92.
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
    Verständiger Anlaß zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Mißtrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996 a.a.O.; BAG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - NJW 1993, 879 [BAG 29.10.1992 - 5 AZR 377/92]; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1906 - X ZR 70/84 - NJW-RR 1986, 738; Günther, VerwArch 82 , S. 179 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 1125/15

    Beschränkung eines Aufzugs auf eine stationäre Kundgebung wegen befürchteter

    Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Fälle der vorliegenden Art scheidet aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.10.1997 - 11 B 30.97 -, NVwZ-RR 1998, 268).
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    Sie ist bei der Auslegung der vorgenannten Bestimmungen zu berücksichtigen und kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Sachverhalt, der bewusst keinen gesetzlichen Ausschlussgrund darstellt, ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein Ablehnungsrecht begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2; BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - BAGE 71, 293 ; Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 57).

    b) Verständiger Anlass zu einem aus einer solchen "Vorbefassung" hergeleiteten Misstrauen einer Partei gegen die Unparteilichkeit des Richters besteht vielmehr erst dann, wenn sich aufgrund besonderer, zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2; BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - RiZ 2/16 - juris Rn. 5; Stackmann, in: MünchKommZPO, 6. Aufl. 2020, § 42 Rn. 20).

  • LSG Sachsen, 26.03.2015 - L 3 SF 136/13

    Richterablehnung; Entscheidungen gemäß § 60 Abs. 1 SGG - Ausschluss von der

    Lediglich ergänzend wird angemerkt, dass es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 13, m. w. N) und des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30/97 - DÖV 1998, 427 = NVwZ-RR 1998, 268 = Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 = JURIS-Dokument Rdnr. 6) mit der gesetzlichen Wertung des abschließenden Charakters des Ausschlussgrundes in § 41 Nr. 6 ZPO auch nicht vereinbar wäre, wenn der bloße Umstand der Vorbefassung eines Richters mit der Sache geeignet wäre, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO zu rechtfertigen.
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