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   BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83   

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https://dejure.org/1983,4080
BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83 (https://dejure.org/1983,4080)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1983 - 9 B 473.83 (https://dejure.org/1983,4080)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1983 - 9 B 473.83 (https://dejure.org/1983,4080)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Asyl - Drohende Bestrafung wegen Republikflucht bei einer Rückkehr nach Ungarn - Anforderungen an die ordnungsgemäße ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83
    In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG Anspruch auf Gewährung von Asyl besteht, wenn der Asylbewerber für seine Person die aus Tatsachen begründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung hegen muß; maßgeblich sind insoweit allein die Gründe, aus denen der Verfolgerstaat die Verfolgung betreibt (BVerwGE 55, 82 ff.; Urteile des Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - EuGRZ 1983, 385 ff.).

    Zur Beurteilung dessen sind als objektive Kriterien vor allen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Heimatstaat des Asylbewerbers, insbesondere die Eigenart des Staates, sein möglicherweise totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel, das Maß an gefordert und durchgesetzter Unterwerfung des einzelnen und die Behandlung von Minderheiten in Betracht zu ziehen (vgl. die zitierten Urteile des Senats vom 17. Mai 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 86 Abs. 1 VwGO und § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO hatte die Vorinstanz eine weitere gutachtliche Stellungnahme nur dann einholen müssen, wenn es sich bei der für den Ausgang des Verfahrens ausschlaggebenden Frage um eine durch die vorliegende gutachtliche Stellungnahme noch nicht hinreichend geklärte oder besonders schwierige Fachfrage gehandelt hätte, wenn das vorliegende Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen wäre, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufgewiesen hätte oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des bisherigen Gutachten bestanden hätte (vgl. u.a. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.70 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83
    Die gegen dieses Ergebnis gerichteten Angriffe der Beschwerde betreffen die tatrichterliche Beweiswürdigung, die erkennbar weder auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen beruht und daher in der Revisionsinstanz nicht; mit Erfolg angegriffen werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [361]).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83
    In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG Anspruch auf Gewährung von Asyl besteht, wenn der Asylbewerber für seine Person die aus Tatsachen begründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung hegen muß; maßgeblich sind insoweit allein die Gründe, aus denen der Verfolgerstaat die Verfolgung betreibt (BVerwGE 55, 82 ff.; Urteile des Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - EuGRZ 1983, 385 ff.).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 1.80

    Politische Verfolgung auf Grund sog. Nachfluchtgründe - Wiedereinreise nach

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83
    Diese Rechtsprechung fortsetzend hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt in seinem Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 1.80 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 25) erkannt:.
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 35.71

    Anerkennung als Asylberechtigter - In der Tschechoslowakei zu befürchtende

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83
    Ferner setzt die Anerkennung als Asylberechtigter nicht voraus, daß eine politische Verfolgung im beschriebenen Sinne bereits in die Wege geleitet worden ist (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 35.71 - DVBl. 1977, 107).
  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in dem vom Kläger angeführten Urteil (BVerwGE 39, 27) ausgeführt:.
  • BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70

    Zulässigkeit der Mitwirkung wissenschaftlicher Hilfskräfte bei der Erstattung von

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1983 - 9 B 473.83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 86 Abs. 1 VwGO und § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO hatte die Vorinstanz eine weitere gutachtliche Stellungnahme nur dann einholen müssen, wenn es sich bei der für den Ausgang des Verfahrens ausschlaggebenden Frage um eine durch die vorliegende gutachtliche Stellungnahme noch nicht hinreichend geklärte oder besonders schwierige Fachfrage gehandelt hätte, wenn das vorliegende Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen wäre, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufgewiesen hätte oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des bisherigen Gutachten bestanden hätte (vgl. u.a. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.70 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 9).
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