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   BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12   

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BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12 (https://dejure.org/2014,27744)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2014 - 7 A 14.12 (https://dejure.org/2014,27744)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 7 A 14.12 (https://dejure.org/2014,27744)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    (faktisches) Vogelschutzgebiet; Abgrenzung; Ablagerung; Abweichungsgrund; Abweichungsprüfung; Aktualität der Unterlagen; Alternativenprüfung; Ausbau; Baggergut; Bewirtschaftungsplan; Bewirtschaftungsziele; Bezugsgröße; Bundeswasserstraße; Ermittlungstiefe; FFH-Gebiet; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 BNatSchG, § 27 WHG, § 31 Abs 2 WHG 2009, § 44 WHG 2009, Art 6 Abs 1 EWGRL 43/92
    Elbvertiefung; Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe; Aussetzung des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Umweltverträglichkeitsprüfung bzgl. Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unterelbe und Außenelbe

  • rewis.io

    Elbvertiefung; Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe; Aussetzung des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltverträglichkeitsprüfung bzgl. Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unterelbe und Außenelbe

  • rechtsportal.de

    Umweltverträglichkeitsprüfung bzgl. Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unterelbe und Außenelbe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • uvp.de (Kurzinformation)

    Elbvertiefung

  • jurop.org (Kurzinformation)

    Entscheidung über Elbvertiefung vertagt - Bundesverwaltungsgericht wartet auf Entscheidung aus Luxemburg

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Elbvertiefung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Elbvertiefung wird im Juli 2014 mündlich verhandelt

Besprechungen u.ä.

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hamburg und die Elbvertiefung: "Wat mutt, dat mutt…”

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 95
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12
    Sie müssen aber über die Standardmaßnahmen zur Erhaltung (Art. 6 Abs. 1 FFH-RL) und zur Vermeidung von Verschlechterungen und Störungen (Art. 6 Abs. 2 FFH-RL) im Rahmen des Gebietsmanagements hinausgehen (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299, Rn. 203 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 30).

    Dafür genügt eine verbal-argumen-tative Darstellung, sofern sie rational nachvollziehbar ist und erkennen lässt, ob der Bilanzierung naturschutzfachlich begründbare Erwägungen zugrunde liegen (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 202).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 7 A 20.11

    Weservertiefung: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union und Hinweise

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12
    Danach kommt es entscheidungserheblich u.a. auf die Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an, die der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Beschluss vom 11. Juli 2013 - BVerwG 7 A 20.11 - im Verfahren über den Ausbau der Weser vorgelegt hat.

    Der Senat hat bereits in seinem Hinweisbeschluss im Weser-Verfahren vom 11. Juli 2013 - BVerwG 7 A 20.11 - (Rn. 67) betont, dass die Übertragung von schutzgutbezogenen Erkenntnissen aus der UVU auf die Qualitätskomponenten der WRRL eine von den Planfeststellungsbehörden zu erbringende Transferleistung darstellt und die dafür erforderlichen Zwischenschritte im Planfeststellungsbeschluss nachvollziehbar darzulegen sind.

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Verträglichkeitsprüfung nur dann mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, wenn keine vernünftigen Zweifel daran bestehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 59 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 13).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2014 - 7 A 14.12
    Die Planfeststellungsbeschlüsse (S. 1865) nehmen zu Recht an, dass Maßnahmen zur Kohärenzsicherung auch im betroffenen oder einem anderen FFH-Gebiet vorgesehen werden dürfen (EuGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - Rs. C-521/12 - NVwZ 2014, Rn. 38).
  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Mit Beschluss vom 2. Oktober 2014 (BVerwG 7 A 14.12) hat der Senat das Verfahren bis zur vorgreiflichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-461/13 ausgesetzt und auf (behebbare) Mängel der Planfeststellungsbeschlüsse hingewiesen.

    (b) Soweit der Senat die UVU in seinem Hinweisbeschluss vom 2. Oktober 2014 (7 A 14.12 - Rn. 17 ff.) hinsichtlich der gefährdeten Pflanzenarten als unzureichend beanstandet hat, ist dieser Mangel im ergänzenden Verfahren durch den Fachbeitrag PEU II 2.1 (IBL vom 6. November 2015) behoben worden.

    Ungeachtet der unterschiedlichen Konkretisierungsgrade der für Schleswig-Holstein und Hamburg einerseits und Niedersachsen andererseits benannten Maßnahmen(-gruppen) ist die Einstufung im IBP als "kohärenzgeeignet" aber stets im Kontext mit den Geboten des Art. 6 Abs. 1 und 2 FFH-RL zu sehen und entbindet daher nicht von der Pflicht, anlassbezogen konkret und unter Berücksichtigung des aktuellen Erhaltungszustands zu prüfen, wie diesen Geboten im Rahmen des Gebietsmanagements entsprochen werden soll und worin danach das "Überschießende" der Kohärenzmaßnahme im Einzelfall liegt (BVerwG, Hinweisbeschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - Rn. 42).

    Aus dem Hinweis der Kläger auf Rn. 12 des Senatsbeschlusses vom 2. Oktober 2014 (BVerwG 7 A 14.12) folgt nichts anderes.

    Abweichendes ergibt sich weder aus dem Urteil des EuGH vom 1. Juli 2015 - C-461/13 - (Rn. 66 ff.) noch dem Hinweisbeschluss des Senats vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - (Rn. 12).

    Der Senat hat schon in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - (Rn. 5 f.) darauf hingewiesen, dass die Schwierigkeiten bei der Umsetzung und dem Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie durch die Entscheidung des EuGH nicht zeitnah ausgeräumt sein werden, zumal auch die vom EuGH geklärten Rechtsmaßstäbe in der Praxis noch konkretisiert werden müssen.

    Diese muss aber nachvollziehbar, schlüssig und fachlich untersetzt sein (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - Rn. 6).

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Unverzichtbar ist dabei auch, dass die angewandten Kriterien definiert werden und ihr fachlicher Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl 2015, 95 Rn. 6 und Urteil vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 112).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Eine ordnungsgemäße Prüfung des Verschlechterungsverbots, die für alle vorhabenbedingten Wirkpfade zu erfolgen hat (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 9 A 16.16 - DVBl 2018, 1426 Rn. 47), setzt eine Ermittlung des Ist-Zustands der zu bewertenden Wasserkörper voraus (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl 2015, 95 Rn. 12 und vom 25. April 2018 a.a.O. Rn. 51).

    Bei fehlender Einstufung des Wasserkörpers oder lückenhafter, unzureichender oder veralteter Datenlage sind gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 a.a.O. Rn. 13; Urteile vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 489 und vom 27. November 2018 - 9 A 8.17 - BVerwGE 163, 380 Rn. 27).

    Hinzu kommt, dass sich ausweislich der Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen eine Standardmethode zur Ermittlung des Parkraumbedarfs für LKW noch nicht herausgebildet hat (ERS 2011, S. 40) und den Behörden in solchen Fällen bei der Entwicklung eigener, fallbezogener Methoden ein erweiterter Spielraum zusteht, soweit die gewählte Methode transparent, funktionsgerecht und schlüssig ausgestaltet ist (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl 2015, 95 Rn. 6; Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 30 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - BVerwGE 156, 215 Rn. 112).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Unverzichtbar ist dabei, dass die angewandten Kriterien definiert werden und ihr fachlicher Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt wird (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl. 2015, 95 Rn. 6).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Unverzichtbar ist dabei, dass die angewandten Kriterien definiert werden und ihr sachlich untersetzter Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt wird (BVerwG, Urteile vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:280416U9A9.15.0] - BVerwGE 155, 91 Rn. 30 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - juris Rn. 112; Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl. 2015, 95 Rn. 6).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Unverzichtbar ist dabei, dass die angewandten Kriterien definiert werden und ihr sachlich untersetzter Sinngehalt nachvollziehbar dargelegt wird (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl 2015, 95 Rn. 6; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710 Rn. 30).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

    Die Zielrichtung des in Rede stehenden Teils des ergänzenden Verfahrens ist - wie bereits bei den insoweit im Anschluss an den Hinweisbeschluss des Senats vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - (DVBl 2015, 95 Rn. 38 f., 43 ff.) erlassenen 2. Planergänzungsbeschlüssen - eindeutig: Es sollte insoweit nur ein Ausschnitt aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung - in den 3. Planergänzungsbeschlüssen eng beschränkt auf den Wirkpfad Salinität in einem Uferabschnitt der Elbe - neu erstellt werden, die aber weiterhin in ein im Wesentlichen unverändertes Gesamtvorhaben eingebettet war.

    (1) Die Prüfung einer Verschlechterung nach diesem Maßstab, die alle vorhabenbedingten Wirkpfade umfassen muss, setzt eine ordnungsgemäße Ermittlung des Ist-Zustands voraus (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - DVBl 2015, 95 Rn. 12 und vom 25. April 2018 - 9 A 16.16 - DVBl 2018, 1426 Rn. 47, 51).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Auch hat die Planfeststellungsbehörde weiterhin davon abgesehen, in Ermangelung gesetzlicher Regelungen selbst festzulegen, wo s i e jeweils die Zumutbarkeitsgrenze ziehen will, jenseits derer sie "lediglich" noch abzuwägen hat (a.a.O., S. 60; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 02.10.2014 - 7 A 14.12 -, NuR 2014, 785).
  • OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18

    Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt allerdings, ob die Behörde dabei eine Methode anwendet, die transparent, funktionsgerecht und schlüssig ausgestaltet ist, und sie die angewandten Kriterien definiert und ihren fachlichen Sinngehalt nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.10.2014, 7 A 14.12, NuR 2014, 785, juris Rn. 5 f.; Urt. v. 9.2.2017, 7 A 2.15, BVerwGE 158, 1, juris Rn. 502; Vorlage-Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, ZUR 2018, 615, juris Rn. 34; vgl. zu einem entsprechenden Beurteilungsspielraum ferner z.B. OVG Bremen, Urt. v. 4.6.2009, 1 A 7/09, NordÖR 2009, 525, juris Rn. 109; Durner, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Loseblatt, Stand: Februar 2020, WHG § 27 Rn. 40; ders., NuR 2019, 1 [9]; de Witt/Kause, NuR 2015, 749 [754]; Nutzhorn, W+B 2016, 56 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2017 - 1 A 11653/16

    Klage gegen Wasserkraftwerk in Bad Ems erfolglos

    Diese muss nachvollziehbar, schlüssig und fachlich untersetzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2014 - 7 A 14.12 - juris, Rdn. 5 f.; Urteil vom 9. Februar 2017, a.a.O., Rdn. 502).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 7.15

    Planfeststellung; Gewerbebetrieb; Fährbetrieb; Klagebefugnis; Existenzgefährdung;

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

  • VG Bremen, 07.02.2019 - 5 K 2621/15

    Wasserrechtliche Planfeststellung für den Offshore-Terminal Bremerhaven -

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne

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