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   BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92   

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BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92 (https://dejure.org/1992,864)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1992 - 3 B 87.92 (https://dejure.org/1992,864)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1992 - 3 B 87.92 (https://dejure.org/1992,864)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Arztrecht - Prognose der Pflichterfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 806
  • NVwZ 1993, 584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
    "Unwürdigkeit" zwingt nach Wortlaut und Sinn des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung schon allein zum Widerruf der Approbation (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80 und vom 26. Mai 1992 - BVerwG 3 B 82.91 -).

    Die Unwürdigkeit entbehrt nach der dem angefochtenen Beschluß zugrundeliegenden Rechtsauffassung des prognostischen Elements (ebenso im Ergebnis BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80), sie ist nicht vom künftigen Verhalten des Betroffenen abhängig.

    Damit unterscheidet sich der Begriff der "Unwürdigkeit" im Berufsrecht auch hinreichend vom Begriff der "Unzuverlässigkeit", der durch die Prognose gekennzeichnet ist, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
    Der Kläger meint, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs weiche insofern von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 98.62 - (BVerwGE 15, 282) ab, als das Berufungsgericht im vorliegenden Fall einen "berufsrechtlichen Überhang" angenommen habe, der vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zu Recht nicht festgestellt worden sei.
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
    Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Falle dem Gutachter vorgeworfen, daß er "keine umfassende, den Anforderungen genügende Untersuchung und Begutachtung" vorgenommen habe (Beschluß vom 29. März 1989 - 4 StR 109/89 - JR 1990, 119); inwiefern das Gutachten von Prof. L. im Falle des Klägers naheliegende Alternativen ungeprüft gelassen habe und daher unvollständig sei, ist nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
    Die die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigende Rechtsfrage muß aber selbst - so wie sie entschieden worden ist - von grundsätzlicher Bedeutung sein und nicht erst die Rechtsfrage, die sich stellen würde, wenn die Rechtssache - auf der Grundlage der vom Kläger für richtig gehaltenen Auffassung - anders entschieden worden wäre (Beschluß vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 -).
  • BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
    "Unwürdigkeit" zwingt nach Wortlaut und Sinn des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung schon allein zum Widerruf der Approbation (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80 und vom 26. Mai 1992 - BVerwG 3 B 82.91 -).
  • BVerwG, 30.09.1976 - 1 C 29.75

    Unzuverlässigkeit eined Gastwirtes - Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
    Damit unterscheidet sich der Begriff der "Unwürdigkeit" im Berufsrecht auch hinreichend vom Begriff der "Unzuverlässigkeit", der durch die Prognose gekennzeichnet ist, ob der Betroffene in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80; Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 29.75 - Buchholz 451.41 § 15 Nr. 3).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Es kann daher dahinstehen, ob der Kläger auch im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO unwürdig ist (vgl. hierzu Beschluss vom 4. August 1993 - BVerwG 3 B 5.93 - Buchholz 418.20 Nr. 28; vgl. zur Unwürdigkeit als Arzt: Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80, vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - Buchholz 418.00 Nr. 83, vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 7.95 - Buchholz 418.00 Nr. 91 und vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Nr. 100).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers, bedarf es für die Annahme der Unwürdigkeit, anders als bei der Frage der Unzuverlässigkeit, keiner Prognoseentscheidung für die Zukunft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806, m.w.N. und OVG Bremen, Urteil vom 18.06.2002 - 1 A 216/01 -, NJW 2003, 1887).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur

    Dies ist der Fall, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806, und vom 09.01.1991 - 3 B 75/90 - , NJW 1991, 1557; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.11.2002 - 13 A 683/00 -, NWVBl 2003, 233).

    Ist die Unwürdigkeit eines Arztes zu Recht festgestellt, bedarf es keiner Prognose mehr, ob von ihm künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht bzw. ob er in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (BVerwG, Beschluss vom 02.11.1992 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, 806; vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05 -, wiedergegeben im Beschluss dieser Kammer vom 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris).

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