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   BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17   

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https://dejure.org/2017,43890
BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17 (https://dejure.org/2017,43890)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2017 - 4 B 62.17 (https://dejure.org/2017,43890)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2017 - 4 B 62.17 (https://dejure.org/2017,43890)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verpflichtung zur vollständigen Klärung des Sachverhalts; Zurückweisung der Beschwerdegegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 86 Abs. 1 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Gerichtliche Verpflichtung zur vollständigen Klärung des Sachverhalts; Zurückweisung der Beschwerdegegen die Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17
    Der Darlegungspflicht nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde deshalb nicht, die sich darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des angefochtenen Urteils in Frageform zu kleiden (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 6 S. 7), und keine Gründe dafür benennt, warum sich die vorinstanzliche Antwort bezweifeln lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17
    Der Darlegungspflicht nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde deshalb nicht, die sich darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des angefochtenen Urteils in Frageform zu kleiden (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 6 S. 7), und keine Gründe dafür benennt, warum sich die vorinstanzliche Antwort bezweifeln lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 4 B 195.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, Verwertung

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17
    Das ist zulässig, wenn, was die Beigeladene nicht in Frage stellt, die Lichtbilder die Örtlichkeiten in ihren für die gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Merkmalen so eindeutig ausweisen, dass sich der mit einer Ortsbesichtigung erreichbare Zweck mit ihrer Hilfe ebenso zuverlässig erfüllen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1996 - 4 B 195.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 276).
  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 28.14

    Klärungsbedürftigkeit des Ermittlungsaufwands der Behörde neben der

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2017 - 4 B 62.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nur dann, wenn es von einer Beweiserhebung, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat, absieht, obwohl sie sich ihm hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 4 B 28.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.03.2018 - 4 B 66.17

    Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Geld durch den Eigentümer eines im förmlich

    Damit verfehlt er die Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 62.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:021117B4B62.17.0] - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.03.2018 - 4 B 67.17

    Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Geld durch den Eigentümer eines im förmlich

    Damit verfehlt er die Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 62.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:021117B4B62.17.0] - juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Letzteres ist (etwa) der Fall, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht und dieser Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts auch nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 14.91 -, juris, Rn. 30, und Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 62/17 -, juris, Rn. 4; OVG Münster, Beschlüsse vom 18. Januar 2021 - 1 A 4786/19 -, juris, Rn. 30 und vom 4. November 2021 - 1 A 717/19 -, Rn. 19, juris).
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