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   BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08   

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https://dejure.org/2008,12564
BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08 (https://dejure.org/2008,12564)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2008 - 4 BN 14.08 (https://dejure.org/2008,12564)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 4 BN 14.08 (https://dejure.org/2008,12564)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08
    Die Antragsgegnerin wirft damit keine klärungsbedürftige Frage auf, sondern wendet sich gegen die Würdigung des Normenkontrollgerichts, dass im vorliegenden Fall "naheliegende Umstände" i.S.d. Rechtsprechung des Senats vorliegen (vgl. dazu nur Urteil vom 9. April 2008 - BVerwG 4 CN 1.07 - NVwZ 2008, 899 m.w.N.) und dass sich anhand dieser Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann.

    Dass das Gewicht des betroffenen Belangs in der Abwägung für die Ergebnisrelevanz von Bedeutung sein kann, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteil vom 9. April 2008 a.a.O.; Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 ).

    Das gilt für den Einwand, kleinere Abweichungen seien unerheblich (vgl. dazu Urteil vom 9. April 2008 a.a.O.), wie für den Vorwurf, das Normenkontrollgericht habe "keinerlei konkrete Umstände" zur Offensichtlichkeit festgestellt (Beschwerdebegründung S. 25).

  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226 und vom 4. Juli 2001 - BVerwG 4 B 51.01 -).
  • BVerwG, 08.11.2006 - 4 BN 32.06

    Anforderungen an eine hinreichende Bezeichnung der Divergenzrüge - Kriterien für

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08
    Damit legt das Normenkontrollgericht - wie auch die in Bezug genommenen Fundstellen belegen - die Rechtsprechung des Senats zugrunde, wonach die Gemeinde von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan Abstand nehmen darf, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (Beschlüsse vom 8. November 2006 - BVerwG 4 BN 32.06 - juris und vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08
    Dass das Gewicht des betroffenen Belangs in der Abwägung für die Ergebnisrelevanz von Bedeutung sein kann, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteil vom 9. April 2008 a.a.O.; Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 ).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08
    12 2.1 Bei der auf den Beschluss BVerwG 4 B 74.06 vom 4. Januar 2007 (ZfBR 2007, 273 = BauR 2007, 667) gestützten Divergenz zitiert die Antragsgegnerin zwar einen Rechtssatz aus der Entscheidung.
  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08
    Damit legt das Normenkontrollgericht - wie auch die in Bezug genommenen Fundstellen belegen - die Rechtsprechung des Senats zugrunde, wonach die Gemeinde von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan Abstand nehmen darf, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (Beschlüsse vom 8. November 2006 - BVerwG 4 BN 32.06 - juris und vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 4 B 51.01
    Auszug aus BVerwG, 02.12.2008 - 4 BN 14.08
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226 und vom 4. Juli 2001 - BVerwG 4 B 51.01 -).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 4 BN 14.09

    Kollusives Zusammenwirken einer Gemeinde mit Dritten zu Lasten ihres Partners aus

    Soweit die Beschwerde mit dem Hinweis, es bleibe unklar worauf das Oberverwaltungsgericht die Feststellung zur "zeitweisen" Teilnahme des Bürgermeisters stütze, die Rüge der Aktenwidrigkeit erheben wollte, würde die Rüge nicht den Darlegungsanforderungen genügen (vgl. dazu nur Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226; Beschluss vom 2. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 14.08 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 20.01.2010 - 4 BN 37.09

    Zulässigkeit der Vorlage einer Fundpunktkarte bzgl. naturschutzrechtlich

    Es bedarf daher einer genauen Darstellung des Verstoßes, und zwar durch konkrete Angaben von Textstellen aus dem vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll (vgl. nur Beschluss vom 2. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 14.08 - juris Rn. 16).
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