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BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10 |
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Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur Entscheidungserheblichkeit der betroffenen Unterlagen als Voraussetzung für eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Freigabeerklärung; Erforderlichkeit einer zwingenden Einsicht in zurückgehaltene ...
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Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur Entscheidungserheblichkeit der betroffenen Unterlagen als Voraussetzung für eine Sachentscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Freigabeerklärung; Erforderlichkeit einer zwingenden Einsicht in zurückgehaltene ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.1
- BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10
In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht; …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (…stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7). Werden materiellrechtliche Geheimhaltungsgründe geltend gemacht, also Gründe, die sich unmittelbar aus dem Inhalt der Akte ergeben, liegt es in der Regel auf der Hand, dass sich im Streitfall nur durch Einsichtnahme in die Akten verlässlich klären lässt, ob der Geheimhaltungsgrund vorliegt, während über prozedurale Geheimhaltungsgründe bei entsprechender Substantiierung des (abstrakten) Akteninhalts unter Umständen auch ohne Kenntnis des konkreten Akteninhalts befunden werden kann (Beschluss vom 25. Juni 2010 a.a.O.).
- BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08
Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (…Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10
Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Angesprochen ist insoweit die Auslegung des Begriffs "Verstoß" im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes, über dessen Konturen in Rechtsprechung und Schrifttum unter verschiedenen Aspekten, etwa unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Berufsfreiheit betroffener Unternehmer und der Bedeutung des § 5 Abs. 3 VIG, aber auch in Bezug auf die Feststellungskompetenz, unterschiedliche Auffassungen geäußert werden (vgl. etwa VGH Mannheim, Urteil vom 13. September 2010 - VGH 10 S 2/10 - juris Rn. 20 ff. m.w.N.; Zilkens, NVwZ 2009, 1465 f.; Wustmann, ZLR 2007, 242 ff.).
- BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04
Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw. …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs ist zutreffend davon ausgegangen, dass mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht nur die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde zur Überprüfung gestellt werden kann, sondern ebenso die behördliche Entscheidung, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zugunsten einer Vorlage ausfällt (Beschlüsse vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350 ff.; vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 ;… vom 22. März 2007 - BVerwG 20 F 3.06 - juris Rn. 3 bis 6). - BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07
Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Ein formelhafter Beschluss, in dem schlicht darauf hingewiesen wird, dass die Vorlage der streitigen Verwaltungsvorgänge als entscheidungserheblich angesehen wird, genügt dafür grundsätzlich nicht (Beschluss vom 17. März 2008 - BVerwG 20 F 42.07 - juris Rn. 5), erst recht nicht die formlose Mitteilung des Berichterstatters, dass die bislang übersandten Akten "möglicherweise" für eine Entscheidungsfindung des Gerichts nicht ausreichten. - BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03
In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs- …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs ist zutreffend davon ausgegangen, dass mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht nur die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde zur Überprüfung gestellt werden kann, sondern ebenso die behördliche Entscheidung, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zugunsten einer Vorlage ausfällt (Beschlüsse vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350 ff.; vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 ;… vom 22. März 2007 - BVerwG 20 F 3.06 - juris Rn. 3 bis 6). - BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation; …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-11-02, 20 F 2/10, der vollständig dokumentiert ist. - BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08
Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Je nach Fallkonstellation darf sich das Hauptsachegericht dabei nicht allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiellrechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 3 …und vom 22. Januar 2009 - BVerwG 20 F 5.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 53 Rn. 2). - BVerwG, 22.03.2007 - 20 F 3.06
Verweigerung der Vorlage von Urkunden oder Behördenakten im Prozess gegenüber der …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs ist zutreffend davon ausgegangen, dass mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht nur die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde zur Überprüfung gestellt werden kann, sondern ebenso die behördliche Entscheidung, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zugunsten einer Vorlage ausfällt (Beschlüsse vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350 ff.; vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 ; vom 22. März 2007 - BVerwG 20 F 3.06 - juris Rn. 3 bis 6). - BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Auszug aus BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10
Das ist dann der Fall, wenn die Pflicht zur Vorlage der Behördenakten bereits Streitgegenstand des Verfahrens zur Hauptsache ist und die dortige Entscheidung von der allein anhand des Inhalts der umstrittenen Akten zu beantwortenden Frage abhängt, ob die Akten, wie von der Behörde oder dem einer Freigabe widersprechenden Beteiligten geltend gemacht, geheimhaltungsbedürftig sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - juris Rn. 7).
- VG Ansbach, 09.06.2011 - AN 16 K 10.02614
Informationsanspruch nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO änderte mit Beschluss vom 2. November 2010 (20 F 3.10) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2009 und setzte die Freigabeerklärung des ... Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 13. August 2009 aus.