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   BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16   

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BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16 (https://dejure.org/2016,51512)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2016 - 2 B 6.16 (https://dejure.org/2016,51512)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 2 B 6.16 (https://dejure.org/2016,51512)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bezug der prozeduralen Anforderungen im Besoldungsrecht auf den Gesetzgeber; Begrenzung der gerichtlichen Überprüfung der Zuteilung von Dienstorten zu den Stufen des Auslandszuschlags auf den Maßstab der evidenten Sachwidrigkeit; Abhängigkeit der verfahrensrechtlichen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezug der prozeduralen Anforderungen im Besoldungsrecht auf den Gesetzgeber; Begrenzung der gerichtlichen Überprüfung der Zuteilung von Dienstorten zu den Stufen des Auslandszuschlags auf den Maßstab der evidenten Sachwidrigkeit; Abhängigkeit der verfahrensrechtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Bezug der prozeduralen Anforderungen im Besoldungsrecht auf den Gesetzgeber; Begrenzung der gerichtlichen Überprüfung der Zuteilung von Dienstorten zu den Stufen des Auslandszuschlags auf den Maßstab der evidenten Sachwidrigkeit; Abhängigkeit der verfahrensrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Die von der Beschwerde in Bezug genommenen prozeduralen Anforderungen (in Gestalt von Begründungs-, Beobachtungs- und ggf. Nachbesserungspflichten), die das Bundesverfassungsgericht für die Anpassung der Besoldungshöhe im Zeitverlauf und für die Festlegung der Grundgehaltssätze bei Systemwechseln etabliert hat, nehmen folgerichtig den Gesetzgeber in die Pflicht (BVerfG, Urteile vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 und vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 129 f.).

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts entspricht dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 96).

    Besoldungsrechtliche Regelungen sind von den Gerichten - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur am Maßstab einer evidenten Sachwidrigkeit zu messen (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 96).

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts existiert aber kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichten würde, bei der Festsetzung der Bezüge einen spezifischen Ausgleich für regional erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren (BVerfG, Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ; zur Kritik an dieser Entscheidung vgl. etwa Lindner, ZBR 2007, 221 m.w.N.).

    Eine Überschreitung dieser verfassungsrechtlichen Grenzen ergibt sich daher nur unter Gleichheitsaspekten, wenn sich die besoldungsrechtliche Regelung bei der Abgrenzung von Sachverhalten als evident sachwidrig erweist (BVerfG, Urteil vom 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - BVerfGE 117, 330 ).

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Das Gesetzlichkeitsprinzip der Beamtenbesoldung ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52 u.a. - BVerfGE 8, 1 und - 1 BvL 149/52 - BVerfGE 8, 28 ; Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).

    Die von der Beschwerde in Bezug genommenen prozeduralen Anforderungen (in Gestalt von Begründungs-, Beobachtungs- und ggf. Nachbesserungspflichten), die das Bundesverfassungsgericht für die Anpassung der Besoldungshöhe im Zeitverlauf und für die Festlegung der Grundgehaltssätze bei Systemwechseln etabliert hat, nehmen folgerichtig den Gesetzgeber in die Pflicht (BVerfG, Urteile vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 und vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - BVerfGE 139, 64 Rn. 129 f.).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Das Gesetzlichkeitsprinzip der Beamtenbesoldung ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52 u.a. - BVerfGE 8, 1 und - 1 BvL 149/52 - BVerfGE 8, 28 ; Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Das Gesetzlichkeitsprinzip der Beamtenbesoldung ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt (BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 1/52 u.a. - BVerfGE 8, 1 und - 1 BvL 149/52 - BVerfGE 8, 28 ; Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ).
  • BVerfG, 22.12.2006 - 2 BvR 1526/04

    Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Ruhebezüge eines nach der sog.

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Ist von der Regelung des Auslandszuschlags nicht die Alimentation im Sinne des Grundgehalts betroffen, liegt keine hiermit vergleichbare Grundrechtsintensität vor (vgl. zur Situationsabhängigkeit von Auslandszuschlag und Kaufkraftausgleich auch BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 2 BvR 1526/04 - BVerfGK 10, 116 ).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Die für den Inhalt des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses von Beamten wesentlichen Fragen des Beamtenstatusrechts - und damit auch die Ausgestaltung der dem Beamten zustehenden Alimentation - sind durch Gesetz zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 57).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Prozedurale Anforderungen werden in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angenommen, um eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Nachvollziehbarkeit und gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - BVerfGE 125, 175 ).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 6.16
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
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