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   BVerwG, 02.11.1966 - III B 104.66   

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https://dejure.org/1966,1980
BVerwG, 02.11.1966 - III B 104.66 (https://dejure.org/1966,1980)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1966 - III B 104.66 (https://dejure.org/1966,1980)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1966 - III B 104.66 (https://dejure.org/1966,1980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts - Versäumte Beibringung der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Armenrechtszeugnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist - Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 150
  • WM 1967, 32
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.1966 - III ER 208.66

    Vertreibungsschaden eines österreichischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1966 - III B 104.66
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. September 1966 - BVerwG III ER 208.66 - und 20. September 1966 - BVerwG III C 103.66 -) könnte den Klägern bereits aus diesem Grunde das Armenrecht für das beabsichtigte Rechtsmittel nicht bewilligt werden, selbst wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts in einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts umgedeutet wird.
  • BVerwG, 20.09.1966 - III C 103.66

    Bewilligung des Armenrechts - Einreichung des Armutszeugnisses nach Ablauf der

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1966 - III B 104.66
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. September 1966 - BVerwG III ER 208.66 - und 20. September 1966 - BVerwG III C 103.66 -) könnte den Klägern bereits aus diesem Grunde das Armenrecht für das beabsichtigte Rechtsmittel nicht bewilligt werden, selbst wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts in einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts umgedeutet wird.
  • BGH, 25.01.1966 - V ZR 166/63

    Voraussetzungen der Begründung eines Anspruches einer Partei auf

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1966 - III B 104.66
    Unter diesen Umständen kann die Vergünstigung des § 78 a ZPO nach ihrem Sinn und Zweck nicht zum Zuge kommen (BGH in NJW 1966, 780 = MDR 1966, 308), da für Parteien, die selbst nicht in der Lage sind, das Honorar eines Rechtsanwalts zu bezahlen, das Gesetz die Möglichkeit einer Anwaltsbeiordnung im Armenrecht vorsieht ( § 114, § 115 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 166 Abs. 1 VwGO).
  • BVerwG, 09.10.1967 - III B 128.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese Vorschrift ist nach § 173 VwGO im Verwaltungsstreitverfahren entsprechend anzuwenden (Beschluß vom 2. November 1966 - BVerwG III B 104.66 -).
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