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   BVerwG, 02.12.2013 - 4 BN 44.13   

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https://dejure.org/2013,35783
BVerwG, 02.12.2013 - 4 BN 44.13 (https://dejure.org/2013,35783)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2013 - 4 BN 44.13 (https://dejure.org/2013,35783)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 4 BN 44.13 (https://dejure.org/2013,35783)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 3.1 GImRL NW 2008, § 1 Abs 6 BauGB
    Zu den Auslegungshinweisen zu Nr. 3.1 der GImRL NW 2008

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Interessen eines Landwirts mit einem Schweinemastbetrieb bei Aufstellung von Bauleitplänen mit der Festsetzung eines Sondergebiets "Reiterhof"

  • rewis.io

    Zu den Auslegungshinweisen zu Nr. 3.1 der GImRL NW 2008

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Interessen eines Landwirts mit einem Schweinemastbetrieb bei Aufstellung von Bauleitplänen mit der Festsetzung eines Sondergebiets "Reiterhof"

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Interessen eines Landwirts mit einem Schweinemastbetrieb bei Aufstellung von Bauleitplänen mit der Festsetzung eines Sondergebiets "Reiterhof"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landwirte vor heranrückender Wohnbebauung zu schützen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 377
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2013 - 4 BN 44.13
    Insoweit reicht es ebenfalls aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
    Auszug aus BVerwG, 02.12.2013 - 4 BN 44.13
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 10. November 1998 - BVerwG 4 BN 44.98 - BRS 60 Nr. 3) hat das Oberverwaltungsgericht anerkannt, dass zu den Belangen der Landwirtschaft, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. b BauGB als abwägungserheblich zu berücksichtigen sind, das Interesse eines Landwirts gehört, vor dem Heranrücken einer schutzbedürftigen Bebauung verschont zu bleiben, die die derzeitige und/oder die zukünftige Betriebsführung gefährden könnte.
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2013 - 4 BN 44.13
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165 S. 137; stRspr).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07

    Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2013 - 4 BN 44.13
    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse (Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 B 4.07 - juris Rn. 10 m.w.N.), berufen kann.
  • VGH Bayern, 04.05.2018 - 15 NE 18.382

    Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Zu den abwägungserheblichen Belangen zählt auch das Interesse eines Landwirts, mögliche Einschränkungen seines landwirtschaftlichen Betriebs durch eine heranrückende Wohnbebauung zu verhindern (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2013 - 4 BN 44.13 - ZfBR 2014, 377 = juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 7.8.2008 - 2 NE 08.1700 - juris Rn. 8; U.v. 4.8.2017 - 9 N 15.378 - juris Rn. 30), wobei auch ein hinreichend konkretisiertes Interesse an einer Betriebsentwicklung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423 = juris Rn. 3; B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - NVwZ-RR 2001, 82 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - BayVBl. 2017, 413 = juris Rn. 17, 25; B.v. 10.4.2018 - 9 NE 18.278 - noch unveröffentlicht).

    ... einschließlich des hier hinreichend konkretisierten Interesses an einer Betriebsentwicklung sowie des Interesses, vor den Nachteilen eines Heranrückens einer schutzbedürftigen, geruchsempfindlichen Wohnbebauung verschont zu bleiben, gem. § 1 Abs. 7 BauGB fehlerfrei in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 - NVwZ-RR 1999, 423 = juris Rn. 3; B.v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 - NVwZ-RR 2001, 82 = juris Rn. 7; B.v. 2.12.2013 - 4 BN 44.13 - ZfBR 2014, 377 = juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 - BayVBl. 2017, 413 = juris Rn. 17, 25; U.v. 4.8.2017 - 9 N 15.378 - juris Rn. 30), und hierfür die diesbezüglichen Belange (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. b BauGB) resp.

    Von ungesunden Wohnverhältnissen kann jedenfalls bei einem Geruchsimmissionswert von unter 0, 15, der nach der GIRL in einem Dorfgebiet, in dem auch gewohnt wird, zumutbar ist, nicht die Rede sein (zur Zumutbarkeit noch höherer Immissionswerte bei einer Wohnnutzung im Außenbereich vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2013 - 4 BN 44.13 - ZfBR 2014, 377 = juris Rn. 3 f.; OVG NRW, U.v. 5.5.2015 - 10 D 44/12.NE - BauR 2015, 1446 = juris Rn. 46 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an

    Zu den Belangen der Landwirtschaft, die bei Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 lit. b BauGB als abwägungserheblich zu berücksichtigen sind, gehört auch das Interesse eines Landwirts, von dem Heranrücken einer schutzbedürftigen Bebauung verschont zu bleiben, die die derzeitige oder die zukünftige Betriebsführung gefährden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.12.2013 - 4 BN 44.13 -, ZfBR 2014, 377; Senatsurteil vom 14.12.2017 - 8 S 615/15 - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27.05.1994 - 5 S 2193/93 -, VBlBW 1995, 26, und vom 12.09.2018 - 3 S 372/18 -, juris Rn. 18; BayVGH, Urteile vom 24.02.2010 - 9 N 07.1416 -, juris, und vom 10.05.2016 - 9 N 14.2674 -, BayVBl 2017, 413 = juris Rn. 17; OVG NW, Urteil vom 22.05.2000 - 10a D 139/98.NE -, BauR 2001, 84).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17

    Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Hierzu gehört auch das Interesse, von dem Heranrücken einer schutzbedürftigen Bebauung verschont zu bleiben, die die derzeitige und/oder die zukünftige Betriebsführung gefährden könnte (vgl. jeweils zur Landwirtschaft BVerwG, Beschl. v. 02.12.2013 - 4 BN 44.13 -, ZfBR 2014, 377; Senatsurt. v 14.12.2017 - 8 S 615/15 -), ohne dass durch zur Konfliktbewältigung vorgesehene Schutzmaßnahmen ihrerseits erhebliche (schutzwürdige) Belange erheblich beeinträchtigt werden.
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