Rechtsprechung
BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1b Abs. 1 Satz 1 und 3, § 7a Abs. 2, § 10 Abs. 1 bis 3, § 17 Abs. 3 Satz 3; BGB § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 Halbs. 2
Ablösung; Änderung; Altersversorgung, betriebliche; Altersrente; Aufstocken; Betriebsrente; Ergänzung; Ersetzung; Erstzusage; Folgezusage; Leistung; Unverfallbarkeit; Unverfallbarkeitsfrist; Versorgung; Versorgungszusage; Zusage; Zweitzusage. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BetrAVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1b Abs. 1 Satz 1 und 3, § 7a
Ablösung; Altersrente; Altersversorgung, betriebliche; Aufstocken; Betriebsrente; Ergänzung; Ersetzung; Erstzusage; Folgezusage; Leistung; Unverfallbarkeit; Unverfallbarkeitsfrist; Versorgung; Versorgungszusage; Zusage; Zweitzusage; Änderung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 S 3 BetrAVG, § 7a Abs 2 BetrAVG, § 10 Abs 1 bis 3 BetrAVG
Änderung betrieblicher Zusatz- durch Vollversorgungszusagen - Wolters Kluwer
Gewährung einer Zusatzversorgung in Gestalt einer arbeitgeberfinanzierten monatlichen Altersrente; Vorliegen einer Änderung der betrieblichen Versorgungszusage bei aufeinanderfolgenden Zusagen (Prinzip der Einheit der Versorgungszusage); Bestehen eines sachlichen ...
- rewis.io
Änderung betrieblicher Zusatz- durch Vollversorgungszusagen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung einer Zusatzversorgung in Gestalt einer arbeitgeberfinanzierten monatlichen Altersrente; Vorliegen einer Änderung der betrieblichen Versorgungszusage bei aufeinanderfolgenden Zusagen (Prinzip der Einheit der Versorgungszusage); Bestehen eines sachlichen ...
- datenbank.nwb.de
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Änderung einer betrieblichen Zusatz- durch Vollversorgungszusage
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Festsetzung von Insolvenzsicherungsbeiträgen bei Änderung der Versorgungszusage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betriebliche Zusatzversorgungszusagen - und ihre Änderung durch Vollversorgungszusagen
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 10.12.2009 - 6 A 203/08
- OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2014 - 3 LB 14/11
- BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 1044
- DB 2016, 657
- NZA-RR 2016, 208
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.02.1981 - 3 AZR 163/80
Versorgungszusage - Direktversicherung
Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14
Ein sachlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Zweitzusage die Erstzusage ganz oder teilweise ex tunc ersetzt oder ex nunc ablöst, das mit ihr gegebene Versorgungsversprechen umgestaltet oder es - etwa durch Aufstocken von Leistungen - ergänzt (Anschluss an BAG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - und vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 -).Die Unverfallbarkeit tritt also auch in diesen Fällen fünf Jahre nach Erteilung der ursprünglichen Zusage ein und erstreckt sich auf die Versorgungsanwartschaft in der Gestalt, die sie durch die Änderung der Zusage erhalten hat (vgl. BAG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - BAGE 35, 71 ).
Das gilt insbesondere, aber nicht allein für Verbesserungen der zugesagten Leistung (BAG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - BAGE 35, 71 und vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 - BAGE 37, 19).
Gleichzeitig schützt die Vorschrift die Mobilität der Arbeitnehmer nach Ablauf der Fünfjahresfrist, da ihnen die unverfallbar gewordene Anwartschaft bei einem Arbeitsplatzwechsel erhalten bleibt (BT-Drs. 7/1281 S. 23; BAG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - BAGE 35, 71 ).
Eine Abrede zur Herstellung des Zusammenhangs ist nicht erforderlich; auch auf die Motive und Vorstellungen des Zusagenden kann es nicht ankommen, da sonst die gesetzliche Unverfallbarkeit entgegen § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG zu dessen Disposition gestellt würde (vgl. BAG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - BAGE 35, 71 ).
Vielmehr genügt für eine Ergänzung durch Aufstocken von Leistungen beispielsweise, wenn Folgezusagen auf demselben Durchführungsweg zu einer Addition gleichartiger Leistungen der Altersversorgung und damit wirtschaftlich zu einer Erhöhung der ursprünglichen Zusage führen (BAG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - BAGE 35, 71 ).
Nach der vom Gesetzeszweck gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung der Addition zweier gleichförmiger Leistungen (BAG, Urteil vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - BAGE 35, 71 ) steht sie einer Erhöhung des ursprünglich versprochenen Rentenbetrags gleich.
- BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 184/80
Unterstützungskasse - Begünstigung - Zusage - Direktzusage - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14
Ein sachlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Zweitzusage die Erstzusage ganz oder teilweise ex tunc ersetzt oder ex nunc ablöst, das mit ihr gegebene Versorgungsversprechen umgestaltet oder es - etwa durch Aufstocken von Leistungen - ergänzt (Anschluss an BAG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - und vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 -).Das gilt insbesondere, aber nicht allein für Verbesserungen der zugesagten Leistung (BAG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - BAGE 35, 71 und vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 - BAGE 37, 19).
§ 1b Abs. 1 Satz 3 BetrAVG greift daher auch ein, wenn nach einer Unterstützungskassenrente eine wesentlich höhere Gesamtpension unmittelbar zugesagt wird (BAG, Urteil vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 - BAGE 37, 19).
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 354/91
Anspruch auf Kapitalbetrag als Leistung der betrieblichen Altersversorgung bei …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14
Dazu muss zwischen beiden Zusagen zumindest ein sachlicher Zusammenhang bestehen (wie BAG, Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 354/91 -).Die Einordnung einer Zweitzusage als Änderung der Erstzusage setzt allerdings voraus, dass zwischen beiden ein sachlicher Zusammenhang besteht (BAG, Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 354/91 - BetrAV 1992, 229).
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 529/07
Unverfallbarkeitsfrist - Übergangsregelung
Auszug aus BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14
Für die vier Zusatzversorgungsanwartschaften lief die Unverfallbarkeitsfrist von fünf Jahren seit der Erteilung der Zusagen (zur Berechnung nach § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG i.V.m. § 187 Abs. 2 Satz 1, § 188 Abs. 2 Halbs. 2 BGB; vgl. BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 529/07 - NZA 2010, 226 f.) mit dem 31. Dezember 2005 ab.
- BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 10.16
Ausgleichsfonds; Barabgeltung; Barwert; Begünstigung; Beitragserhebung; …
Die Legaldefinition ist abschließend und nicht dispositiv (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 10 C 19.14 - BetrAV 2016, 260, Rn. 15). - BVerwG, 20.07.2016 - 8 B 11.16
Umfang des Begriffs der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Einordnung …
Die Legaldefinition ist abschließend und nicht dispositiv (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 10 C 19.14 - BetrAV 2016, 260, Rn. 15).