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   BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88   

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BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88 (https://dejure.org/1988,1507)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1988 - 4 C 14.88 (https://dejure.org/1988,1507)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 4 C 14.88 (https://dejure.org/1988,1507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bemessung der Sondernutzungsgebühren für die Straßennutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fernstraße - Sondernutzungsgebühren - Bemessungsgrundlage - Warenautomat - Pauschale Bewertung - Wirtschaftliches Interesse des Gebührenschuldners - Differenzierung der Gebührenhöhe - Revisionsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 557
  • DVBl 1989, 415
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88
    Als Maßstab gilt zum einen die unmittelbare Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes unter gleichzeitigem Ausschluss Dritter vom Gemeingebrauch (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - bislang nicht veröffentlicht).

    Eine lineare Umsetzung wirtschaftlicher Vorteile in eine bestimmte Gebührenhöhe ist ihm nicht vorgeschrieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - bislang nicht veröffentlicht).

    Insoweit kommt es allein auf eine objektivierte Wirtschaftlichkeit der Nutzung an (ebenso BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - ).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88
    Allerdings kommt auch eine nur faktische Beeinträchtigung als eine Verletzung der Berufsfreiheit in Betracht (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 22, 380 ; vgl. auch BVerfGE 37, 1 ; 52, 42 ).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88
    Allerdings kommt auch eine nur faktische Beeinträchtigung als eine Verletzung der Berufsfreiheit in Betracht (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 22, 380 ; vgl. auch BVerfGE 37, 1 ; 52, 42 ).
  • VG Berlin, 23.03.2023 - 1 K 65.18

    Erhebung einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühr: Anbringung einer Werbung

    Auch darf er grundsätzlich in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren und Aspekte der Verwaltungspraktikabilität mitberücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14/88 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5/87 - a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, juris).

    Eine lineare Umsetzung wirtschaftlicher Vorteile in eine bestimmte Gebührenhöhe ist dem Verordnungsgeber nicht vorgeschrieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14/88 -, juris).

    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 - juris; Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14/88 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, juris).

    Eine gewisse Pauschalierung bei der Ausgestaltung der Gebührensätze ist zulässig; im Rahmen dieser Pauschalierung muss nicht jeder denkbare Anwendungsfall berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 und 2. Dezember 1988, a.a.O.).

    Die Wirtschaftlichkeit ist allein der Risikosphäre des einzelnen zuzurechnen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, mit Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988, a.a.O.).

    Dessen Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine vorhandene oder unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988, a.a.O. und vom 2. Dezember 1988, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.; Sauthoff, a.a.O., S. 174 m.w.N.).

    Diese gesetzliche Ermächtigungsgrundlage und die darin enthaltenen Merkmale sind in erster Linie maßgebend (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 - juris Rn. 21).

    Diese Staffelung nach unterschiedlichen Zonen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl unter den Gesichtspunkten der unterschiedlichen Einwirkung auf die Straße und der unterschiedlichen Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs, wobei diese Aspekte im Rahmen von § 11 Abs. 9 Satz 2 BerlStrG nicht von Belang sind, als auch unter dem hier interessierenden Gesichtspunkt des unterschiedlichen wirtschaftlichen Vorteils der Sondernutzung zulässig und ausreichend (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - juris Rn. 9 ff., und vom 2. Dezember 1988, a.a.O., juris Rn. 19 ff.).

    Eine lineare Umsetzung wirtschaftlicher Vorteile in eine bestimmte Gebührenhöhe ist dem Verordnungsgeber nicht vorgeschrieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14/88 -, juris).'.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, dass bei Beachtung des Äquivalenzprinzips die Höhe der Sondernutzungsgebühr nicht dadurch rechtswidrig wird, dass Betriebszweige unwirtschaftlich sind und es nicht Aufgabe der Gestaltung von Sondernutzungsgebühren ist, nicht marktgerechtes Wirtschaftshandeln zu unterstützen (vgl. BVerwG, wie zuvor, Rn. 7, unter Hinweis auf das Urteil vom 2. Dezember 1988, a.a.O.).

    Insbesondere war der Verordnungsgeber nicht gehalten, die Tarifstelle 2.2.4 SNGebV nur an großflächigen Werbetafeln in der Wertstufe IV auszurichten oder dafür ggf. eine eigene Tarifstelle vorzusehen; denn zu einer weiteren kleinteiligeren Binnendifferenzierung ist er nicht verpflichtet (vgl. zur fehlenden Verpflichtung "die Gebührenhöhe nach dem jeweiligen Warensortiment zu differenzieren": BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988, a.a.O., juris Rn. 29).

  • VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2282/86

    KAUGUMMIAUTOMAT; SONDERNUTZUNGSGEBÜHR; WARENAUTOMAT

    Beide Einwirkungsweisen können nach Dichte und Intensität des Straßenverkehrs und der Attraktivität des Warenangebotes unterschiedlich sein und müssen in die Tarifgestaltung einfließen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 f; Urteil vom 15. Juli 1988 - NVwZ 1989, 456; dazu eingehend: Schmidt, JuS 1989, 896 ff).

    Jede weitere Differenzierung würde den Verwaltungsaufwand der Beklagten unverhältnismäßig erhöhen und den Erfordernissen der Verwaltungspraktikabilität, wie sie der Gesetzgeber im Abgabenrecht allgemein vor Augen hat, entgegenlaufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 ) .

    In diesem Zusammenhang ist auch die vorgenommene Pauschalierung und Typisierung der Tarifgestaltung nicht zu beanstanden, zumal die Satzung der Beklagten für atypische Fälle in ihrem § 13 eine Härteregelung enthält (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988, a.a.O.).

    Denn maßgebend für die Tarifgestaltung ist - wie erwähnt - eine typisierende, an den Regelfall anknüpfende und die Besonderheiten atypischer Einzelfälle außer acht lassende generalisierende Betrachtung seitens des Ortsgesetzgebers, d.h. entscheidend ist allein der objektivierte wirtschaftliche Nutzen an den aufgestellten Warenautomaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - NVwZ 1989, 456 und Urteil vom 2. Dezember 1988 a.a.O.).

    Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 ) ist nicht ersichtlich, denn zwischen den Gebührensätzen für Warenautomaten und der von der öffentlichen Hand erbrachten Leistung - Hinnahme der Verkehrsraumbeeinträchtigung - besteht kein erkennbares Mißverhältnis.

    Es darf nämlich nicht übersehen werden, daß ein Automatenaufsteller wirtschaftliche Interessen verfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 a.a.O.).

    Der Ortsgesetzgeber ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, bei der Gebührenhöhe nach dem jeweiligen Warensortiment (z.B. Kaugummi, Zigaretten, Süßigkeiten) zu differenzieren (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 a.a.O.).

    In seinem Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 [558] - hat sich das Bundesverwaltungsgericht jedoch von dieser Entscheidung ausdrücklich distanziert, hat eine entsprechende Verallgemeinerung zurückgewiesen (vgl. auch Schmidt, JuS 1989, 899) und hat klargestellt, daß es in seinem früheren Urteil zu der Gleichbehandlung erst auf der Grundlage einer irrevisiblen Auslegung örtlichen Satzungsrechts durch das Berufungsgericht gekommen sei und auch der Beurteilungsmaßstab des § 8 Abs. 3 Satz 6 FStrG i.d.F. von 1974 noch nicht zur Verfügung gestanden habe.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es nicht, dem unterschiedlichen Maß der Inanspruchnahme staatlicher Leistung genau Rechnung zu tragen oder die gewährten wirtschaftlichen Vorteile linear in einer bestimmten Gebührenhöhe abzubilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.03.2019 - 9 B 1.19 - juris Rn. 4; Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - juris Rn. 51; Urteil vom 02.12.1988 - 4 C 14.88 - juris Rn. 23; Preisner in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 4 Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es nicht, dem unterschiedlichen Maß der Inanspruchnahme staatlicher Leistung genau Rechnung zu tragen oder die gewährten wirtschaftlichen Vorteile linear in einer bestimmten Gebührenhöhe abzubilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.03.2019 - 9 B 1.19 - juris Rn. 4; Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - juris Rn. 51; Urteil vom 02.12.1988 - 4 C 14.88 - juris Rn. 23; Preisner in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 4 Rn. 5).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 9 B 85.14

    Äquivalenzprinzip bei Sondernutzungsgebühren (hier: für ein Werbeplakat)

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht seit langem davon aus, dass neben der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs auch das Maß des wirtschaftlichen Vorteils, den eine eingeräumte Sondernutzung typischerweise verschafft oder zu verschaffen geeignet ist, bei der Festlegung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 und vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 21 S. 14; Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 3 B 42.00 - juris Rn. 3 - vgl. hierzu auch § 8 Abs. 3 Satz 6 FStrG; noch anders BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 4 C 137.68 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1 S. 2 f.).

    In die Gestaltung der Gebühr hat - wie oben bereits ausgeführt - einerseits die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs und andererseits das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners einzugehen (BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988 a.a.O. und vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 21 S. 14; Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 3 B 42.00 - juris Rn. 3 und vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 108 Rn. 4).

    Es ist Sache des Ortsgesetzgebers, die Tarifgestaltung unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 21 S. 14 f.; Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 -Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 108 Rn. 8).

    Es ist nicht Aufgabe der Gestaltung von Sondernutzungsgebühren, nicht marktgerechtes Wirtschaftshandeln zu unterstützen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 21 S. 15).

  • VGH Bayern, 14.03.2023 - 8 BV 21.1145

    Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer liquidierten UG (haftungsbeschränkt),

    Dies stellt dem Grunde nach ein schlüssiges Konzept der Straßeneinteilung dar (vgl. BVerwG, U.v. 2.12.1988 - 4 C 14.88 - DVBl 1989, 415 = juris Rn. 19 ff.; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Stand September 2021, Art. 18 Rn. 39).

    Ein Missverhältnis scheidet grundsätzlich bereits aus bei Sondernutzungsgebühren, die sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des Art. 18 Abs. 2a Satz 5 BayStrWG bewegen, da dann für eine zusätzliche Prüfung am Maßstab der verfassungsrechtlichen Prinzipien regelmäßig kein Raum sein wird (vgl. BVerwG, U.v. 2.12.1988 - 4 C 14.88 - DVBl 1989, 415 = juris Rn. 28).

    Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die nunmehr festgesetzte Gebühr in einem Missverhältnis zu dem mit ihr abgegoltenen Vorteil steht (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1981 - 4 C 73.78 - juris Rn. 27; BVerwG, U.v. 2.12.1988 - 4 C 14.88 - DVBl 1989, 415 = juris Rn. 27; BayVGH, B.v. 24.6.2011 - 11 ZB 10.3081 - juris Rn. 29; OVG NRW, B.v. 5.7.2016 - 11 A 2652/15 - juris Rn. 16; VGH BW, U.v. 18.6.2021 - 2 S 2100/20 - VBlBW 2022, 336 = juris Rn. 115).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Der Gleichheitsgrundsatz gebietet es nicht, dem unterschiedlichen Maß der Inanspruchnahme staatlicher Leistung genau Rechnung zu tragen oder die gewährten wirtschaftlichen Vorteile linear in einer bestimmten Gebührenhöhe abzubilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.03.2019 - 9 B 1.19 - juris Rn. 4; Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 - juris Rn. 51; Urteil vom 02.12.1988 - 4 C 14.88 - juris Rn. 23; Preisner in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 4 Rn. 5).
  • BVerwG, 01.12.2023 - 9 B 15.23
    Dieser Forderung des Bestimmtheitsgebots hat die Beklagte vorliegend u. a. dadurch Rechnung getragen, dass sie die Bemessung des wirtschaftlichen Interesses des Sondernutzungsberechtigten anhand von vier Straßengruppen nach der Verkehrsbedeutung differenziert; die grundsätzliche Sachgerechtigkeit eines solchen Vorgehens ist höchstrichterlich geklärt (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 - NVwZ 1989, 557 ).
  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4874/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88.

    Die Bemerkung, dass eine "Einwirkung" auf den Gemeingebrauch auch darin liegt, dass die jeweilige Sondernutzung ihrerseits Dritte zu einer "bestimmungsgemäßen" Benutzung der aufgestellten Gegenstände veranlasse, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14.88 -, juris, Rn. 18, war nicht einschränkend, sondern erweiternd gemeint: So stellte das Bundesverwaltungsgericht damit klar, dass nicht nur die verhältnismäßig kleine Grundfläche eines Warenautomaten in den öffentlichen Straßenraum eingreift, sondern auch der jeweilige Kunde, der sich bei der Benutzung des Automaten davor stellt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2013 - 4 LA 69/12

    Erheben von Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Verkaufstischen und

    Prinzipiell zulässig kann eine solche Staffelung sowohl unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Einwirkung auf die Straße und der unterschiedlichen Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs je nach Dichte und Intensität des Straßenverkehrs sein als auch unter dem Gesichtspunkt unterschiedlicher mutmaßlicher wirtschaftlicher Vorteile (BVerwG, Urt. v. 15.07.1988 - 7 C 5.87 -, DVBl. 1989, 413; BVerwG, Urt. v. 02.12.1988 - 4 C 14.88 -, DVBl. 1989, 415).

    Die darin liegende Typisierung ist systemgerecht und als solche nicht zu beanstanden (BVerwG, Urt. v. 02.12.1988, a.a.O.).

    Soweit der Kläger unstimmige Regelungen innerhalb der Zone 1 und 2 rügt, ist bereits zweifelhaft, ob er sich überhaupt auf diese ihn nicht belastende Ausgestaltung berufen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.12.1988, a.a.O m.w.N.).

    Dass jeweils eine genauere, noch stärker differenzierende Berücksichtigung der Einwirkung auf den öffentlichen Grund oder der möglichen wirtschaftlichen Vorteile der Sondernutzung möglich wäre, begründet für sich noch nicht die Rechtswidrigkeit der jeweils getroffenen Lösung (BVerwG, Urt. v. 02.12.1988, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.1998 - A 1 S 224/98
  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4871/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 11 A 2393/06

    Zur Sondernutzung für Werbezwecke und zur Gebührenhöhe

  • VGH Bayern, 18.01.1993 - 2 B 91.15
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2008 - 5 S 393/06

    Sondernutzungsgebühr für Veranstaltung der Church of Scientology

  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 5019/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

  • VG Köln, 11.01.2023 - 21 K 4923/22

    Sondernutzungsgebühren für E-Scooter rechtmäßig

  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 5 N 3469/94

    Normenkontrolle einer Sondernutzungsgebührenregelung - Plakatanschlag an Bauzaun

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - 2 L 113/16

    Sondernutzungsgebühren für Altkleidercontainer

  • BVerwG, 04.03.2019 - 9 B 1.19

    Berücksichtigen der von einer Sondernutzung ausgehenden Beeinträchtigung des

  • VGH Bayern, 15.06.1989 - 22 B 87.1866
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 14.00

    Anforderungen an das Vorliegen einer Schädigungsmaßnahme nach dem Vermögensgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1997 - A 16 S 1934/97

    Anwendbarkeit der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1997 - A 16 S 1931/97

    Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3 im Asylprozeß; Inhalt der

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 5.89

    Revisionsbegründungsfrist bei zugelassener Sprungsrevision

  • VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.3440

    Heranziehung zu straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühren (Freischankflächen) -

  • VG Koblenz, 29.05.2020 - 1 K 844/19

    Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren

  • BVerwG, 28.02.1990 - 3 C 53.87

    Kürzung eines nach den Vorschriften des Beweissicherungs- und

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 29.00

    Ablehnung eines Asylantrags und Erfüllung der Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 21.10.1997 - 2 C 13.97

    Verpflichtung zur Beförderung zum Baudirektor - Versäumnis der

  • VG Leipzig, 17.07.2013 - 1 K 143/13

    Heranziehung eines Veranstalters zu Gebühren aufgrund einer

  • VG Minden, 06.02.2013 - 3 K 790/11

    Land NRW unterliegt im Gebührenstreit mit der Stadt Bielefeld

  • VG Leipzig, 16.01.2015 - 1 L 1470/14

    Sofortige Vollziehung erhobener Sondernutzungsgebühren auf Grundlage einer

  • VG Braunschweig, 22.01.1998 - 6 A 61209/96

    Gebühren für das Aufstellen von Wertstoffsammelcontainern auf öffentlichem

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 176.95

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 53.96

    Streit über die Gebührenhöhe für die Inanspruchnahme einer Straßenfläche - Klage

  • VG Oldenburg, 22.04.2015 - 5 A 3465/12

    Äquivalenzprinzip; Außenbewirtschaftung; Gebührenhöhe; Gebührensatz;

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